Hallo,
Ich bin auf folgendes Problem aufmerksam geworden: Und zwar, wenn ein Patient von seinem Hausarzt nicht korrekt codiert wurde, z.B. als chronisch krank eingestuft wurde, obwohl das so nicht zutrifft, kann das für den Patienten sehr ungerechte und ärgerliche Knosequenzen haben, z.B. das er keine Lebensversicherung etc. abschließen kann.
Geht es einem von euch so, ist das schon mal jemanden passiert, oder kennt jemand einen solchen Fall? Das würde mich sehr interessieren.
Vielen Dank und viele Grüße!
Probleme mit falscher Codierung
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Re: Probleme mit falscher Codierung
Ja, das würde mich auch sehr interessieren.MeiHi hat geschrieben: Geht es einem von euch so, ist das schon mal jemanden passiert,
oder kennt jemand einen solchen Fall? Das würde mich sehr interessieren.
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Hallo,
ich vermute, dass hier die Krankheiten und ICD 10-Codes gemeint sind, die in den Patientenquittungen stehen, die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. Tatsächlich ist es so, dass Ärzte für Abrechnungszwecke teils schwer wiegender wirkende Erkrankungen angeben, und auch Erkrankungen bei weiteren Arztbesuchen auch dann noch angegeben werden, wenn die Krankheit längst ausgeheilt ist.
Man muss sich aber immer auch bewusst sein: Maßgeblich ist immer die Patientendokumentation, in der der Arzt aufzeichnen muss, welche Symptome ein Patient hat, und welche Untersuchungen und Behandlungen veranlasst wurden. Aus der Patientenquittung lassen sich keine zuverlässigen Schlüsse auf die Tragweite einer Erkrankung ziehen. Hinzu kommt, dass Versicherer beispielsweise fragen, ob der Antragsteller innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wegen bestimmter Erkrankungen in Behandlung war. Dass in der Patientenquittung eine bestimmte Erkrankung angegeben wird, hat dementsprechend nur dann eine Bedeutung, wenn auch behandelt wurde.
Hinzu kommt aber auch: Die Patientenquittungen sind ohnehin nur zeitlich begrenzt abrufbar, weil die gesetzliche Speicherfrist sehr viel kürzer ist, als die der Patientendokumentation. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bewahren standardmäßig diese Daten nur vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Daten entstanden sind auf. Die Patientendokumentation indes muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
Übrigens: Wer darüber nachdenkt, in einem Versicherungsantrag ein paar Ärzte samt Behandlungen einfach nicht anzugeben, muss sich bewusst sein, dass Patientendokumentationen kleine Mini-Gesundheitsschufas sind: Arztbriefe werden ebenso vermerkt, wie Überweisungen und man ist ganz schnell über drei Ecken bei dem Arzt und der Erkrankung angelangt, von der niemand etwas erfahren sollte - und das übrigens auch, wenn der Querverweis aus einer Zeit stammt, die bei Antragsstellung nicht angegeben werden musste: Die Versicherer können sich auch Dokumentationen anfordern, die vor diesem Zeitraum liegen.
ich vermute, dass hier die Krankheiten und ICD 10-Codes gemeint sind, die in den Patientenquittungen stehen, die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. Tatsächlich ist es so, dass Ärzte für Abrechnungszwecke teils schwer wiegender wirkende Erkrankungen angeben, und auch Erkrankungen bei weiteren Arztbesuchen auch dann noch angegeben werden, wenn die Krankheit längst ausgeheilt ist.
Man muss sich aber immer auch bewusst sein: Maßgeblich ist immer die Patientendokumentation, in der der Arzt aufzeichnen muss, welche Symptome ein Patient hat, und welche Untersuchungen und Behandlungen veranlasst wurden. Aus der Patientenquittung lassen sich keine zuverlässigen Schlüsse auf die Tragweite einer Erkrankung ziehen. Hinzu kommt, dass Versicherer beispielsweise fragen, ob der Antragsteller innerhalb eines bestimmten Zeitraumes wegen bestimmter Erkrankungen in Behandlung war. Dass in der Patientenquittung eine bestimmte Erkrankung angegeben wird, hat dementsprechend nur dann eine Bedeutung, wenn auch behandelt wurde.
Hinzu kommt aber auch: Die Patientenquittungen sind ohnehin nur zeitlich begrenzt abrufbar, weil die gesetzliche Speicherfrist sehr viel kürzer ist, als die der Patientendokumentation. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bewahren standardmäßig diese Daten nur vier Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Daten entstanden sind auf. Die Patientendokumentation indes muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
Übrigens: Wer darüber nachdenkt, in einem Versicherungsantrag ein paar Ärzte samt Behandlungen einfach nicht anzugeben, muss sich bewusst sein, dass Patientendokumentationen kleine Mini-Gesundheitsschufas sind: Arztbriefe werden ebenso vermerkt, wie Überweisungen und man ist ganz schnell über drei Ecken bei dem Arzt und der Erkrankung angelangt, von der niemand etwas erfahren sollte - und das übrigens auch, wenn der Querverweis aus einer Zeit stammt, die bei Antragsstellung nicht angegeben werden musste: Die Versicherer können sich auch Dokumentationen anfordern, die vor diesem Zeitraum liegen.