Hallo,
hoffe hier im richtigen Forum zu sein.
Ich habe vor kurzem wegen meiner schweren Erkrankung einen Rentenantrag gestellt. Zurzeit bin ich noch pflichtversichert über ALG I.
Jetzt hat mich meine Krankenkasse wegen fehlender "Krankenkassenzeiten" ab 2001 angeschrieben. Es geht um ungefähr drei Jahre die ich in der Schweiz tätig war.
Für knapp 2,4 Jahre habe ich Nachweise der Hotela Schweiz. Das war wohl die Sozialversicherung dort. Für einen Anspruch in der Schweiz habe ich nicht genug Zeiten aber weiß jemand hier ob die Schweizer Zeiten hier dann mit angerechnet werden?
So wie ich das nämlich verstanden habe muss ich von der zweiten Hälfte meines Arbeitslebens 9/10 versichert gewesen sein um überhaupt in die KVdR aufgenommen werden zu können.
Anrechnung Schweizer Zeiten bei 'Eintritt KVdR" bzw. Re
Moderator: Czauderna
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ab Seite 20 kannst du hier die Anrechenbaren Zeiten nachlesen http://www.vdek.com/versicherte/Mitglie ... 122008.pdf
hast du denn einen Nachweis, dass du in der fehlenden Zeit in der Schweiz sozialversichert warst.
hast du denn einen Nachweis, dass du in der fehlenden Zeit in der Schweiz sozialversichert warst.
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