Ehemann in den USA. Habe ich Anspruch auf gesetzliche KV?
Moderator: Czauderna
Ehemann in den USA. Habe ich Anspruch auf gesetzliche KV?
Hallo,
Ich habe mal eine Frage. Wenn ich nach Deutschland zurückkehre (ich bin deutsche Staatsbürgerin) und habe mittlerweile einen US Ehemann der noch in den Staaten ist und arbeitet, und erst später nachkommt. Habe ich dann auf jeden Fall Anspruch auf die Krankenversicherung? Ich möchte mich nicht für Hartz 4 anmelden. Und möchte einfach nur wissen ob ich Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung habe, wenn ich mich einfach bei der AOK anmelde und sage dass mein Mann noch in den USA lebt? Hängt der Anspruch von dem Verdienst meines Mannes ab? Können die mich abweisen weil mein Mann in den USA arbeitet? Ich habe keine Versicherung, auch nicht in den USA.
Ich habe mal eine Frage. Wenn ich nach Deutschland zurückkehre (ich bin deutsche Staatsbürgerin) und habe mittlerweile einen US Ehemann der noch in den Staaten ist und arbeitet, und erst später nachkommt. Habe ich dann auf jeden Fall Anspruch auf die Krankenversicherung? Ich möchte mich nicht für Hartz 4 anmelden. Und möchte einfach nur wissen ob ich Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung habe, wenn ich mich einfach bei der AOK anmelde und sage dass mein Mann noch in den USA lebt? Hängt der Anspruch von dem Verdienst meines Mannes ab? Können die mich abweisen weil mein Mann in den USA arbeitet? Ich habe keine Versicherung, auch nicht in den USA.
Hallo,
wenn du nach Deutschland zurückkehrst, musst du dich bei der gesetzlichen Krankenkasse melden, bei der du zuletzt in Deutschland versichert warst.
Du wirst auf jeden Fall versichert. Wenn du keine Leistungen ALG I oder II beziehst oder Arbeitnehmer bist, wird das allerdings teuer. Der monatliche Beitrag liegt bei ca. 170 Euro, wenn du keine Einkünfte hast.
wenn du nach Deutschland zurückkehrst, musst du dich bei der gesetzlichen Krankenkasse melden, bei der du zuletzt in Deutschland versichert warst.
Du wirst auf jeden Fall versichert. Wenn du keine Leistungen ALG I oder II beziehst oder Arbeitnehmer bist, wird das allerdings teuer. Der monatliche Beitrag liegt bei ca. 170 Euro, wenn du keine Einkünfte hast.
Hi DSE,D-S-E hat geschrieben:Hallo,
wenn du nach Deutschland zurückkehrst, musst du dich bei der gesetzlichen Krankenkasse melden, bei der du zuletzt in Deutschland versichert warst.
Du wirst auf jeden Fall versichert. Wenn du keine Leistungen ALG I oder II beziehst oder Arbeitnehmer bist, wird das allerdings teuer. Der monatliche Beitrag liegt bei ca. 170 Euro, wenn du keine Einkünfte hast.
Danke für die schnelle Antwort!
Das wäre dann die AOK. Nein, ich möchte nicht durch den ganzen aufwändigen Papierkram bei dem Hartz 4 Amt gehen. Also habe ich auf jeden Fall Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung? Egal was mein Mann in den USA verdient? Er verdient nicht besonders viel aber ich war mir nicht ganz sicher ob da auf sein Gehalt geschaut wird?
Zweite Frage: Das monatlich zu bezahlen wäre dann sicherlich die private Versicherung? Wäre da alles genauso gut abgedeckt wie bei der gesetzlichen KV?
Und letzte Frage: wenn mein Mann nachkommt ist er dann automatisch mit drin in meiner Versicherung?
Hallo avan77,
du hast nicht nur Anspruch darauf, sondern du bist versicherungspflichtig. In diesem Fall auf Basis des § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V.
Wenn dein Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert ist, werden grundsätzlich seine Einnahmen auch für dich berücksichtigt, bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze. Das heißt, dass maximal 2.118,75 € angerechnet werden.
Ich bin aber selbst nicht sicher, wie sich das verhält, wenn dein Ehemann im Ausland ist. Ist er schon mal in Deutschland gemeldet und versichert gewesen?
Hier können hoffentlich andere weiterhelfen.
Automatisch mitversichert ist er nicht, wenn er nach Deutschland kommt. Es besteht jedoch Abspruch auf Familienversicherung, wenn er keine Einkünfte von über 415,00 € hat (Minijob 450,00 ist auch ok).
du hast nicht nur Anspruch darauf, sondern du bist versicherungspflichtig. In diesem Fall auf Basis des § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V.
Wenn dein Ehegatte nicht gesetzlich krankenversichert ist, werden grundsätzlich seine Einnahmen auch für dich berücksichtigt, bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze. Das heißt, dass maximal 2.118,75 € angerechnet werden.
Ich bin aber selbst nicht sicher, wie sich das verhält, wenn dein Ehemann im Ausland ist. Ist er schon mal in Deutschland gemeldet und versichert gewesen?
Hier können hoffentlich andere weiterhelfen.
Automatisch mitversichert ist er nicht, wenn er nach Deutschland kommt. Es besteht jedoch Abspruch auf Familienversicherung, wenn er keine Einkünfte von über 415,00 € hat (Minijob 450,00 ist auch ok).
Hallo avan77,
noch zwei Ergänzungen:
- wenn nach der letzten gesetzlichen Krankenversicherung noch eine private Krankenversicherung in Deutschland bestanden hat, kann man sich nur bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung versichern (ggf. im Basistarif für ca. 600 Euro monatlich).
- Wenn Eheleute getrennt leben, werden die Einnahmen des Ehegatten nicht bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.
Gruß
RHW
noch zwei Ergänzungen:
- wenn nach der letzten gesetzlichen Krankenversicherung noch eine private Krankenversicherung in Deutschland bestanden hat, kann man sich nur bei einem Unternehmen der privaten Krankenversicherung versichern (ggf. im Basistarif für ca. 600 Euro monatlich).
- Wenn Eheleute getrennt leben, werden die Einnahmen des Ehegatten nicht bei der Beitragsberechnung berücksichtigt.
Gruß
RHW
Hallo ratte1,
in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Seite 11 erste Zeile:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... derung.pdf
Gruß
RHW
in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Seite 11 erste Zeile:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... derung.pdf
Gruß
RHW