Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG
Moderatoren: Czauderna, Karsten
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Krankenkassenmitarbeiter/innen
.
Damit drängt sich die Überlegung auf,
ob die illegale BSG-Krakengeld-Falle
eine zweite Opfergruppe hinterlässt:
Krankenkassenmitarbeiter/innen, die
die Sozial-Guillotine bedienen mussten
und andere, die schon um sie trauern.
Damit drängt sich die Überlegung auf,
ob die illegale BSG-Krakengeld-Falle
eine zweite Opfergruppe hinterlässt:
Krankenkassenmitarbeiter/innen, die
die Sozial-Guillotine bedienen mussten
und andere, die schon um sie trauern.
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Opfer ersten bis vierten Grades
.
Allerdings sind Krankenkassen-Mitarbeiter/innen nur Opfer 4. Grades.
Die eigentlichen Opfer der illegalen BSG-Krankengeld-Falle sind Personen
ohne gepolsterte Krankenkassen-Sessel: Personen, deren Arbeitsverhältnis
während der Arbeitsunfähigkeit endete und solche die während der Arbeits-
losigkeit arbeitsunfähig wurden.
Seit dem Luck-Film im Jahr 2011 mit Matthias B. und der AOK Bayern sind
die Storries x-mal aufgezeichnet worden. Hier zwei aktuellere, zum Kern
nicht viel anders als damals
https://www.youtube.com/watch?v=SpSUSzEAxQ4
https://www.youtube.com/watch?v=K_hqO2RHs98
Dazu die fast einzige Medien-Veröffentlichung zur vorgesehenen Rechts-
änderung
https://www.presseportal.de/pm/6329/4059246
Als „sagen, was ist“ passt hier: „BEHARRLICH VERSCHWEIGEN“.
Opfer 2. und 3. Grades sind damit der sog. soziale Rechtsstaat
und die sog. 4. Staatsgewalt.
.
Allerdings sind Krankenkassen-Mitarbeiter/innen nur Opfer 4. Grades.
Die eigentlichen Opfer der illegalen BSG-Krankengeld-Falle sind Personen
ohne gepolsterte Krankenkassen-Sessel: Personen, deren Arbeitsverhältnis
während der Arbeitsunfähigkeit endete und solche die während der Arbeits-
losigkeit arbeitsunfähig wurden.
Seit dem Luck-Film im Jahr 2011 mit Matthias B. und der AOK Bayern sind
die Storries x-mal aufgezeichnet worden. Hier zwei aktuellere, zum Kern
nicht viel anders als damals
https://www.youtube.com/watch?v=SpSUSzEAxQ4
https://www.youtube.com/watch?v=K_hqO2RHs98
Dazu die fast einzige Medien-Veröffentlichung zur vorgesehenen Rechts-
änderung
https://www.presseportal.de/pm/6329/4059246
Als „sagen, was ist“ passt hier: „BEHARRLICH VERSCHWEIGEN“.
Opfer 2. und 3. Grades sind damit der sog. soziale Rechtsstaat
und die sog. 4. Staatsgewalt.
.
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
BEHARRLICH VERSCHWEIGEN
.
Seit gestern gibt es den Focus-Gerichtsreport
https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/
bisher mit den Schlagzeilen
Justiz im Alltags-Check: „Ein Jahr in Deutschlands Gerichten“
Warum ein Richter die Wut vieler Bürger auf die Justiz für ein gutes Zeichen hält
Umfrage-Schock: 45 Prozent der Deutschen misstrauen der Justiz
Dramatische Abrechnung: Oberstaatsanwalt legt offen, wie es in der Berliner Justiz wirklich zugeht
und dazu diesen – bisher nicht erschienenen – Kommentar
.
