Ich bin neu in diesem Forum und habe ein paar Fragen bezüglich einer Krankenversicherung. Ich habe leider nichts passendes in den anderen Themen gefunden deshalb mache ich ein neues Thema auf in der Hoffnung, dass jemand helfen kann.
Nun erstmal der Sachverhalt:
Ich habe eine Kollegin aus Litauen, die jetzt unbefristet übernommen wurde. Sie lebt hier in Deutschland mit 2 Kindern und Ihrer Schwester.
Die Kinder sind ja über sie mitversichert.
Das Problem besteht mit ihrer Schwester, diese ist geistig behindert(50% auch in Deutschland bestätigt). Da sie nicht lesen kann und auch kein Deutsch versteht und spricht, kann sie auch nicht arbeiten. Sie bekommt eine kleine Rente aus Litauen und hat momentan nur eine sehr eingeschränkte Krankenversicherung(nur Notfallversorgung möglich).
Da meine Kollegin die Vormundschaft und Betreuung für ihre Schwester hat und auch hier leben möchte, stellt sich die Frage, ob und wie eine vollwertige Krankenversicherung möglich wäre.
Gibt es Möglichkeiten einer Mitversicherung oder hat vielleicht jemand eine Idee wo man sich mal beraten lassen kann?
Für eure Antworten möchte ich mich schon jetzt herzlich bedanken.
Behinderte Angehörige über GKV mitversichern möglich?
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 2
- Registriert: 28.01.2021, 10:51
Re: Behinderte Angehörige über GKV mitversichern möglich?
Hallo und willkommen im Forum
was ich ausschließen kann, das ist eine Mitversicherung (Familienversicherung) der Schwester.
Du schreibst, dass die Schwester derzeit nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz (Notfallversorgung) hätte.
Vom welcher Krankenkasse wird dieser Schutz gewährleistet und warum nur eingeschränkt - gibt es da eventuell Beitragsrückstände ?.
Gruss
Czauderna
was ich ausschließen kann, das ist eine Mitversicherung (Familienversicherung) der Schwester.
Du schreibst, dass die Schwester derzeit nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz (Notfallversorgung) hätte.
Vom welcher Krankenkasse wird dieser Schutz gewährleistet und warum nur eingeschränkt - gibt es da eventuell Beitragsrückstände ?.
Gruss
Czauderna
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Re: Behinderte Angehörige über GKV mitversichern möglich?
Erst einmal Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. Die Schwester bezieht eine kleine Rente aus Litauen und hat dort wohl auch eine Krankenversicherung.
Wenn sie jetzt hier in ärztliche Behandlung muß dann hat sie so eine Europäische Versichertenkarte(da könnte ich mich aber nochmal erkundigen).
Aber mit dieser Karte bekommt sie hier in D nur eine Notfallversorgung(deswegen meinte ich eingeschränkten Versicherungsschutz) und wenn mal etwas Ernstes ist dann könnte das unter Umstaänden richtig teuer werden. Da meine Kollegin sich hier ein Leben aufbauen möchte und nicht zurück will wäre es gut wenn ihre Schwester hier auch versorgt ist.
Das Problem ist die Behinderung und die Tatsache, dass die Schwester hier nicht arbeiten kann und dadurch keine Möglichkeit der Krankenversicherung hat.
Eine private KV fällt ja auch aufgrund der Beträge aus. Aber vielleicht gibt es andere Möglichkeiten.
Ich habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. Die Schwester bezieht eine kleine Rente aus Litauen und hat dort wohl auch eine Krankenversicherung.
Wenn sie jetzt hier in ärztliche Behandlung muß dann hat sie so eine Europäische Versichertenkarte(da könnte ich mich aber nochmal erkundigen).
Aber mit dieser Karte bekommt sie hier in D nur eine Notfallversorgung(deswegen meinte ich eingeschränkten Versicherungsschutz) und wenn mal etwas Ernstes ist dann könnte das unter Umstaänden richtig teuer werden. Da meine Kollegin sich hier ein Leben aufbauen möchte und nicht zurück will wäre es gut wenn ihre Schwester hier auch versorgt ist.
