Thomas Schulte-Kellinghaus vs illegale BSG-Krankengeld-Falle
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Thomas Schulte-Kellinghaus vs illegale BSG-Krankengeld-Falle
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Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, Zweigstelle Freiburg, sorgt seit 2012
für Schlagzeilen. Es geht um die richterliche Unabhängigkeit.
Seit 2007 gibt es die illegale BSG-Krankengeld-Falle. Sie trennt Versicherte von ihren mit Zwangsbeiträgen
erworbenen Krankengeld-Ansprüchen.
Dazwischen steht Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts in Fulda.
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Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, Zweigstelle Freiburg, sorgt seit 2012
für Schlagzeilen. Es geht um die richterliche Unabhängigkeit.
Seit 2007 gibt es die illegale BSG-Krankengeld-Falle. Sie trennt Versicherte von ihren mit Zwangsbeiträgen
erworbenen Krankengeld-Ansprüchen.
Dazwischen steht Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts in Fulda.
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von Thomas Schulte-Kellinghaus:
Plädoyer im Verfahren RiZ (R) 2/15 am 07.09.2017
http://betrifftjustiz.de/wp-content/upl ... nghaus.pdf
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von Thomas Schulte-Kellinghaus:
Plädoyer im Verfahren RiZ (R) 2/15 am 07.09.2017
http://betrifftjustiz.de/wp-content/upl ... nghaus.pdf
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RiOLG Thomas Schulte-Kellinghaus
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Was für ein Gedöns bis hin zur Formulierung:
„Politik und Landesjustizverwaltungen haben nichts dagegen,
dass Richter Gesetze verletzen, wenn es einer effizienten Ver-
fahrenserledigung dient.“
Offensichtlich hat der Mann keine Ahnung davon,
was seit 10 Jahren in der sog. „Recht“sprechung
zur illegalen BSG-Krankengeld-Falle abgeht.
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Was für ein Gedöns bis hin zur Formulierung:
„Politik und Landesjustizverwaltungen haben nichts dagegen,
dass Richter Gesetze verletzen, wenn es einer effizienten Ver-
fahrenserledigung dient.“
Offensichtlich hat der Mann keine Ahnung davon,
was seit 10 Jahren in der sog. „Recht“sprechung
zur illegalen BSG-Krankengeld-Falle abgeht.
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Perspektiv-Wechsel
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Christoph Strecker, Richter a. D. und Mediator, hat vermutlich ebenfalls keine
Ahnung davon, was seit 10 Jahren in der sog. „Recht“sprechung zur illegalen
BSG-Krankengeld-Falle abgeht. Er weiß aber:
„Der Richter, mit dem wir es hier zu tun haben, genießt jedenfalls den
Ruf, seine Arbeit sei überdurchschnittlich gründlich, seine Entscheidun-
gen seien überdurchschnittlich gut.“
Und er fragt nach der Angst vor einer vorweggenommenen möglicherweise
später eintretenden Bedrohung. War die ganze Aufregung um den banalen
Anlass für die Katz?
Ein Volltreffer in das schwache Herz deutscher Justiz:
Vorhalt und Ermahnung - Ein Zwischenruf mit zwei Varianten einer Geschichte
von Christoph Strecker
http://betrifftjustiz.de/wp-content/upl ... recker.pdf
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Christoph Strecker, Richter a. D. und Mediator, hat vermutlich ebenfalls keine
Ahnung davon, was seit 10 Jahren in der sog. „Recht“sprechung zur illegalen
BSG-Krankengeld-Falle abgeht. Er weiß aber:
„Der Richter, mit dem wir es hier zu tun haben, genießt jedenfalls den
Ruf, seine Arbeit sei überdurchschnittlich gründlich, seine Entscheidun-
gen seien überdurchschnittlich gut.“
Und er fragt nach der Angst vor einer vorweggenommenen möglicherweise
später eintretenden Bedrohung. War die ganze Aufregung um den banalen
Anlass für die Katz?