Seit gestern gibt es den Focus-Gerichtsreport
https://www.focus.de/politik/gerichte-in-deutschland/
bisher mit den Schlagzeilen
Justiz im Alltags-Check: „Ein Jahr in Deutschlands Gerichten“
Warum ein Richter die Wut vieler Bürger auf die Justiz für ein gutes Zeichen hält
Umfrage-Schock: 45 Prozent der Deutschen misstrauen der Justiz
Dramatische Abrechnung: Oberstaatsanwalt legt offen, wie es in der Berliner Justiz wirklich zugeht
und dazu diesen – bisher nicht erschienenen – Kommentar
Sagen, was ist und Aussondern, was nicht in den Kram passt - Ihre 4. Staatsgewalt
Alles relativ – die illegale BSG-Krankengeld-Falle
In Deutschland gibt es seit 13 Jahren die „illegale BSG-Krankengeld-Falle“. Die willkürliche Konstruktion des Bundessozialgerichts dient der Trennung der Versicherten von ihren mit Zwangsbeiträgen erworbenen Krankengeld-Ansprüchen. Jedem ist längst klar, dass dies „unverhältnismäßig“ ist und für die Betroffenen eine „besondere Härte“ bedeutet. Doch was ist die Folge? Inzwischen ist der Gesetzgeber im zweiten Anlauf dabei, die Sozial-Guillotine unter den Teppich zu kehren, so dass es möglichst keiner bemerkt und niemand auf die Idee kommt, dass die vielen tausend Opfer staatlichen Versagens entschädigt werden müssten. Jetzt kommts: bisher spielen alle mit. „Schummeln“ ist in Deutschland nicht neu – die Krankenkassen „schummeln ständig“.
Frohe neues Jahr!
.
Re: Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG
Hallo,
seit dem 02.01.2019 hat sich auch hier etwas geändert. Ich werde mich ab sofort in diesem Bereich nicht mehr mit meiner Meinung als User zu Wort melden sondern nur noch als Moderator. Das bedeutet , auch hier wird es zukünftig keine gegenseiten, persönllichen Angriffe mehr geben. Was hier in der Vergangenheit gerschrieben wurde bleibt natürlich stehen, es sei denn, der oder die Betroffene möchte es anders.
Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass es sich hier um ein selbständiges Forum handelt und nicht um einen Ableger, der mit Themen aus anderen Foren "gefüttert" werden muss, das bitte nur als Bitte zu verstehen.
Gruss
Czauderna
seit dem 02.01.2019 hat sich auch hier etwas geändert. Ich werde mich ab sofort in diesem Bereich nicht mehr mit meiner Meinung als User zu Wort melden sondern nur noch als Moderator. Das bedeutet , auch hier wird es zukünftig keine gegenseiten, persönllichen Angriffe mehr geben. Was hier in der Vergangenheit gerschrieben wurde bleibt natürlich stehen, es sei denn, der oder die Betroffene möchte es anders.
Ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass es sich hier um ein selbständiges Forum handelt und nicht um einen Ableger, der mit Themen aus anderen Foren "gefüttert" werden muss, das bitte nur als Bitte zu verstehen.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Re: Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG
Falls das als Frage dazu
aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... tml#p91472
gemeint sein sollte: nein, ich möchte es nicht anders -
wegen des nachfolgenden Zusammenhangs.
.
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Petition zum Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG
.
Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, 14. Januar 2019, live im Internet:
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... nen/585878
.
Öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, 14. Januar 2019, live im Internet:
https://www.bundestag.de/dokumente/text ... nen/585878
.
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Entschädigung! Entschädigung!
.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
regt an, auch die Versicherten finanziell zu entschädigen, die seit Inkrafttreten
des Versorgungsstärkungsgesetzes ihren Anspruch auf Krankengeld verloren haben.
Seiten 11/12 https://www.bundestag.de/blob/586900/e8 ... g-data.pdf
Und was meint die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, zur Frage
nach der Grundgesetzwidrigkeit der 13-jährigen illegalen BSG-Krankengeld-Falle in
der Konstruktionsstufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle?
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 47593.html
.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
regt an, auch die Versicherten finanziell zu entschädigen, die seit Inkrafttreten
des Versorgungsstärkungsgesetzes ihren Anspruch auf Krankengeld verloren haben.
Seiten 11/12 https://www.bundestag.de/blob/586900/e8 ... g-data.pdf
Und was meint die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, zur Frage
nach der Grundgesetzwidrigkeit der 13-jährigen illegalen BSG-Krankengeld-Falle in
der Konstruktionsstufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle?
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 47593.html
.
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
ohne Sozialverbände VdK, SoVD
.
Siehe da: die Sozialverbände stehen gar nicht auf der Sachverständigen-Liste
https://www.bundestag.de/blob/585754/28 ... g-data.pdf
obwohl tausende willkürliche Opfer Personen sind, die während der Arbeitsunfähig-
keit arbeitslos oder während der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig wurden (während
die Krankengeld-Bezieher mit ruhendem Arbeitsverhältnis gleichermaßen beliebig
verschont blieben – aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... tml#p87135 ).
Naja, macht nichts - als Teil des Problems können sie kaum glaubwürdiger Teil
der Lösung sein!
