Bulgaren/Rumänen in Deutschland
Moderator: Czauderna
Bulgaren/Rumänen in Deutschland
Hallo!
Ich möchte gerne wissen, wie sich eine bulgarische Staatsbürgerin hier versichern kann.
Die Lage ist nach meinem Kenntnisstand wie folgt:
Bulgarien und Rumänien sind in der EU. Somit dürfen sich Bürger dieser Staaten in Deutschland niederlassen. Es gibt aber die Sonderregel, dass keine nichtselbständige Arbeit aufgenommen werden darf. Aus diesem Grund kann nur eine selbstständige Arbeit aufgenommen werden (das ist kein Problem). So bekam sie also den Rat, auf diesem Weg zu einer Krankenversicherung zu kommen.
Im Prinzip gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen (zumindest bei denen, die ich kenne) einen Tarif für Selbstständige. Eine erste Anfrage bei einer GKV ergab, dass eine deutsche Vorversicherung Bedingung sei. Die ist natürlich nicht vorhanden.
Es ergeben sich folgende Fragen:
1) Ist der eingeschlagene Weg grundsätzlich möglich?
2) Ist die Auskunft der angefragten Krankenkasse richtig? Allgemeingültig?
3) Gibt es andere Wege?
Ich möchte gerne wissen, wie sich eine bulgarische Staatsbürgerin hier versichern kann.
Die Lage ist nach meinem Kenntnisstand wie folgt:
Bulgarien und Rumänien sind in der EU. Somit dürfen sich Bürger dieser Staaten in Deutschland niederlassen. Es gibt aber die Sonderregel, dass keine nichtselbständige Arbeit aufgenommen werden darf. Aus diesem Grund kann nur eine selbstständige Arbeit aufgenommen werden (das ist kein Problem). So bekam sie also den Rat, auf diesem Weg zu einer Krankenversicherung zu kommen.
Im Prinzip gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen (zumindest bei denen, die ich kenne) einen Tarif für Selbstständige. Eine erste Anfrage bei einer GKV ergab, dass eine deutsche Vorversicherung Bedingung sei. Die ist natürlich nicht vorhanden.
Es ergeben sich folgende Fragen:
1) Ist der eingeschlagene Weg grundsätzlich möglich?
2) Ist die Auskunft der angefragten Krankenkasse richtig? Allgemeingültig?
3) Gibt es andere Wege?
Sobald die deutsche Daueraufenthaltsgenehmigung vorliegt, bzw der Aufenthalt in Deutschland länger als 3 Monate gilt, gilt Deutsches Recht. Heißt also wenn nicht der Nachweis eine subsessiven Krankeversicherung vorliegt, gibt es Probleme. Ich gehe davon aus das es sich um Subunternehmer in der Baubranche handelt.
Will heißen der Nachweis der GKV in Rumänien oder Bulgarien muss beigebracht werden.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/9.html
Oder es tritt halt denn die Bügerversicherung in Kraft
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/5.html
Will heißen der Nachweis der GKV in Rumänien oder Bulgarien muss beigebracht werden.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/9.html
Oder es tritt halt denn die Bügerversicherung in Kraft
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/5.html
13.Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a)zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 17.12.2012, 11:07, insgesamt 2-mal geändert.
Bulgaren/Rumänen in Deutschland
Hallo,
in meinem Bekanntenkreis gibt es Frauen aus Polen und Rumänien, welche sich in der Altenpflege als Selbstständige ihr Geld verdienen. Es sind keine Fachkräfte, man kann sie über eine Agentur für rd. 900 Euro rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, versklaven. Eine Frau kam vor 4 Wochen als Altenpflegerin zu einem mir bekannten Ehepaar. Renovierungsbedürftig ist das komplette "Esszimmer" bei ihr. Und siehe da, sie hatte schon 2x einen Termin in einer Saarbrücker Zahnklinik. Wartezeiten betragen hier einige Wochen. Wie geht so etwas? Kaum ein paar Wochen in Deutschland und schon werden alle Vorteile unseres Gesundheitssystem mitgenommen. Und wer zahlt die Zeche?
Da kann man sich schon etwas ärgern.