Ein Volltreffer in das schwache Herz deutscher Justiz:
Vorhalt und Ermahnung - Ein Zwischenruf mit zwei Varianten einer Geschichte
von Christoph Strecker
http://betrifftjustiz.de/wp-content/upl ... recker.pdf
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Die Kehrseite
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Dr. Carsten Schütz ist kritische Fachöffentlichkeit für den Zusammenhang
von höherer Schlagzahl mit geringerer richterlicher Unabhängigkeit, Kritiker des Treibens,
richterliche Macht im Spannungsfeld von Quantität vs. Qualität zu missbrauchen. Ihm fällt es
offensichtlich leicht, den BGH als Dienstgericht des Bundes ausgewogen zu kritisieren*) und
parallel als Direktor eines Sozialgerichts über beharrliche Schlechtleistung „seines BSG“
mit davon ausgehenden Zwängen zum Verstoß gegen die richterliche Unabhängig-
keit hinwegzusehen. So funktioniert Abhängigkeit nach kollektivem Gusto – mit
einer Ausnahme:
*) http://einspruch.faz.net/einspruch-maga ... 9/?GEPC=s5
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Dr. Carsten Schütz ist kritische Fachöffentlichkeit für den Zusammenhang
von höherer Schlagzahl mit geringerer richterlicher Unabhängigkeit, Kritiker des Treibens,
richterliche Macht im Spannungsfeld von Quantität vs. Qualität zu missbrauchen. Ihm fällt es
offensichtlich leicht, den BGH als Dienstgericht des Bundes ausgewogen zu kritisieren*) und
parallel als Direktor eines Sozialgerichts über beharrliche Schlechtleistung „seines BSG“
mit davon ausgehenden Zwängen zum Verstoß gegen die richterliche Unabhängig-
keit hinwegzusehen. So funktioniert Abhängigkeit nach kollektivem Gusto – mit
einer Ausnahme:
*) http://einspruch.faz.net/einspruch-maga ... 9/?GEPC=s5
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Ignoranz der (un-?) abhängigen Krankengeld-Sozial-Richter
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Diese seit 2013 gefestigte Rechtsprechung der SG Speyer und Mainz zu § 46 SGB V be-
rücksichtigt seit November 2015 auch das SGB X. Sie sieht in der Krankengeld-Bewilligung
zutreffend einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung und anerkennt dessen rechtliche Folgen:
SG Speyer vom 27.10.2017, S 16 KR 440/16,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... focuspoint
SG Speyer vom 13.10.2017, S 13 KR 85/16,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... focuspoint
SG Mainz vom 25.07.2016, S 3 KR 428/15,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer vom 11.07.2016, S 19 KR 599/14,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer vom 11.07.2016, S 19 KR 369/14,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
Damit ist die langjährige Krankengeld-„Recht“sprechung des 1. BSG-Senats in jeder Hinsicht
demaskiert. Trotz dieser regelmäßig gegenteiligen Ergebnisse stört sich die Fachwelt bisher nicht
daran, dass alle anderen Krankengeld-Richter nach wie vor im Chor auf ihre richterliche Unabhängig-
keit pfeifen und den Nonsens von abschnittsweisen Krankengeld-Ansprüchen im Gesetzesselbst-
vollzug ebenso dankbar-hörig wie kollegial-unkritisch kopieren – anstatt sich konstruktiv mit
der Rechtsprechung aus Rheinland-Pfalz auseinanderzusetzen.
Dazu wird beispielhaft auf die Urteile des BSG vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15 R, RdNr. 20,
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
s. auch http://www.krankenkassenforum.de/-vp86879.html#86879
sowie der LSG
Rheinland-Pfalz vom 20.04.2017, L 5 KR 175/16,
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
siehe auch http://www.krankenkassenforum.de/verwal ... ght=#85355
Baden-Württemberg vom 27.06.2017, L 11 KR 3513/16,
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
siehe auch http://www.krankenkassenforum.de/behrde ... t9716.html
und Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2017, L 5 KR 501/16,
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
verwiesen.