.
Siehe da: die Sozialverbände stehen gar nicht auf der Sachverständigen-Liste
https://www.bundestag.de/blob/585754/28 ... g-data.pdf
obwohl tausende willkürliche Opfer Personen sind, die während der Arbeitsunfähig-
keit arbeitslos oder während der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig wurden (während
die Krankengeld-Bezieher mit ruhendem Arbeitsverhältnis gleichermaßen beliebig
verschont blieben – aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... tml#p87135 ).
Naja, macht nichts - als Teil des Problems können sie kaum glaubwürdiger Teil
der Lösung sein!
.
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
unglaubwürdige Rechtsänderung
.
Unglaubwürdig sind aber auch die vorgesehene Rechts-
änderung ebenso wie die Begründung dazu. Dies gilt so-
wohl für die angebliche Abhängigkeit unterschiedlicher
Konsequenzen vom versicherungsrechtlichen Status
aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... tml#p91698
wie auch für die angeblich gewollte Gleichbehandlung
der Versicherten, die jedenfalls der AOK-Bundesverband
nicht erkennen kann und reklamiert, während der GKV-
Spitzenverband die Harmonisierung unterstützt.
Chaos!
.
Unglaubwürdig sind aber auch die vorgesehene Rechts-
änderung ebenso wie die Begründung dazu. Dies gilt so-
wohl für die angebliche Abhängigkeit unterschiedlicher
Konsequenzen vom versicherungsrechtlichen Status
aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... tml#p91698
wie auch für die angeblich gewollte Gleichbehandlung
der Versicherten, die jedenfalls der AOK-Bundesverband
nicht erkennen kann und reklamiert, während der GKV-
Spitzenverband die Harmonisierung unterstützt.
Chaos!
.
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Verantwortung vs. Abnickgremien
.
Die Krankenkassen und ihre Verbände aber auch der Gesetzgeber müssten wissen, wozu mit dem SGB IV vor gut 40 Jahren unter Grundsätzen und Begriffsbestimmungen in § 7 SGB IV https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiv/7.html die „Beschäftigung“ definiert wurde, aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... tml#p91692
Zumindest die Erkenntnis, dass „Beschäftigung“ nicht gleich „Arbeit“ ist und „Beschäftigungsverhältnis“ nicht gleich „Arbeitsverhältnis“ sollte von allen an der Gesetzgebung beteiligten Personen / Organisationen erwartet werden dürfen, insbesondere von den Teilnehmern der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 16.01.2019 https://www.bundestag.de/ausschuesse/a1 ... alt/584248, jedenfalls aber vom Vorsitzenden und von den Sprechern, Obleuten der Fraktionen
Erwin Rüddel, CDU/CSU
Karin Maag, CDU/CSU
Michael Hennrich, CDU/CSU
Sabine Dittmar, SPD
Prof. Dr. Axel Gehrke, AfD
Christine Aschenberg-Dagnus, FDP
Prof. Dr. Andrew Ullmann, FDP
Harald Weinberg, Die Linke
Dr. Achim Kessler, Die Linke
Maria Klein-Schmeink, Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Bündnis 90/Die Grünen
Aber auch die übrigen 30 Mitglieder des Gesundheitsausschusses tragen Verantwortung und sollten vorher erfahren, was sie später abnicken, vielleicht sogar prüfen, was ihnen vorgegaukelt wird.
https://www.bundestag.de/gesundheit
.
Die Krankenkassen und ihre Verbände aber auch der Gesetzgeber müssten wissen, wozu mit dem SGB IV vor gut 40 Jahren unter Grundsätzen und Begriffsbestimmungen in § 7 SGB IV https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiv/7.html die „Beschäftigung“ definiert wurde, aktuelles-und-meinungen-zur-gesundheits ... tml#p91692
Zumindest die Erkenntnis, dass „Beschäftigung“ nicht gleich „Arbeit“ ist und „Beschäftigungsverhältnis“ nicht gleich „Arbeitsverhältnis“ sollte von allen an der Gesetzgebung beteiligten Personen / Organisationen erwartet werden dürfen, insbesondere von den Teilnehmern der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am 16.01.2019 https://www.bundestag.de/ausschuesse/a1 ... alt/584248, jedenfalls aber vom Vorsitzenden und von den Sprechern, Obleuten der Fraktionen
Erwin Rüddel, CDU/CSU
Karin Maag, CDU/CSU
Michael Hennrich, CDU/CSU
Sabine Dittmar, SPD
Prof. Dr. Axel Gehrke, AfD
Christine Aschenberg-Dagnus, FDP
Prof. Dr. Andrew Ullmann, FDP
Harald Weinberg, Die Linke
Dr. Achim Kessler, Die Linke
Maria Klein-Schmeink, Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Bündnis 90/Die Grünen
Aber auch die übrigen 30 Mitglieder des Gesundheitsausschusses tragen Verantwortung und sollten vorher erfahren, was sie später abnicken, vielleicht sogar prüfen, was ihnen vorgegaukelt wird.
https://www.bundestag.de/gesundheit
.
