Misstrauen gegenüber den Spitzenorganisationen der GKV
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Misstrauen gegenüber den Spitzenorganisationen der GKV
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Mit dem Entwurf des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/106/1810605.pdf
reagiert die Bundesregierung auf „skandalträchtige Alleingänge der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV)“.
Für das Verfahren um erweiterte Durchgriffsrechte in der gesundheitlichen Selbstverwaltung
werden andere Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene
in den selben Sack gesteckt, z. B. der GKV-Spitzenverband und der Medizinische Dienst
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.
Natürlich hagelt es Kritik. Zurecht?
Alles eine Frage der Perspektive …
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Mit dem Entwurf des GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/106/1810605.pdf
reagiert die Bundesregierung auf „skandalträchtige Alleingänge der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV)“.
Für das Verfahren um erweiterte Durchgriffsrechte in der gesundheitlichen Selbstverwaltung
werden andere Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene
in den selben Sack gesteckt, z. B. der GKV-Spitzenverband und der Medizinische Dienst
des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.
Natürlich hagelt es Kritik. Zurecht?
Alles eine Frage der Perspektive …
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Wer im „Gröhe-Katz-und-Maus-Spiel“ die Kritiker (Mäuse, Figuren … ) sind und warum, lässt sich hier nachlesen
https://www.bundestag.de/ausschuesse18/ ... alt/487870
hier nachschauen / nachhören:
https://www.bundestag.de/gesundheit#url ... =mod441214
Das Wortprotokoll wird nach Fertigstellung in lektorierter Fassung auf der Internetseite des Ausschusses für Gesundheit zur Einsichtnahme als Download bereitgestellt.
Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Der zentrale Kritikpunkt der Betroffenen ist die Schwächung ihrer Selbstverwaltung, was offensichtlich doppelt schmerzt, wenn das Mittel zum Zweck
Selbstverwaltungsstärkungsgesetz genannt wird.
Das Misstrauen von „Oben“ nach „Unten“ wird durch den Referenten- und den (abgemilderten) Regierungs-Entwurf deutlich, umgekehrt
beispielsweise durch das Rangeln um das Wörtchen „insbesondere“.
Soviel Aufmerksamkeit hat die GKV- und Sozialgerichts-Pluralauslegung der Singular-Regelung des § 46 SGB V bisher nicht erfahren.
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Wer im „Gröhe-Katz-und-Maus-Spiel“ die Kritiker (Mäuse, Figuren … ) sind und warum, lässt sich hier nachlesen
https://www.bundestag.de/ausschuesse18/ ... alt/487870
hier nachschauen / nachhören:
https://www.bundestag.de/gesundheit#url ... =mod441214
Das Wortprotokoll wird nach Fertigstellung in lektorierter Fassung auf der Internetseite des Ausschusses für Gesundheit zur Einsichtnahme als Download bereitgestellt.
Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Der zentrale Kritikpunkt der Betroffenen ist die Schwächung ihrer Selbstverwaltung, was offensichtlich doppelt schmerzt, wenn das Mittel zum Zweck
Selbstverwaltungsstärkungsgesetz genannt wird.
Das Misstrauen von „Oben“ nach „Unten“ wird durch den Referenten- und den (abgemilderten) Regierungs-Entwurf deutlich, umgekehrt
beispielsweise durch das Rangeln um das Wörtchen „insbesondere“.
Soviel Aufmerksamkeit hat die GKV- und Sozialgerichts-Pluralauslegung der Singular-Regelung des § 46 SGB V bisher nicht erfahren.
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Die Sachverständigen haben bemerkt, dass das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz
tatsächlich ein Schwächungsgesetz ist. Allgemeine Einigkeit bestand in der Aussage: Wir
brauchen dieses Gesetz nicht.