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Diese seit 2013 gefestigte Rechtsprechung der SG Speyer und Mainz zu § 46 SGB V be-
rücksichtigt seit November 2015 auch das SGB X. Sie sieht in der Krankengeld-Bewilligung
zutreffend einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung und anerkennt dessen rechtliche Folgen:
SG Speyer vom 27.10.2017, S 16 KR 440/16,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... focuspoint
SG Speyer vom 13.10.2017, S 13 KR 85/16,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... focuspoint
SG Mainz vom 25.07.2016, S 3 KR 428/15,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer vom 11.07.2016, S 19 KR 599/14,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer vom 11.07.2016, S 19 KR 369/14,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15,
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
Damit ist die langjährige Krankengeld-„Recht“sprechung des 1. BSG-Senats in jeder Hinsicht
demaskiert. Trotz dieser regelmäßig gegenteiligen Ergebnisse stört sich die Fachwelt bisher nicht
daran, dass alle anderen Krankengeld-Richter nach wie vor im Chor auf ihre richterliche Unabhängig-
keit pfeifen und den Nonsens von abschnittsweisen Krankengeld-Ansprüchen im Gesetzesselbst-
vollzug ebenso dankbar-hörig wie kollegial-unkritisch kopieren – anstatt sich konstruktiv mit
der Rechtsprechung aus Rheinland-Pfalz auseinanderzusetzen.
Dazu wird beispielhaft auf die Urteile des BSG vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15 R, RdNr. 20,
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
s. auch http://www.krankenkassenforum.de/-vp86879.html#86879
sowie der LSG
Rheinland-Pfalz vom 20.04.2017, L 5 KR 175/16,
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
siehe auch http://www.krankenkassenforum.de/verwal ... ght=#85355
Baden-Württemberg vom 27.06.2017, L 11 KR 3513/16,
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
siehe auch http://www.krankenkassenforum.de/behrde ... t9716.html
und Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2017, L 5 KR 501/16,
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
verwiesen.
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Intermezzo
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Ob Dr. Carsten Schütz wohl auch Mitglied im Deutschen Sozialrechtsverband e. V. ist:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post24593
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Ob Dr. Carsten Schütz wohl auch Mitglied im Deutschen Sozialrechtsverband e. V. ist:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post24593
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Organisierte Kriminalität - Ein Gemeinschaftswerk
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Wie der Deutsche Sozialrechtsverband e. V. seine Aufgabe mit der
wissenschaftlichen Durchdringung des Sozialrechts beschreibt, gibt
Dr. Carsten Schütz als sein – öffentliches – Anliegen die "richterliche
Unabhängigkeit" vor.
Hier zwei seiner frühen Werke:
https://portal.dnb.de/opac/mvb/cover.ht ... 28-11763-5
http://betrifftjustiz.de/wp-content/upl ... chuetz.pdf
Der Druck auf die Richter und deren organisierte Kriminalisierung in seinem
„eigenen Laden“, z. B. am Fall der deutschen Krankengeld-Richter, scheint
Dr. Schütz aber weniger umzutreiben. Jedenfalls hat er sich dazu bisher
nicht öffentlich profiliert.
Vielleicht traut er sich allein nicht – aber wie wäre es mit einem Co-Produkt,
z. B. mit Prof. Dr. Thomas Fischer: http://betrifftjustiz.de/?page_id=939
oder mit Norbert Blüm https://www.westendverlag.de/buch/einspruch/
Der unbestreitbare Knaller wäre eine „Fünfer“-Veröffentlichung, zusam-
men mit Staranwalt Gerhard Strate und Quoten-Frau Sabine Rückert.
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Wie der Deutsche Sozialrechtsverband e. V. seine Aufgabe mit der
wissenschaftlichen Durchdringung des Sozialrechts beschreibt, gibt
Dr. Carsten Schütz als sein – öffentliches – Anliegen die "richterliche
Unabhängigkeit" vor.
Hier zwei seiner frühen Werke:
https://portal.dnb.de/opac/mvb/cover.ht ... 28-11763-5
http://betrifftjustiz.de/wp-content/upl ... chuetz.pdf
Der Druck auf die Richter und deren organisierte Kriminalisierung in seinem
„eigenen Laden“, z. B. am Fall der deutschen Krankengeld-Richter, scheint
Dr. Schütz aber weniger umzutreiben. Jedenfalls hat er sich dazu bisher
nicht öffentlich profiliert.
Vielleicht traut er sich allein nicht – aber wie wäre es mit einem Co-Produkt,
z. B. mit Prof. Dr. Thomas Fischer: http://betrifftjustiz.de/?page_id=939
oder mit Norbert Blüm https://www.westendverlag.de/buch/einspruch/
Der unbestreitbare Knaller wäre eine „Fünfer“-Veröffentlichung, zusam-
men mit Staranwalt Gerhard Strate und Quoten-Frau Sabine Rückert.
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Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda, ...
