Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG
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Rückwirkung
Hallo billy,
auf der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner mal von der anderen Seite:
Seit dem Urteil des 3. BSG-Senats vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15 R, haben wir dies: https://up.picr.de/34575317fv.pdf
Und seit dem 23.07.2018 ist politische Einigkeit dazu entstanden, dass die Krankengeld-Falle „unangemessen“ ist und für
die Versicherten eine „besondere Härte“ darstellt, weswegen die unterschiedliche Sanktionierung beendet und künftig
„Gleichbehandlung gewährleistet“ werden soll.
Finden Sie es „sozial“ und „rechtlich“ vertretbar, einem Versicherten, der am 30.04.2019 von seinen mit Zwangsbeiträgen
erworbenen Krankengeld-Ansprüchen getrennt wird, zu sagen: Pech gehabt, die Rechtsänderung gilt erst ab 01.05.2019. ?
Oder wo würden Sie die Grenze ziehen?
Schönen Gruß
Anton Butz
auf der Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner mal von der anderen Seite:
Seit dem Urteil des 3. BSG-Senats vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15 R, haben wir dies: https://up.picr.de/34575317fv.pdf
Und seit dem 23.07.2018 ist politische Einigkeit dazu entstanden, dass die Krankengeld-Falle „unangemessen“ ist und für
die Versicherten eine „besondere Härte“ darstellt, weswegen die unterschiedliche Sanktionierung beendet und künftig
„Gleichbehandlung gewährleistet“ werden soll.
Finden Sie es „sozial“ und „rechtlich“ vertretbar, einem Versicherten, der am 30.04.2019 von seinen mit Zwangsbeiträgen
erworbenen Krankengeld-Ansprüchen getrennt wird, zu sagen: Pech gehabt, die Rechtsänderung gilt erst ab 01.05.2019. ?
Oder wo würden Sie die Grenze ziehen?
Schönen Gruß
Anton Butz
Re: Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG
Für „sozial“ habe ich die bisherige Regelung nie gehalten, aber für rechtlich sauber. Ob mir das nun passt oder nicht. Die Grenze würde ich genau an dem Tag ziehen, an dem die Neuregelung in Kraft tritt. Nur das ist rechtlich vertretbar und gerecht im Hinblick auf andere gesetzliche Neuregelungen im Sozialrecht (z.B. zur Erwerbsminderungsrente), wo die, die kurz vor Inkraftsetzung betroffen waren, von den Verbesserungen nicht profitiert haben. Dies beim TSVG nun anders zu handhaben, wäre eine noch viel krassere Ungerechtigkeit. Ob diese Ungleichbehandlung überhaupt rechtlich vertretbar und zulässig wäre, wage ich auch zu bezweifeln.
Wenn, dann alle rückwirkend. DAS wäre gerecht. Aber dass dies nicht zu finanzieren ist, dürfte auch dem verträumtesten Politiker und hoffentlich auch Ihnen klar sein.
Wenn, dann alle rückwirkend. DAS wäre gerecht. Aber dass dies nicht zu finanzieren ist, dürfte auch dem verträumtesten Politiker und hoffentlich auch Ihnen klar sein.
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Respekt für die Opfer !
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Ja billy,
wenn lediglich die Ausgestaltung von Sozialrecht zur Debatte steht.
Hier jedoch geht es um die illegale BSG-Krankengeld-Falle, seit 23.07.2015 in
der Konstruktionsstufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle.
Da ist es – gerade in der Zeit für mehr (soziale) Gerechtigkeit und eines neuen Sozial-
staats für eine neue Zeit – nicht damit getan, die 14-jährige willkürliche Ungleichbe-
handlung mit besonders harten Folgen für die Betroffenen einzuräumen und mit
Wirkung für die Zukunft zu beenden.
Das Unrecht muss aufgearbeitet und den Opfern mit Respekt begegnet werden.
An ihren Taten werden wir sie messen: Andrea Nahles, Sabine Dittmar und
die SPD.
Schönen Gruß
Anton Butz
Ja billy,
wenn lediglich die Ausgestaltung von Sozialrecht zur Debatte steht.
Hier jedoch geht es um die illegale BSG-Krankengeld-Falle, seit 23.07.2015 in
der Konstruktionsstufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle.
Da ist es – gerade in der Zeit für mehr (soziale) Gerechtigkeit und eines neuen Sozial-
staats für eine neue Zeit – nicht damit getan, die 14-jährige willkürliche Ungleichbe-
handlung mit besonders harten Folgen für die Betroffenen einzuräumen und mit
Wirkung für die Zukunft zu beenden.