Einer wurde ganz deutlich:
mehrerer maßgeblicher Pöstchen, nicht nur im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes
und im MDS-Verwaltungsrat, Eckehard Linnemann, ein mit Sozialpolitik befasster Mann,
dem die gesetzliche Krankengeld-Falle bekannt sein müsste.
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Die Sachverständigen haben bemerkt, dass das GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz
tatsächlich ein Schwächungsgesetz ist. Allgemeine Einigkeit bestand in der Aussage: Wir
brauchen dieses Gesetz nicht.
Einer wurde ganz deutlich:
Er kann sich die Zivilcourage leisten: Einzelsachverständiger Jahrgang 1953 und InhaberHören Sie auf, die soziale Selbstverwaltung zu schwächen …
mehrerer maßgeblicher Pöstchen, nicht nur im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes
und im MDS-Verwaltungsrat, Eckehard Linnemann, ein mit Sozialpolitik befasster Mann,
dem die gesetzliche Krankengeld-Falle bekannt sein müsste.
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Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
vom 25.01.2017 - Drucksache 18/11009
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/110/1811009.pdf
Nur am Rande (Auszug, Seite 43 unten):
doch einige Wochen dauern:
Warum wird es nicht veröffentlicht, wenn schon darauf
verwiesen werden kann?
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Beschlussempfehlung und Bericht des
Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
vom 25.01.2017 - Drucksache 18/11009
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/110/1811009.pdf
Nur am Rande (Auszug, Seite 43 unten):
Das sollte lt. Dr. Edgar Franke gegenüber "dem Volk"Auf das entsprechende Wortprotokoll der öffentlichen
Anhörung ... wird verwiesen.
doch einige Wochen dauern:
Warum wird es nicht veröffentlicht, wenn schon darauf
verwiesen werden kann?
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Änderungen des BT-Gesundheitsausschusses:
Änderungen des BT-Gesundheitsausschusses:
.Der Ausschuss für Gesundheit hat eine Reihe von Änderungen zu verschiedenen Aspekten des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/10605 beschlossen. Diese haben im Wesentlichen folgenden Inhalt:
• Vorlagepflicht und -frist für die Jahresrechnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, des GKV Spitzenverbands und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
• Erhöhung der zulässigen Betriebsmittel auf die eineinhalbfache Monatsausgabe
• Streichung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsprüfung durch eine unabhängige externe Prüfeinrichtung (Wirtschaftsprüfer oder spezialisierte Kanzleien). Es verbleibt bei den bisherigen Prüfrechten des Bundesversicherungsamtes
• Die Voraussetzungen zur Bestellung und die Befugnisse der entsandten Person werden präzisiert
• Einführung einer Berichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit gegenüber dem Gesundheitsausschuss(es) des Deutschen Bundestages über Aufsichtsverfahren bei der KBV, der KZBV, GKV-SV und MDS
• Klarstellung zur Geltung der paritätischen Abstimmung auch bei Wahlen in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
• Konkretisierung der haftungsrechtlichen Abstimmungsgegenstände, bei denen eine namentliche Abstimmung erforderlich ist in der Satzung
• Berichtspflicht der Innenrevision auch an die Vertreterversammlung bzw. den Verwaltungsrat bei festgestellten Verstößen eine(s) Vorstandsmitglieds
• Die Vorgaben zu den erweiterten Pflichtinhalten der Satzung werden gestrichen
• Regelung einer Genehmigungsfiktion für die Prüfung der Verfahrens- und Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses
• Ermöglichung der Aufnahme von für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene als weitere fördernde Mitglieder des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund er Krankenkassen (MDS) durch Satzungsregelung.
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Wortprotokoll der 100. Sitzung des BT-Gesundheitsausschusses am 16.01.2017
https://www.bundestag.de/blob/497974/81 ... g-data.pdf
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Wortprotokoll der 100. Sitzung des BT-Gesundheitsausschusses am 16.01.2017
https://www.bundestag.de/blob/497974/81 ... g-data.pdf
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