LG
Betty
in meinem Bekanntenkreis gibt es Frauen aus Polen und Rumänien, welche sich in der Altenpflege als Selbstständige ihr Geld verdienen. Es sind keine Fachkräfte, man kann sie über eine Agentur für rd. 900 Euro rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, versklaven. Eine Frau kam vor 4 Wochen als Altenpflegerin zu einem mir bekannten Ehepaar. Renovierungsbedürftig ist das komplette "Esszimmer" bei ihr. Und siehe da, sie hatte schon 2x einen Termin in einer Saarbrücker Zahnklinik. Wartezeiten betragen hier einige Wochen. Wie geht so etwas? Kaum ein paar Wochen in Deutschland und schon werden alle Vorteile unseres Gesundheitssystem mitgenommen. Und wer zahlt die Zeche?
Da kann man sich schon etwas ärgern.
LG
Betty
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Genau, so ist das.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Nach EU-Recht gelten auch die Zeiten als Vorversicherung, die in einem anderen EU-Staat in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgelegt wurden. Diese können mit dem Formular E 104 aus Bulgarien/Rumänien nachgewiesen werden.
dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/EWGVerordnungen/VO_883_2004.pdf
dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/Entsendemerkblaetter/Rumaenien/Arbeiten_Rumaenien_883_Druck.pdf
bukarest.diplo.de/contentblob/3012554/Daten/2800043/ddatei_arbeitsaufnahme_in_deutschland.pdf
Und ein deutscher Mitbürger, der zeitlebens seine KK Beiträge entrichtet hat und vielleicht einmal Fristen, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingehalten hat, wird kurzerhand aus der Krankenversicherung entlassen. EU Recht zu Lasten der deutschen Sozialkasse, da sträuben sich mir die Haare. Sicher, ein anderes Thema.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Nach EU-Recht gelten auch die Zeiten als Vorversicherung, die in einem anderen EU-Staat in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgelegt wurden. Diese können mit dem Formular E 104 aus Bulgarien/Rumänien nachgewiesen werden.
§ 9 Abs. 1 und § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gilt für jeden deutschen Mitbürgr auch, soll heißen du fliegst hier vieleicht wegen Ende des Krankengeldanspruchs aus der GKV, kommst aber aus mindestens 11 Gründen wieder rein.KKA hat geschrieben:Und ein deutscher Mitbürger, der zeitlebens seine KK Beiträge entrichtet hat und vielleicht einmal Fristen, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingehalten hat, wird kurzerhand aus der Krankenversicherung entlassen. EU Recht zu Lasten der deutschen Sozialkasse, da sträuben sich mir die Haare. Sicher, ein anderes Thema.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Nach EU-Recht gelten auch die Zeiten als Vorversicherung, die in einem anderen EU-Staat in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgelegt wurden. Diese können mit dem Formular E 104 aus Bulgarien/Rumänien nachgewiesen werden.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 17.12.2012, 18:44, insgesamt 2-mal geändert.
Schon recht, Cicero, mein Kurzbeitrag war lediglich eine undiplomatische Anspielung auf m.E. unhaltbare Zustände im Rahmen der EU Rechtsprechung bzw. deutschen (Sozial)Gesetzgebung mit Schwerpunkt auf Sozialleistungen für EU Bürger aus Rumänien / Bulgarien. Wie gesagt, ein anderes Thema und hier nicht zu vertiefen.CiceroOWL hat geschrieben:§ 9 aBs. 1 und § 5 aBs. 1 Nr. 13 sGB V gilt für jeden deutschen mitbürgr auch, soll heißen du fliegst heri vieleicht wegen Ende des Krankengeldanspruchs aus der GKV kommst aber aus mindestens 11 Gründen wieder rein.KKA hat geschrieben:Und ein deutscher Mitbürger, der zeitlebens seine KK Beiträge entrichtet hat und vielleicht einmal Fristen, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingehalten hat, wird kurzerhand aus der Krankenversicherung entlassen. EU Recht zu Lasten der deutschen Sozialkasse, da sträuben sich mir die Haare. Sicher, ein anderes Thema.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Nach EU-Recht gelten auch die Zeiten als Vorversicherung, die in einem anderen EU-Staat in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgelegt wurden. Diese können mit dem Formular E 104 aus Bulgarien/Rumänien nachgewiesen werden.