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
gaukeln und jonglieren …
.
… sollten keine Praktiken des rechtsstaatlichen Gesetzgebungsverfahrens sein.
Dennoch drängen sich entsprechende Befürchtungen – aktuell wieder – geradezu auf.
Für Kenner der 13-jährigen illegalen BSG-Krankengeld-Falle in der Entwicklungssstufe der
unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle (GKV-VSG ab 23.07.2015) sind beliebige
Konstruktionen nicht neu. Erstaunlich ist jedoch die am 23.07.2018 formulierte Erkenntnis, dass
die Sozialrechts-Guillotine „unangemessen“ ist und für Versicherte eine „besondere Härte“ dar-
stellt.
Das aber wäre nicht schlimm – im Gegenteil! Erbärmlich erscheint jedoch, wie in unserem sogen.
sozialen Rechtsstaat mit dieser Einsicht umgegangen wird. Jetzt will es natülich keiner gewesen
sein, niemand die Verantwortung übernehmen.
So liegt nahe, die ganze Sache nun möglichst unbemerkt unter den Teppich zu kehren und
die Schicksale vieler tausend Opfer schwerwiegenden staatlichen Versagens einfach zu
ignorieren - just in dem Moment, als Hubertus Heil und die WELT grundsätzliche
Überlegungen zur Zahl 13 und zum Sozialen Entschädigungsrecht anstellen
https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... sitesearch
https://www.der-paritaetische.de/fachin ... ngsrechts/
.
… sollten keine Praktiken des rechtsstaatlichen Gesetzgebungsverfahrens sein.
Dennoch drängen sich entsprechende Befürchtungen – aktuell wieder – geradezu auf.
Für Kenner der 13-jährigen illegalen BSG-Krankengeld-Falle in der Entwicklungssstufe der
unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle (GKV-VSG ab 23.07.2015) sind beliebige
Konstruktionen nicht neu. Erstaunlich ist jedoch die am 23.07.2018 formulierte Erkenntnis, dass
die Sozialrechts-Guillotine „unangemessen“ ist und für Versicherte eine „besondere Härte“ dar-
stellt.
Das aber wäre nicht schlimm – im Gegenteil! Erbärmlich erscheint jedoch, wie in unserem sogen.
sozialen Rechtsstaat mit dieser Einsicht umgegangen wird. Jetzt will es natülich keiner gewesen
sein, niemand die Verantwortung übernehmen.
So liegt nahe, die ganze Sache nun möglichst unbemerkt unter den Teppich zu kehren und
die Schicksale vieler tausend Opfer schwerwiegenden staatlichen Versagens einfach zu
ignorieren - just in dem Moment, als Hubertus Heil und die WELT grundsätzliche
Überlegungen zur Zahl 13 und zum Sozialen Entschädigungsrecht anstellen
https://www.welt.de/wirtschaft/article1 ... sitesearch
https://www.der-paritaetische.de/fachin ... ngsrechts/
.
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
gaukeln und jonglieren …
.
… bezieht sich auf den Umgang mit der Wahrheit durch unpräzise Sachdarstellungen, beginnend mit dem Entwurf
des Terminservice- und Versorgungsgesetzes – TSVG.