Das Unrecht muss aufgearbeitet und den Opfern mit Respekt begegnet werden.
An ihren Taten werden wir sie messen: Andrea Nahles, Sabine Dittmar und
die SPD.
Schönen Gruß
Anton Butz
Re: Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG
„Illegale Krankengeldfalle“ ist einzig Ihre, in meinen Augen falsche, Bewertung der Rechtsprechung des BSG. Nur durch Ihre Bewertung wird es nicht zum gültigen Recht. Tatsächlich hatte das BSG ob der gesetzlichen Formulierungen gar keine andere Entscheidungsmöglichkeiten (und jetzt kommen Sie mir bitte nicht wieder mit der Diskussion „Singular und Plural“ hinsichtlich der Frage der Feststellung der AU und des Karenztages...siehe dazu meine bereits vor Jahren dargelegten Ausführungen zum Singular in Bezug auf Versicherungspflicht......falls Sie es vergessen haben, suchen Sie einfach danach, denn das hatten wir schon).
Hinsichtlich des „neuen Sozialstaates der neuen Zeit“ enthalte ich mich jeder weiteren Kommentierung. Zumindest so lange, bis die Herrschaften der SPD dargelegt haben, wie sie diese neuen Errungenschaften finanzieren wollen. Menschen, die -wie Sie und ich auch nicht mehr so lange- nicht im Arbeitsleben stehen, mögen das alles gut finden. Aber haben Sie, Herr Butz, eigentlich Kinder oder besser Enkel?... Ich schon.
Hinsichtlich des „neuen Sozialstaates der neuen Zeit“ enthalte ich mich jeder weiteren Kommentierung. Zumindest so lange, bis die Herrschaften der SPD dargelegt haben, wie sie diese neuen Errungenschaften finanzieren wollen. Menschen, die -wie Sie und ich auch nicht mehr so lange- nicht im Arbeitsleben stehen, mögen das alles gut finden. Aber haben Sie, Herr Butz, eigentlich Kinder oder besser Enkel?... Ich schon.
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Drückeberger- vs. Vorbild-Funktion des Staates
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Nun billy,
zur illegalen BSG-Krankengeld-Falle des 1. BSG-Senats müssen
wir nicht in den Annalen kramen. Was der 3. BSG-Senat davon
geprüft hat, hielt nicht Stand. Der Rest ist allgemein formuliert
hiermit https://up.picr.de/34575317fv.pdf und durch die TSVG-
Gesetzesbegründung ausreichend eindeutig bewertet.
Wenn der sog. „soziale Rechtsstaat“ neben der erforderlichen
Korrektur auch für sein inzwischen 14-jähriges Versagen ein-
stehen würde, könnte er Kindern und Enkeln Vorbild sein.
Schönen Gruß
Anton Butz
P.S.:
Die SPD ist offenbar schon durchschaut: 15 %
(während die GRÜNEN wieder bei 20 % liegen)
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/po ... f-100.html
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Nun billy,
zur illegalen BSG-Krankengeld-Falle des 1. BSG-Senats müssen
wir nicht in den Annalen kramen. Was der 3. BSG-Senat davon
geprüft hat, hielt nicht Stand. Der Rest ist allgemein formuliert
hiermit https://up.picr.de/34575317fv.pdf und durch die TSVG-
Gesetzesbegründung ausreichend eindeutig bewertet.
Wenn der sog. „soziale Rechtsstaat“ neben der erforderlichen
Korrektur auch für sein inzwischen 14-jähriges Versagen ein-
stehen würde, könnte er Kindern und Enkeln Vorbild sein.
Schönen Gruß
Anton Butz
P.S.:
Die SPD ist offenbar schon durchschaut: 15 %
(während die GRÜNEN wieder bei 20 % liegen)
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/po ... f-100.html
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Ralp Brinkhaus, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion …
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… und seine Position zur Frage der Gesetzesrückwirkung / Opfer-Entschädigung
https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... -25/309276
Hier lässt zurückverfolgen, was die SPD mit Blick auf ihren "neuen Sozialstaat für
eine neue Zeit" und die Schlagworte „Anerkennung und Respekt“ bisher zu bieten
hat https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... -20/310509
Sieht so aus, als könnten sich die GRÜNEN und die LINKEN zu diesem Punkt besser
positionieren.
