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von vlac » 26.11.2013, 22:52
Hallo,
@GerneKrankenVersicherung: Bedauerlicherweise fehlen in solchen Situationen auch mir die Worte, um sozialverträglich und allgemeinverständlich meinen Gemütszustand auszudrücken.
Aber zum Thema: Wenn der Patient einen gültigen Anspruchsnachweis vorlegen kann, dann ist ein Vertragsarzt der Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland dazu verpflichtet, ihn auf Grund dieses Nachweises zu behandeln. Der Vertragsarzt darf für Behandlungen, die im Leistungsumfang enthalten sind, keine Rechnung stellen - nicht bei einheimischen gesetzlich Krankenversicherten, und nicht bei Menschen die aus dem EWR stammen, und die EHIC-Karte vorlegen.
Zum Leistungsumfang bei Vorlage der EHIC gehören alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Dazu zählt neben der Versorgung akuter Erkrankungen auch die Behandlung chronischer Erkrankungen. Auch die Vorsorge in der Schwangerschaft kann von den Ärzten ganz normal abgerechnet werden, denn sie ist ebenfalls medizinisch notwendig. Ob jemand zum Zwecke der medizinischen Behandlung unter Verwendung der EHIC-Karte ins Ausland reist, ist dabei zunächst einmal irrelevant. Dies wird nicht in der Arztpraxis geprüft. Und es muss ohnehin erst einmal nachgewiesen werden, und bei einer Schwangerschaft ist das in aller Regel schwierig.
Das Vorgehen in der Arztpraxis ist eigentlich ziemlich einfach: Patient kommt, legt die EHIC-Karte vor, die Sprechstundenhilfe lässt sich Pass oder Ausweis geben, kopiert beides zwei Mal, der Patient füllt das Muster 81in zweifacher Ausführung aus (kann sich wirklich jeder wenigstens aus dem Netz ausdrucken, wenn man sie nicht schon irgendwo in der Praxis rumliegen hat), und damit ist der Weg ins Sprechzimmer dann frei. Mehr oder weniger. Man muss ja erstmal ins Wartezimmer.
Falls hier Sprechstundenhilfen mitlesen, dass ist für Euch (wenn ich vor Euch stehe, erkennt Ihr mich übrigens an den Fransen an meinem Mund): Nein, das Muster 80 ("Dokumentation des Behandlungsanspruchs....") muss nicht zwingend ausgefüllt werden. Das muss man nur, wenn Ihr für einen Weißkittel arbeitet, der kein Kopiergerät hat. Dann kann man nämlich stattdessen einfach auf dem Muster 80 bestätigen, dass man EHIC-Nachweis und Identitätsnachweis gesehen hat. Wenn Ihr ein Kopiergerät habt, dann könnt Ihr Euch die Mühe sparen, und einfach Kopien davon einschicken (Nein, nein, nicht vom Kopiergerät, sondern von EHIC und Identitätsnachweis. Außerdem: Ein zweites paar Kopien muss bei Euch bleiben, und eine zweite Ausführung von allen Mustern, die Ihr irgendwo hin schickt, auch).
Wohin? Natürlich an die Krankenkasse, die der Patient gewählt hat, nachdem Ihr ihm alle 140+ Krankenkassen in Deutschland aufgezählt und ihre Vorzüge und Nachteile angepriesen habt. Kleiner Scherz. Sagt einfach irgendeine. Dem Patient ist es sowieso schnuppe.
Ach so. Weil immer mal wieder Ärzte anrufen, und sich darüber aufregen, dass das Geld nicht kommt, obwohl man das alles gemacht hat.
Stellt Euch vor: Ihr müsst einen Abrechnungsschein anlegen. Und zwar wählt Ihr die 5, wenn Ihr ambulant seit. Oder die 19, wenn Ihr beim Notdienst seit.
Probiert es aus. Es funktioniert. Ehrlich. Und Ihr dürft sogar die Kopien und das Porto abrechnen.
Und Ihr dürft Euch gut fühlen, weil Ihr nicht zu denen gehört, die Menschen, die von Deutschland wenig bis gar keine Ahnung haben, und auch noch oft die Sprache nicht sprechen, das verweigern, wofür Ihr eigentlich da seid: Hilfe.
Also: @fefiele Falls Du es noch nicht getan hast. Geh' am Besten mit den Leuten zum Arzt, druck vorher ein paar Mal Muster 80 und 81 aus, füll' beides aus, mach Kopien von EHIC und Ausweis, und leg' das beim Arzt dann vor. Falls sie dort trotzdem rumzicken: Die sollen die Kassenärztliche Vereinigung anrufen. Jede einzelne, die es in Deutschland gibt, kann dem Arztpersonal erklären, was Sache ist. Lasst Euch nicht mit: "Nur Notfallbehandlung" abspeisen. Die Arztpraxis soll sich das von der Kassenärztlichen Vereinigung erklären lassen. Falls es gar nicht anders geht, und eine Leistung privat bezahlt wird: Ruft danach die Kassenärztliche Vereinigung an, nennt den Arzt, meist passiert es dann danach, dass der Arzt die Abrechnung dann doch vornimmt. Es ist auf jeden Fall einen Versuch wert. So würde ich das auch mit den schon bezahlten Rechnungen machen.
Immerhin haben Deine Freunde den Vorteil, dass sie mit Dir jemanden zur Seite haben, der auf Deutsch kommunizieren kann. Viele andere, die davon betroffen sind, haben das nicht. Womit ihnen auch die Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen, verschlossen sind.
Fairerweise muss man allerdings auch sagen: Im Ausland läuft es mit der Kartenabrechnung oft auch nicht besser.