Das Problem ist die Behinderung und die Tatsache, dass die Schwester hier nicht arbeiten kann und dadurch keine Möglichkeit der Krankenversicherung hat.
Eine private KV fällt ja auch aufgrund der Beträge aus. Aber vielleicht gibt es andere Möglichkeiten.
Re: Behinderte Angehörige über GKV mitversichern möglich?
Hallo,
na, das ist doch schon mal positiv, das mit der Krankenversichertenkarte. Mein Rat - die Karte nehmen und zur Krankenkasse hingehen oder zumindest dort anrufen und die Sache besprechen. Ich sehe die Möglichkeit als gegeben an, dass sie bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland auch hier selbst Mitglied der GKV werden kann, allerdings muss es klar sein, dass das monatlich z.Zt. ca. 200,00 € (nach Mindestbeitragsbemessungsgrenze)
kostet.
Günstiger würde es auf jeden Fall, wenn das hier greifen würde - https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ar ... s/anzeige/
Gruss
Czauderna
na, das ist doch schon mal positiv, das mit der Krankenversichertenkarte. Mein Rat - die Karte nehmen und zur Krankenkasse hingehen oder zumindest dort anrufen und die Sache besprechen. Ich sehe die Möglichkeit als gegeben an, dass sie bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland auch hier selbst Mitglied der GKV werden kann, allerdings muss es klar sein, dass das monatlich z.Zt. ca. 200,00 € (nach Mindestbeitragsbemessungsgrenze)
kostet.
Günstiger würde es auf jeden Fall, wenn das hier greifen würde - https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ar ... s/anzeige/
Gruss
Czauderna
Re: Behinderte Angehörige über GKV mitversichern möglich?
Meiner Meinung nach, muss die Schwester hier in Deutschland nicht sich selber freiwillig versichern, da hier vorrangig die sog. Sachleistungsaushilfe (SLA) über Litauen zum tragen kommt.
Wir halten fest: in Litauen ist sie durch die Rente versichert, sie hat aus Litauen auch eine Versichertenkarte. Mit dieser Versichertenkarte aus Litauen kann sie in Deutschland nur sog. Notfallbehandlungen in Anspruch nehmen. Das ist korrekt!
Sie braucht jetzt eine eGK aus Deutschland. Hierfür sucht sich die Schwester eine Krankenkasse in Deutschland aus, die sie im Auftrag aus Litauen betreut, das ist die sog. Sachleistungsaushilfe (SLA). Dafür benötigt sie ein bestimmtes Formular aus Litauen, früher war es der E 121, heute glaube ich ist es der S 1. Damit bestätigt nämlich Litauen, dass die Schwester dort versichert ist. Dann erhält sie eine eGK von der deutschen Kasse und kann alle Leistungen problemlos in Anspruch nehmen. Die deutsche Kasse rechnet dann mit Litauen die Kosten ab!
Wir halten fest: in Litauen ist sie durch die Rente versichert, sie hat aus Litauen auch eine Versichertenkarte. Mit dieser Versichertenkarte aus Litauen kann sie in Deutschland nur sog. Notfallbehandlungen in Anspruch nehmen. Das ist korrekt!
Sie braucht jetzt eine eGK aus Deutschland. Hierfür sucht sich die Schwester eine Krankenkasse in Deutschland aus, die sie im Auftrag aus Litauen betreut, das ist die sog. Sachleistungsaushilfe (SLA). Dafür benötigt sie ein bestimmtes Formular aus Litauen, früher war es der E 121, heute glaube ich ist es der S 1. Damit bestätigt nämlich Litauen, dass die Schwester dort versichert ist. Dann erhält sie eine eGK von der deutschen Kasse und kann alle Leistungen problemlos in Anspruch nehmen. Die deutsche Kasse rechnet dann mit Litauen die Kosten ab!