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… und seine Position zur Frage der Gesetzesrückwirkung / Opfer-Entschädigung
https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... -25/309276
Hier lässt zurückverfolgen, was die SPD mit Blick auf ihren "neuen Sozialstaat für
eine neue Zeit" und die Schlagworte „Anerkennung und Respekt“ bisher zu bieten
hat https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... -20/310509
Sieht so aus, als könnten sich die GRÜNEN und die LINKEN zu diesem Punkt besser
positionieren.
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Die Freiheit der Politiker
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Ralph Brinkhaus, der CDU/CSU-Bundestags-Fraktionsvorsitzende, macht es sich einfach.
Bestandskräftige Verwaltungsakte sind kein Hinderungsgrund. Auch nicht, wenn nach dem
Krankengeld-Fallen-Einsatz die Arbeitsagenturen und Job-Center mit niedrigeren Leistungen
einsprangen und die Rückabwicklung auch Aufwand bei diesen zur Folge hat.
Immerhin haben Jens Spahn und die CDU/CSU diesen Schlamassel seit 2013 verschuldet:
https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2 ... d-23979028
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Ralph Brinkhaus, der CDU/CSU-Bundestags-Fraktionsvorsitzende, macht es sich einfach.
Bestandskräftige Verwaltungsakte sind kein Hinderungsgrund. Auch nicht, wenn nach dem
Krankengeld-Fallen-Einsatz die Arbeitsagenturen und Job-Center mit niedrigeren Leistungen
einsprangen und die Rückabwicklung auch Aufwand bei diesen zur Folge hat.
Immerhin haben Jens Spahn und die CDU/CSU diesen Schlamassel seit 2013 verschuldet:
https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2 ... d-23979028
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Was fällt Verbraucherschutzministerin Katarina Barley ein?
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https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... -27/310733
Viel Zeit bleibt nicht mehr, bis der Bundestag das kolossale Spahn-Projekt
am 14.03.2019 in 2./3. Lesung abnicken soll
https://www.aerzteblatt.de/forum/126352#entry126352
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https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... -27/310733
Viel Zeit bleibt nicht mehr, bis der Bundestag das kolossale Spahn-Projekt
am 14.03.2019 in 2./3. Lesung abnicken soll
https://www.aerzteblatt.de/forum/126352#entry126352
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Sozialverband VdK: besser spät als nie …
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… und lieber wenig als nichts! Doch dieser Satz hat es in sich:
Was nochmal hat der VdK in den letzten 14 Jahren gegen die illegale BSG-Krankengeld-Falle,
ab 23.07.2015 in der Konstruktionsstufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle,
aktiv unternommen?
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… und lieber wenig als nichts! Doch dieser Satz hat es in sich:
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... I-data.pdf
Die vielen gesetzlichen Nachsteuerungen zum Krankengeld haben in unserer
Beratungspraxis nicht zu einem Rückgang der Krankengeldfälle geführt, sondern
nur zu immer neuen Methoden der Krankenkassen, diese Versicherten aus dem
Krankengeldbezug und teilweise auch aus der Versicherung zu drängen.
Was nochmal hat der VdK in den letzten 14 Jahren gegen die illegale BSG-Krankengeld-Falle,
ab 23.07.2015 in der Konstruktionsstufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle,
aktiv unternommen?
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Abnicken oder mehr?
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Am 13.03.2019 stellt der BT-Gesundheitsausschuss die letzten Weichen für das TSVG
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... 9-data.pdf
Danach ist das „große Abnicken“ im Bundestag am 14.03.2019 nur noch Formsache
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... e-data.pdf
Damit schließt sich der 6-jährige Kreis seit dem Antrag von Bündnis90/Die Grünen vom
11.06.2013 und der Beschlussempfehlung des BT-Gesundheitsausschusses vom 12.06.2013
http://up.picr.de/29969568jc.pdf
samt dem vom AOK-Bundesverband und GKV-Spitzenverband vorgeschlagenen GKV-VSG-
Irrweg ab 23.07.2015
aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... t8776.html
Die Positionen von CDU/CSU und FDP sind bereits klar
https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... -25/309276
https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... -25/309283
Aber wie werden sich die SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und die AfD mit Blick
auf tausende Opfer der inzwischen 14-jährigen illegalen Krankengeld-Falle verhalten?