In der Begrundung zu Nummer 22 (§ 46) – Seite 89 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906337.pdf –
sind für verspätete AU-Folgebescheinigungen in Abhängigkeit vom Beschäftigungsverhältnis unterschiedliche
Konsequenzen dargestellt. Unvollständig ist daran, dass die Beschäftigungs-Definition des § 7 SGB IV und
die Gemeinsame Verlautbarung dazu, zuletzt vom 12.03.2013, nicht erwähnt wurde und die Bedeutung
des Schnittstellen-Datums von Entgeltfortzahlung-Krankengeld deswegen nicht erkennbar wird. Damit
geht – wie in der langjährigen Praxis der Krankenkenkassen – völlig unter, dass der versicherungs-
rechtliche Status der Krankengeld-Bezieher mit und ohne Arbeitsverhältnis identisch ist: Die
nach § 192 Absatz 1 Nummer 2 SGB V fortbestehende Mitgliedschaft endete bis 22.07.2015
mit dem Ende der letzten, rechtzeitig ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,
seitdem am Tag danach. Ausgehend von der sog. Rechtsprechung des BSG wäre
rechtswidrig, dass Personen im Arbeitsverhältnis von der illegalen BSG-Kran-
kengeld-Falle, seit 23.07.2015 in der Entwicklungssstufe der unverhält-
nismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle, verschont wurden/
werden. Die Aussage, dieselbe Obliegenheitsverletzung
erfahre in unterschiedlichem Maße eine Sanktionie-
rung, stellt die wahren Zusammenhänge auf
den Kopf.
.
… bezieht sich auf den Umgang mit der Wahrheit durch unpräzise Sachdarstellungen, beginnend mit dem Entwurf
des Terminservice- und Versorgungsgesetzes – TSVG.
In der Begrundung zu Nummer 22 (§ 46) – Seite 89 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906337.pdf –
sind für verspätete AU-Folgebescheinigungen in Abhängigkeit vom Beschäftigungsverhältnis unterschiedliche
Konsequenzen dargestellt. Unvollständig ist daran, dass die Beschäftigungs-Definition des § 7 SGB IV und
die Gemeinsame Verlautbarung dazu, zuletzt vom 12.03.2013, nicht erwähnt wurde und die Bedeutung
des Schnittstellen-Datums von Entgeltfortzahlung-Krankengeld deswegen nicht erkennbar wird. Damit
geht – wie in der langjährigen Praxis der Krankenkenkassen – völlig unter, dass der versicherungs-
rechtliche Status der Krankengeld-Bezieher mit und ohne Arbeitsverhältnis identisch ist: Die
nach § 192 Absatz 1 Nummer 2 SGB V fortbestehende Mitgliedschaft endete bis 22.07.2015
mit dem Ende der letzten, rechtzeitig ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung,
seitdem am Tag danach. Ausgehend von der sog. Rechtsprechung des BSG wäre
rechtswidrig, dass Personen im Arbeitsverhältnis von der illegalen BSG-Kran-
kengeld-Falle, seit 23.07.2015 in der Entwicklungssstufe der unverhält-
nismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle, verschont wurden/
werden. Die Aussage, dieselbe Obliegenheitsverletzung
erfahre in unterschiedlichem Maße eine Sanktionie-
rung, stellt die wahren Zusammenhänge auf
den Kopf.
.
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
AOK Bundesverband
.
Besonders bemerkenswert bis paradox erscheint der Standpunkt des AOK-Bundesverbandes
Seiten 31/32 https://www.bundestag.de/blob/585918/33 ... g-data.pdf Nachdem die inzwischen
als „unangemessen“ und eine „besondere Härte“ darstellend erkannte gesetzliche Regelung seit 23.07.2015 https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/46.html weitgehend auf dessen Änderungsvorschlag – s. Seite 38 https://www.bundestag.de/blob/365550/0e ... d-data.pdf - zurückzuführen ist, werden die Einwände gegen eine angebliche Ungleichbehandlung nun weit übertrieben. Es fragt sich, ob die Regelung des § 7 SGB IV und der Verlaut-
barung dazu trotz der Hinweise darauf viewtopic.php?f=9&t=9949&p=87677#p87677 immer noch nicht angekommen ist oder ob von langjähriger Missachtung mit der Folge der unterlassenen Anwendung der Krankengeld-Falle auf Personen
im (ruhenden) Arbeitsverhältnis abgelenkt werden soll? Im Ergebnis ist jedenfalls keine ungerechtfertigte Ungleichbe-
handlung erkennbar, wenn für Arbeitnehmer während der Entgeltfortzahlung formal strengere Maßstäbe gelten als während des Krankengeld-Bezugs und der Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
Im Übrigen ist in der vorgeschlagenen Änderung kein Sinn zu erblicken; sie macht die Regelung (Sätze 2 und 3) in sich widersprüchlich:
Besonders bemerkenswert bis paradox erscheint der Standpunkt des AOK-Bundesverbandes
Seiten 31/32 https://www.bundestag.de/blob/585918/33 ... g-data.pdf Nachdem die inzwischen
als „unangemessen“ und eine „besondere Härte“ darstellend erkannte gesetzliche Regelung seit 23.07.2015 https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/46.html weitgehend auf dessen Änderungsvorschlag – s. Seite 38 https://www.bundestag.de/blob/365550/0e ... d-data.pdf - zurückzuführen ist, werden die Einwände gegen eine angebliche Ungleichbehandlung nun weit übertrieben. Es fragt sich, ob die Regelung des § 7 SGB IV und der Verlaut-
barung dazu trotz der Hinweise darauf viewtopic.php?f=9&t=9949&p=87677#p87677 immer noch nicht angekommen ist oder ob von langjähriger Missachtung mit der Folge der unterlassenen Anwendung der Krankengeld-Falle auf Personen
im (ruhenden) Arbeitsverhältnis abgelenkt werden soll? Im Ergebnis ist jedenfalls keine ungerechtfertigte Ungleichbe-
handlung erkennbar, wenn für Arbeitnehmer während der Entgeltfortzahlung formal strengere Maßstäbe gelten als während des Krankengeld-Bezugs und der Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V.