Hä versteh ich jetzt nicht, EU Recht ist allgemein anzulegenden Recht das für jeden innerhalb der EU gilt.KKA hat geschrieben:Schon recht, Cicero, mein Kurzbeitrag war lediglich eine undiplomatische Anspielung auf m.E. unhaltbare Zustände im Rahmen der EU Rechtsprechung bzw. deutschen (Sozial)Gesetzgebung mit Schwerpunkt auf Sozialleistungen für EU Bürger aus Rumänien / Bulgarien. Wie gesagt, ein anderes Thema und hier nicht zu vertiefen.CiceroOWL hat geschrieben:§ 9 aBs. 1 und § 5 aBs. 1 Nr. 13 sGB V gilt für jeden deutschen mitbürgr auch, soll heißen du fliegst heri vieleicht wegen Ende des Krankengeldanspruchs aus der GKV kommst aber aus mindestens 11 Gründen wieder rein.KKA hat geschrieben: Und ein deutscher Mitbürger, der zeitlebens seine KK Beiträge entrichtet hat und vielleicht einmal Fristen, aus welchen Gründen auch immer, nicht eingehalten hat, wird kurzerhand aus der Krankenversicherung entlassen. EU Recht zu Lasten der deutschen Sozialkasse, da sträuben sich mir die Haare. Sicher, ein anderes Thema.
Soll heißen es gilt für jeden das gleiche Recht .
Solte jedenfalls so sein.
Richtig, Cicero, EU Recht gilt für alle EU Bürger...muss aber nicht bedeuten, dass ich pers. und insbesondere in Bezug auf Rumänen / Bulgaren damit zufrieden bin. Im Klartext: Sie kommen in den Genuss deutscher Sozialleistungen ohne je einen Cent in Deutschland eingezahlt zu haben. Das ist m.E. nicht korrekt und ich vermute viele Mitbürger denken ähnlich.CiceroOWL hat geschrieben:Hä versteh ich jetzt nicht, EU Recht ist allgemein anzulegenden Recht das für jeden innerhalb der EU gilt.KKA hat geschrieben:Schon recht, Cicero, mein Kurzbeitrag war lediglich eine undiplomatische Anspielung auf m.E. unhaltbare Zustände im Rahmen der EU Rechtsprechung bzw. deutschen (Sozial)Gesetzgebung mit Schwerpunkt auf Sozialleistungen für EU Bürger aus Rumänien / Bulgarien. Wie gesagt, ein anderes Thema und hier nicht zu vertiefen.CiceroOWL hat geschrieben: § 9 aBs. 1 und § 5 aBs. 1 Nr. 13 sGB V gilt für jeden deutschen mitbürgr auch, soll heißen du fliegst heri vieleicht wegen Ende des Krankengeldanspruchs aus der GKV kommst aber aus mindestens 11 Gründen wieder rein.
Soll heißen es gilt für jeden das gleiche Recht .
Solte jedenfalls so sein.
Hat nichts mit Polemik zu tun, lediglich ein Verweis auf'Großfamilien' die sich praktisch sofort in die soziale Hängematte legen können, sobald die (oftmals anzutreffende) Scheinselbständigkeit vorliegt, um ein Beispiel zu illustrieren.
aha, denn wird es Zeit den Wohlfahrtsstaat insgesamt in Deutschland abzuschaffen damit alle gleich behandelt werden.
deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2012/12/17/merkel-kuendigt-ende-des-wohlfahrts-staats-an/
Denn führen wir als erstes mal wie im NHS in England die Prioresierung ein, Leute ohen Kinder zahlen das 5 fache usw. Und wer alt und krank ist wird ins ausländische Altengettho abgeschoben.
ndr.de/regional/niedersachsen/harz/altenexport101.html
Womit sich der Kreis schließt.
Übrigens die 0,2 Prozent fallen da nicht weiter in s Gewicht momentan fehlen cirka 30 - 50 Tsd Leute in der Altenpflege, Krankenpflege usw. DerWitschaftstandtort Deutschland ist für diese Leute überhaupt nicht intressant. Warum wohl. Ergo heißt das nur ...
deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2012/12/17/merkel-kuendigt-ende-des-wohlfahrts-staats-an/
Denn führen wir als erstes mal wie im NHS in England die Prioresierung ein, Leute ohen Kinder zahlen das 5 fache usw. Und wer alt und krank ist wird ins ausländische Altengettho abgeschoben.
ndr.de/regional/niedersachsen/harz/altenexport101.html
Womit sich der Kreis schließt.
Übrigens die 0,2 Prozent fallen da nicht weiter in s Gewicht momentan fehlen cirka 30 - 50 Tsd Leute in der Altenpflege, Krankenpflege usw. DerWitschaftstandtort Deutschland ist für diese Leute überhaupt nicht intressant. Warum wohl. Ergo heißt das nur ...
