Brasilianerin in Deutschland
Moderator: Czauderna
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Brasilianerin in Deutschland
Hallo
Ich habe im September eine Brasilianerin geheiratet. Sie hat einen Aufenthaltstitel und darf Legal in Deutschland bleiben.
Bis November hatten wir für sie eine Auslandskrankenversicherung aus Brasilien. Danach hatte ich bei meiner Versicherung einen Antrag für sie ausgefüllt, aber leider bis heute nichts mehr gehört.
Hier nun folgendes Problem. Ich bin Selbständig. Dadürch darf ich sie anscheind nicht mit meiner Versicherung versichern. Sie ist nicht Berufstätig, sie geht zur Zeit in einen Integrationskurs um Deutsch zu lernen. Wir haben zur Zeit nicht das Geld um eine Private Krankenversicherung für sie abzuschliessen. Weiterhin wurde mir gesagt, das ich gar keine Private Versicherung für sie abschiessen darf.
Was können wir machen? Gibt es eine Möglichkeit vom Staat Hilfe zu bekommen?
Danke für ihre antworten.
Ich habe im September eine Brasilianerin geheiratet. Sie hat einen Aufenthaltstitel und darf Legal in Deutschland bleiben.
Bis November hatten wir für sie eine Auslandskrankenversicherung aus Brasilien. Danach hatte ich bei meiner Versicherung einen Antrag für sie ausgefüllt, aber leider bis heute nichts mehr gehört.
Hier nun folgendes Problem. Ich bin Selbständig. Dadürch darf ich sie anscheind nicht mit meiner Versicherung versichern. Sie ist nicht Berufstätig, sie geht zur Zeit in einen Integrationskurs um Deutsch zu lernen. Wir haben zur Zeit nicht das Geld um eine Private Krankenversicherung für sie abzuschliessen. Weiterhin wurde mir gesagt, das ich gar keine Private Versicherung für sie abschiessen darf.
Was können wir machen? Gibt es eine Möglichkeit vom Staat Hilfe zu bekommen?
Danke für ihre antworten.
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Re: Brasilianerin in Deutschland
Von wem?Mustermann666 hat geschrieben:Weiterhin wurde mir gesagt, das ich gar keine Private Versicherung für sie abschiessen darf.
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Hallo,
dann kann sie Mitglied der GKV werden. Könnte sein rückwirkend ab September, je nachdem, wie die Kasse das Gesetz auslegt.
Kasse aussuchen, Antrag nach Pragraph 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V stellen. Beitrag ist abhängig vom Familieneinkommen. D.h. wenn sie kein Einkommen hat, zählt Dein halbes Einkommen bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze.
Also geh mit und nimm Deinen letzten Steuerbescheid, Aufrnthaltsbescheiniging, Heiratsurkunde, ihren Pass usw. mit.
In dem Fall empfiehlt sich eine Kasse mit Filialsystem. Online oder telefonisch ist das schwer zu händeln.
LG, Fer
dann kann sie Mitglied der GKV werden. Könnte sein rückwirkend ab September, je nachdem, wie die Kasse das Gesetz auslegt.
Kasse aussuchen, Antrag nach Pragraph 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V stellen. Beitrag ist abhängig vom Familieneinkommen. D.h. wenn sie kein Einkommen hat, zählt Dein halbes Einkommen bis zur halben Beitragsbemessungsgrenze.
Also geh mit und nimm Deinen letzten Steuerbescheid, Aufrnthaltsbescheiniging, Heiratsurkunde, ihren Pass usw. mit.
In dem Fall empfiehlt sich eine Kasse mit Filialsystem. Online oder telefonisch ist das schwer zu händeln.
LG, Fer
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Hallo Krankenkassenfee
Mhhh, also hat sie kein Recht auf Krankenversorgung!?
Ich werde mal bei der AOK vorbei schauen und versuchen mich zu erkundigen.
Im Internet habe ich Versicherungen für Ausländer gefunden die zwischen 70 und 100Euro im Monat liegen. Das könnte ich mir noch Leisten, aber eine weitere Versicherung für 300Plus Euro im Monat, das geht leider wirklich nicht.
Vielen Dank für deine Antwort.
Mhhh, also hat sie kein Recht auf Krankenversorgung!?
Ich werde mal bei der AOK vorbei schauen und versuchen mich zu erkundigen.
Im Internet habe ich Versicherungen für Ausländer gefunden die zwischen 70 und 100Euro im Monat liegen. Das könnte ich mir noch Leisten, aber eine weitere Versicherung für 300Plus Euro im Monat, das geht leider wirklich nicht.
Vielen Dank für deine Antwort.