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Am 13.03.2019 stellt der BT-Gesundheitsausschuss die letzten Weichen für das TSVG
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... 9-data.pdf
Danach ist das „große Abnicken“ im Bundestag am 14.03.2019 nur noch Formsache
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... e-data.pdf
Damit schließt sich der 6-jährige Kreis seit dem Antrag von Bündnis90/Die Grünen vom
11.06.2013 und der Beschlussempfehlung des BT-Gesundheitsausschusses vom 12.06.2013
http://up.picr.de/29969568jc.pdf
samt dem vom AOK-Bundesverband und GKV-Spitzenverband vorgeschlagenen GKV-VSG-
Irrweg ab 23.07.2015
aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... t8776.html
Die Positionen von CDU/CSU und FDP sind bereits klar
https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... -25/309276
https://www.abgeordnetenwatch.de/profil ... -25/309283
Aber wie werden sich die SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und die AfD mit Blick
auf tausende Opfer der inzwischen 14-jährigen illegalen Krankengeld-Falle verhalten?
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Krankengeld-Falle erneut modifiziert
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Die 14-jährige illegale BSG-Krankengeld-Falle, seit 23.07.2015 in der vom AOK-Bundesverband und vom GKV-Spitzenverband vorgeschlagenen Konstruktionsstufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle, wird (ab 01.05.2019) entschärft. Dann werden Versicherte nur noch in krassen Fällen endgültig von ihren mit Zwangsbeiträgen erworbenen Krankengeld-Ansprüchen getrennt. Im Übrigen führen nicht lückenlose Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen zum Ruhen des Anspruchs.
Die vielen tausend Opfer der Vergangenheit und bis 30.04.2019 sind dem Gesetzgeber egal. Im sog. sozialen Rechtsstaat gibt es eben nichts „geschenkt“ – außer vielleicht bald Grundrente, auch ohne Bedürftigkeit, und ein soziales Opferentschädigungsrecht.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/083/1908351.pdf
https://www.bundestag.de/gesundheit#url ... =mod539878
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html
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Die 14-jährige illegale BSG-Krankengeld-Falle, seit 23.07.2015 in der vom AOK-Bundesverband und vom GKV-Spitzenverband vorgeschlagenen Konstruktionsstufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle, wird (ab 01.05.2019) entschärft. Dann werden Versicherte nur noch in krassen Fällen endgültig von ihren mit Zwangsbeiträgen erworbenen Krankengeld-Ansprüchen getrennt. Im Übrigen führen nicht lückenlose Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen zum Ruhen des Anspruchs.
Die vielen tausend Opfer der Vergangenheit und bis 30.04.2019 sind dem Gesetzgeber egal. Im sog. sozialen Rechtsstaat gibt es eben nichts „geschenkt“ – außer vielleicht bald Grundrente, auch ohne Bedürftigkeit, und ein soziales Opferentschädigungsrecht.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/083/1908351.pdf
https://www.bundestag.de/gesundheit#url ... =mod539878
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... esetz.html
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Re: Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG
Hallo,
als Ergänzung dazu noch ein wichtige Änderung, die mit diesem neuen Gesetz einhergeht und die dafür Sorge tragen wird, dass es keine "Krankengeldfalle" mehr geben wird - https://www.haufe.de/sozialwesen/leistu ... 74396.html
Der Artikel ist zwar aus 2018, beschreibt aber alles Notwendige.
Die Verantwortung der rechtzeitigen Einreichung/Übermittlung der AU-Bescheinigungen obliegt nicht mehr den Versicherten sondern den Ärzten(Ärztinnen. Schade, dass dies erst ab 2021 kommen wird - das hätte man wirklich auch schon ab 01.01.2020 verbindlich einführen lönnen, denn wie im Beitrag steht, die technischen Voraussetzungen wären das geringste Problem - E-Mail sollte jeder Arzt/Ärztin können.
Gruss
Czauderna
als Ergänzung dazu noch ein wichtige Änderung, die mit diesem neuen Gesetz einhergeht und die dafür Sorge tragen wird, dass es keine "Krankengeldfalle" mehr geben wird - https://www.haufe.de/sozialwesen/leistu ... 74396.html
Der Artikel ist zwar aus 2018, beschreibt aber alles Notwendige.
Die Verantwortung der rechtzeitigen Einreichung/Übermittlung der AU-Bescheinigungen obliegt nicht mehr den Versicherten sondern den Ärzten(Ärztinnen. Schade, dass dies erst ab 2021 kommen wird - das hätte man wirklich auch schon ab 01.01.2020 verbindlich einführen lönnen, denn wie im Beitrag steht, die technischen Voraussetzungen wären das geringste Problem - E-Mail sollte jeder Arzt/Ärztin können.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG
Wo ist eigentlich ... Anton Butz?