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Das beruht auf Gegenseitigkeit. Auch der Deutsche kommt z. B. in GB in den Genuss des NHS, ohne jemals einen Cent eingezahlt zu haben.KKA hat geschrieben: Richtig, Cicero, EU Recht gilt für alle EU Bürger...muss aber nicht bedeuten, dass ich pers. und insbesondere in Bezug auf Rumänen / Bulgaren damit zufrieden bin. Im Klartext: Sie kommen in den Genuss deutscher Sozialleistungen ohne je einen Cent in Deutschland eingezahlt zu haben. Das ist m.E. nicht korrekt und ich vermute viele Mitbürger denken ähnlich.
Wenn es doch nur Polemik wäre - ich bezeichne es als Diskriminierung und Vorurteil. Auf Stammtischniveau. Wahrscheinlich kommt jetzt gleich die türkische Oma. Bleiben Sie dran!KKA hat geschrieben: Hat nichts mit Polemik zu tun, lediglich ein Verweis auf'Großfamilien' die sich praktisch sofort in die soziale Hängematte legen können, sobald die (oftmals anzutreffende) Scheinselbständigkeit vorliegt, um ein Beispiel zu illustrieren.
[quote="CiceroOWL"
Ja, warum wohl? Könnten es vielleicht die menschenunwürdige Bezahlung und die miserablen Arbeitsbedingungen sein?
Thailand...hm, der Gedanke läßt meine Gedanken schweifen.. .
Wir können in diesem Punkt (politisch) unterschiedlicher Meinung sein, aber 'Wohlfahrtsstaat abschaffen' und mit EU Recht im gegebenen Fall nicht einverstanden zu sein, sind zwei verschiedene Themen. Zu befürchten ist in der Tat eine für viele Menschen unerschwingliche Privatisierung des Gesundheitsund Pflegewesens.aha, denn wird es Zeit den Wohlfahrtsstaat insgesamt in Deutschland abzuschaffen damit alle gleich behandelt werden.
Zahlen das 5 fache von was? NHS, Renten-und Arbeitslosenversicherung werden zusammenfassend aus Steuermitteln und sog. 'N.I. Contribution' finanziert. Eine Unterteilung, wieviel für welchen Zweck, wird auf dem Gehaltsstreifen nicht angezeigt. Es wäre mir neu, dass kinderlose Paare mehr Steuern (ausschließlich für das Gesundheitswesen, also dem NHS) zu zahlen hätten, abgesehen von der Einkommenssteuerklassifizierung. Und meine Schwiegereltern, beide weit über 80, herz bzw. krebserkrankt und nicht 'privat versichert' ,erfreuen sich bester Behandlung durch den NHS. Zu meckern gibt es natürlich überall etwas.Denn führen wir als erstes mal wie im NHS in England die Prioresierung ein, Leute ohen Kinder zahlen das 5 fache usw. Und wer alt und krank ist wird ins ausländische Altengettho abgeschoben.
..DerWitschaftstandtort Deutschland ist für diese Leute überhaupt nicht intressant. Warum wohl. Ergo heißt das nur
Ja, warum wohl? Könnten es vielleicht die menschenunwürdige Bezahlung und die miserablen Arbeitsbedingungen sein?
Thailand...hm, der Gedanke läßt meine Gedanken schweifen.. .
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Du kannst nicht in Abrede stellen, dass das von mir genannte Beispiel a/ nicht existiert und b/ auch nur annähernd mit einer Behandlung als Deutscher in GB zu vergleichen ist. Worin erkennst Du in diesem Bezug ein 'Vorurteil'? Im Übrigen ist es mir nicht egal, ob Steuergelder für Wirtschaftsflüchtlinge, oder für einen behandlungsbedürftigen Briten, Russen, Chinesen oder Marsmenschen eingesetzt werden. Wenn Du nicht zu differenzieren vermagst, dann unterstelle mir bitte nicht 'Stammtischniveau'. Muss nun wirklich nicht sein, GKV.KKA hat geschrieben:
Das beruht auf Gegenseitigkeit. Auch der Deutsche kommt z. B. in GB in den Genuss des NHS, ohne jemals einen Cent eingezahlt zu haben.
Wenn es doch nur Polemik wäre - ich bezeichne es als Diskriminierung und Vorurteil. Auf Stammtischniveau. Wahrscheinlich kommt jetzt gleich die türkische Oma. Bleiben Sie dran!KKA hat geschrieben: Hat nichts mit Polemik zu tun, lediglich ein Verweis auf'Großfamilien' die sich praktisch sofort in die soziale Hängematte legen können, sobald die (oftmals anzutreffende) Scheinselbständigkeit vorliegt, um ein Beispiel zu illustrieren.