Beitragssatz bei Auslandsrente

Wie kann man sich krankenversichern?

Moderator: Czauderna

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Bea1968
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Beitragssatz bei Auslandsrente

Beitrag von Bea1968 » 13.10.2017, 11:16

Hallo!

Mein Sohn (7 Jahre) bekommt seit ein paar Monaten eine Rente von 550 € aus den USA. Laut AOK darf er nun nicht mehr bei mir familienversichert sein, sondern muss sich privat versichern.
Ich weiß dass der Beitragssatz basierend auf der Mindestbemessungsgrenze von 991,67 € berechnet wird, frage mich aber zu welchem Prozentsatz.

Die AOK sagt dass die 550 € die er tatsächlich erhält, zu 7.3 % plus AOK-Zusatzbeitrag plus Pflegeversicherung von 2.55% berechnet werden, und der Differenzbetrag von 441,67 € wird mit 14% berechnet.

Dies bedeutet dass er für Geld, welches er nicht erhält, einen weitaus höheren Beitrag zahlt als für seine eigentliche Rente. Ist das richtig so? Sollte es nicht so sein, dass er für den gesamten Mindestbemessungswert 7,3% bezahlt?

Trotz intensiver Recherche kann ich leider online nichts finden.

Vielleicht könnt ihr helfen?

Vielen Dank!

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 13.10.2017, 12:29

Hallo Bea,

Hier ist das gut erklärt. Normalerweise würde er als freiwilliges Mitglied für die komplette Einnahme (Mindestbemessung 991,67 €, keine tatsächliche Einnahme!) den regulären (ermäßigten) Beitragssatz zahlen (14,0 %).

Da bei deutschen Renten der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zahlt (wodurch hierbei nur die Hälfte des ermäßigten Beitragssatzes zu zahlen wäre), wird dies *** auch auf eine Auslandsrente angewandt.

Somit spart man sich für die Höhe der Auslandsrente die Hälfte des Beitrags, für den Rest bis 991,67 € ist dann aber der reguläre Beitragssatz für freiwillig Versicherte zu zahlen.

Viele Grüße
D-S-E

Bea1968
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Beitrag von Bea1968 » 13.10.2017, 13:17

Hallo D-S-E,

danke für die schnelle Antwort. Den Link hatte ich auch schon gefunden, aber nicht daraus ersehen dass für den "Nicht-Rentenbetrag" der volle Beitragssatz zu zahlen ist.

Wie wäre es denn bei einer deutschen Rente? Würde dort auch nur die tatsächliche Rente bezuschusst werden und der Rentner müsste für das nicht erhaltene Geld den höheren Satz selbst bezahlen?

Vielen Dank für die Hilfe!

Liebe Grüße,

Bea

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 13.10.2017, 13:35

Hallo Bea,

wenn eine deutsche Rente bezogen würde, bestünde gegebenenfalls Versicherungspflicht und in diesem Fall wäre nur aus der Rente ein Beitrag zu zahlen.

Da dies hier nicht der Fall ist, greift für die freiwillige Versicherung § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V. Daraus resultiert die monatliche Mindestbemessung in Höhe von 991,67 € (kannst ja auch mal die Bezugsgröße googlen). Für diesen Betrag greift der Beitragssatz nach § 243 SGB V, und nach § 250 Abs. 2 SGB V tragen freiwilllige Mitglieder den Beitrag allein.

Im Prinzip musst du es so sehen, dass für den Anteil der Rente der Beitragsanteil gegenüber dem normalen Beitragsanteil reduziert ist, nicht erhöht.

Grund dafür, dass du hier nur die Hälfte zahlst, ist, dass du nicht benachteiligt werden sollst gegenüber Rentnern mit einer Deutschen Rente.

Viele Grüße
D-S-E

Bea1968
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Beitrag von Bea1968 » 13.10.2017, 13:40

Okay, ich verstehe. So richtig sinnig ist es nicht, dass er für Geld welches er nicht erhält, mehr bezahlt als für die eigentliche Rente, aber wenn dem so ist...

Eine zusätzliche Frage habe ich aber noch:

Die Rente muss noch in den USA versteuert werden. Nach Zahlung dieser Steuern wird der Betrag den er dann letztendlich erhalten hat unter der erlaubten Grenze liegen. Ändert sich dann etwas?

Danke!!

Alex1606
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Beitrag von Alex1606 » 27.10.2017, 22:54

Hallo Bea,

ich kann zumindest sagen, dass die Beitragsberechnung meiner Meinung nach korrekt ist. Die Rente wird mit dem halben Beitragssatz vorbeitragt, der Auffüllbetrag mit dem ermäßigten Beitragssatz.

Zur Beurteilung der Familienversicherung wird meinem Kenntnisstand nach die Bruttorente herangezogen.

LG
Alex

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