... schaut nun auch mal nach innen und erkennt:
„Letzte Zweifel, dass Juristen und insbesondere Richter ein-
fach alles begründen können, sind damit ebenfalls beseitigt.“
http://dav-sozialrecht.de/files/downloa ... 0Letzt.pdf
Um Baden-Württemberg als „Musterländle“ geht es auch hier:
http://dav-sozialrecht.de/de/asr-34#panel-erste-seite
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Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda, ...
... schaut nun auch mal nach innen und erkennt:
„Letzte Zweifel, dass Juristen und insbesondere Richter ein-
fach alles begründen können, sind damit ebenfalls beseitigt.“
http://dav-sozialrecht.de/files/downloa ... 0Letzt.pdf
Um Baden-Württemberg als „Musterländle“ geht es auch hier:
http://dav-sozialrecht.de/de/asr-34#panel-erste-seite
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Richterliche Unabhängigkeit aus anderer Perspektive
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Richterliche Unabhängigkeit aus anderer Perspektive
Auszug aus der heutigen Pressemitteilung des BSG zur Vorstellung seines Geschäftsberichts für das Jahr 2017
Wie war das nochmals mit der Krankengeld-„Recht“sprechung des 1. BSG-Senates bis Ende 2014?
http://up.picr.de/30920628jm.pdf
Beim Krankengeld hat die Zuständigkeits-Verlagerung ab 01.1.2015 vom 1. zum 3. BSG-Senat zu relevanten
Rechtsprechungs-Korrekturen geführt. Weitere sind denkbar:
http://www.krankenkassenforum.de/verwal ... t9672.html
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t9866.html
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Richterliche Unabhängigkeit aus anderer Perspektive
Auszug aus der heutigen Pressemitteilung des BSG zur Vorstellung seines Geschäftsberichts für das Jahr 2017
http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publi ... 18_04.htmlAbschließend nahm Präsident Dr. Schlegel zu den Vorgängen um die Strafanzeige eines Berliner Krankenhauses gegen Richter des 1. Senats des Bundessozialgerichts wegen Rechtsbeugung und die Haltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft zu einem in der Zeitschrift "das Krankenhaus" veröffentlichten Artikel eines früheren Vorsitzenden Richters am Bundessozialgericht Stellung. Er betonte, das in diesem Artikel unter anderem zum Ausdruck gebrachte Ansinnen, das Präsidium des Gerichts möge Streitigkeiten aus dem Leistungserbringerrecht der gesetzlichen Krankenversicherung einem anderen Senat zuweisen, wiege schwer. Denn die richterliche Unabhängigkeit sei verfassungsrechtlich verbürgt und schütze Richterinnen und Richter gerade auch davor, Zuständigkeiten zu verlieren, nur weil die Entscheidungen Beteiligten unliebsam sind. In einem mit der Leitung der Deutschen Krankenhausgesellschaft geführten Gespräch habe diese deutlich gemacht, dass sie zwar an ihrer inhaltlichen Kritik festhalte, aber die richterliche Unabhängigkeit respektiere. Sie fordere weder eine Umverteilung der Geschäfte des Bundessozialgerichts noch teile sie den Vorwurf der Rechtsbeugung.
Wie war das nochmals mit der Krankengeld-„Recht“sprechung des 1. BSG-Senates bis Ende 2014?
http://up.picr.de/30920628jm.pdf
Beim Krankengeld hat die Zuständigkeits-Verlagerung ab 01.1.2015 vom 1. zum 3. BSG-Senat zu relevanten
Rechtsprechungs-Korrekturen geführt. Weitere sind denkbar:
http://www.krankenkassenforum.de/verwal ... t9672.html
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t9866.html
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scheinbar grenzenlose richterliche Unabhängigkeit ...
... zeigt ein Brief des Sozialgerichts Augsburg vom 07.02.2018
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post24941
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scheinbar grenzenlose richterliche Unabhängigkeit ...
... zeigt ein Brief des Sozialgerichts Augsburg vom 07.02.2018
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post24941
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"Er arbeitet anders - und das muss durch
die Gerichtsverwaltung akzeptiert werden"
http://www.deutschlandfunk.de/rechtsstr ... _id=411371
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"Er arbeitet anders - und das muss durch
die Gerichtsverwaltung akzeptiert werden"
http://www.deutschlandfunk.de/rechtsstr ... _id=411371
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