Im Übrigen ist in der vorgeschlagenen Änderung kein Sinn zu erblicken; sie macht die Regelung (Sätze 2 und 3) in sich widersprüchlich:
.
Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage. Für Versicherte bleibt der Anspruch auf Krankengeld auch dann bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit nicht am nächsten Werktag im Sinne von Satz 2, aber spätestens innerhalb eines Monats nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Auch der GKV-Spitzenverband ...
.
... unterstützt die Korrektur – S. 57 https://www.bundestag.de/blob/587022/f4 ... g-data.pdf –
der auch von ihm für die Gesetzesänderung ab 23.07.2015 vorgeschlagenen Regelung – S. 51 bis 53 https://www.bundestag.de/blob/366576/71 ... d-data.pdf – und räumt seinen damaligen Fehler
damit indirekt ein.
Er lässt die erforderliche Abgrenzung zum „Status des Versicherten“ ebenfalls offen. So bleibt
unklar und fraglich, worin er die von ihm unterstützte Harmonisierung sieht, zumal damit auch die
Anpassung der Rechtslage an – für Krankengeldbezieher im Arbeitsverhältnis – langjährig prakti-
ziertes Unrecht gemeint sein kann.
Tatsächlich wird die Krankengeld-Falle für Krankengeld-Bezieher mit und ohne Arbeitsverhältnis
entschärft.
.
... unterstützt die Korrektur – S. 57 https://www.bundestag.de/blob/587022/f4 ... g-data.pdf –
der auch von ihm für die Gesetzesänderung ab 23.07.2015 vorgeschlagenen Regelung – S. 51 bis 53 https://www.bundestag.de/blob/366576/71 ... d-data.pdf – und räumt seinen damaligen Fehler
damit indirekt ein.
Er lässt die erforderliche Abgrenzung zum „Status des Versicherten“ ebenfalls offen. So bleibt
unklar und fraglich, worin er die von ihm unterstützte Harmonisierung sieht, zumal damit auch die
Anpassung der Rechtslage an – für Krankengeldbezieher im Arbeitsverhältnis – langjährig prakti-
ziertes Unrecht gemeint sein kann.
Tatsächlich wird die Krankengeld-Falle für Krankengeld-Bezieher mit und ohne Arbeitsverhältnis
entschärft.
.
-
- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
„unangemessen - ungewollte besondere Härte“
.
13 Jahre lang: Totalversagen des sozialen Rechtsstaats
mit fürchterlichen Folgen für Betroffene, Arbeitsunfähige
ohne Arbeitsverhältnis.
Die berechtigten Interessen der Opfer staatlicher Gewalt
dürfen nicht stillschweigend unter den Teppich gekehrt werden.
Stattdessen drängt sich auf, die Neuregelung rückwirkend in
Kraft zu setzen oder eine alternative Entschädigungs-
regelung zu finden.
Zumindest muss darüber diskutiert werden!
.
13 Jahre lang: Totalversagen des sozialen Rechtsstaats
mit fürchterlichen Folgen für Betroffene, Arbeitsunfähige
ohne Arbeitsverhältnis.
Die berechtigten Interessen der Opfer staatlicher Gewalt
dürfen nicht stillschweigend unter den Teppich gekehrt werden.
Stattdessen drängt sich auf, die Neuregelung rückwirkend in
Kraft zu setzen oder eine alternative Entschädigungs-
regelung zu finden.
Zumindest muss darüber diskutiert werden!
.