Rechtsfrage
Terminvorschau und TerminberichtWird durch die Regelung des § 5 Absatz 1 Satz 5 EFZG (juris: EntgFG), wonach die ärztliche
Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten muss, dass der
Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über
den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird, wenn der
Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, die Obliegenheitsverpflichtung
des Versicherten nach § 49 Absatz 1 Nummer 5 SGB V suspendiert?
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Verh ... _17_R.html
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edit: Überschrift zum Urteil des SG Halle vom 22.08.2018, S 22 KR 410/17, aktualisiert