Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG

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Anton Butz
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Was für „bessere Windeln“ geht …

Beitrag von Anton Butz » 18.12.2018, 16:17

.
… dürfte Jens Spahn auch im Zusammenhang mit der
Krankengeld-Rechtsänderung und ihrer Rückwirkung
möglich sein:

Für die Reform will Spahn das geplante Terminservice- und
Versorgungsgesetz ändern, das der Bundestag im Februar ver-
abschieden soll. Der entsprechende Änderungsantrag sei be-
reits mit den Fachpolitikern von CDU, CSU und SPD abge-
sprochen.


https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 47275.html

Anton Butz
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Das TSVG und die Fachpolitiker

Beitrag von Anton Butz » 18.12.2018, 21:45

.
Ob den Fachpolitikern von CDU,
CSU und SPD bei dieser Gelegenheit
sonst noch etwas eingefallen ist -
hier insbesondere denen der SPD ?

Bild
.

Anton Butz
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Weihnachtsgeschenk ...

Beitrag von Anton Butz » 24.12.2018, 18:22

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... oder was ?

Bild

.

Czauderna
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Re: Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG

Beitrag von Czauderna » 25.12.2018, 00:50

Hallo,
was heisst hier Geschenk - das ist kein Geschenk sondern eine sinnvolle Änderung - In Verbindung mit der Tatsache, dass ab 2020 die AU-Meldungen per Datenaustausch vom Arzt direkt an die Kasse übermittelt werden muss, ergibt sich, dass nun die "Krankengeldfalle" nicht mehr dazu führt, dass Versicherte die arbeitsunfähig sind, deswegen in der Existenz bedroht sind - das Krankengeld ruht künftig nur noch, es endet nicht mehr wenn der Anschlusstermin beim Arzt versäumt wurde, egal aus welchen Gründen.
Auch wenn man es nicht beweisen kann, aber ich glaube so ein ganz klein wenig ist diese Änderung auchAnton zu verdanken - aber wie heisst es doch - glauben heisst nichts wissen.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Mauscheleien im Rechtsstaat ?

Beitrag von Anton Butz » 25.12.2018, 11:25

.
Es gehört zur „Wahrheit über den deutschen Rechtsstaat“ (DIE WELT, Gisela Friedrichsen,
24.12.2018), dass sich die 4 Staatsgewalten 13 Jahre lang eine illegale BSG-Krankengeld-Falle
leisteten. Zu ihrer Krönung wurde sie vom Souverän mit dem GKV-VSG ab 23.07.2015 in die
Konstruktionsstufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle gehoben.

Wer weiß, wie die Versicherten unter die Sozialrechts-Guillotine geschubst wurden, staunt
nun über die neuere Erkenntnis, dass das „unangemessen“ war, „eine besondere Härte“ dar-
stellte und damit Schluss sein soll.

Aber das war mit dem „Weihnachtsgeschenk“ nicht gemeint. Stattdessen ging es darum,
dass der Verband der Ersatzkassen, vdek, mit dem dunkelblau markierten Satz: „Die Regelung
gilt ab dem 1.1.2019.“
entweder seine Kompetenzen überschreitet oder zu unangemessener
Zeit offenbart, was hinter den Kulissen - wieder - gemauschelt wurde.

Frohe Weihnachten!
.

Czauderna
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Re: Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG

Beitrag von Czauderna » 25.12.2018, 11:28

Hallo Anton,
beginnt schon die Neuausrichtung für die Zeit nach der "Krankengeldfalle" ?.
Gruss
Günter

Anton Butz
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Opfer-Entschädigung

Beitrag von Anton Butz » 25.12.2018, 12:33

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Mal ehrlich Guenter,

du „willst“ es nicht verstehen? Es geht um die

Rückwirkung der beabsichtigten Gesetzesänderung als Entschädigung
der Opfer für Folgen 13-jährigen schwerwiegenden staatlichen Versagens:


https://up.picr.de/34654143ax.pdf
http://up.picr.de/28657173wg.pdf
https://up.picr.de/34575317fv.pdf

Das Datum bestimmt nicht der vdek, sondern der Souverän.

Schönen Gruß
Anton

Czauderna
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Re: Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG

Beitrag von Czauderna » 25.12.2018, 13:43

Hallo Anton,
doch, ich verstehe dich schon, glaube ich zumindest. Nachdem es in absehbarer Zukunft die "Krankengeldfalle" nicht mehr geben wird, gilt dein Augenmerk nun den "Geschaedigten" dieser Falle, denen du seitens des Staates (ich formuliere das jetzt mal so pauschal) eine finanzielle Entschädigung
zubilligen möchtest, mit der Argumentation, dass das, was da jetzt erst kommen soll doch schon seit ca. 2010 mehr oder weniger geltendes Recht gewesen ist, was eben nur von den ausführenden Organen nicht richtig angewandt wurde und das hier eine vorsaetzliche Rechtsbeugung oder Missachtung
vorgelegen hat - ist das falsch verstanden ? - wenn ja, dann korrigiere mich, aber bitte ohne Links.
Gruss
Günter

Anton Butz
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linke Links

Beitrag von Anton Butz » 25.12.2018, 14:23

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So ähnlich – aber das hatten wir doch schon:
http://up.picr.de/33909233th.pdf
https://up.picr.de/34427619rl.pdf
https://up.picr.de/34565124sv.pdf

Und weil wir gerade bei „Links“ sind
https://aufstehen.de/
.

Anton Butz
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Öffentliche Anhörung ...

Beitrag von Anton Butz » 26.12.2018, 11:24

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im BT-Gesundheitsausschuss am
Mittwoch, 16.01.2019, von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a1 ... alt/584248

Bisher ist das Wort "Krankengeld" auch dort nicht angekommen
https://www.bundestag.de/gesundheit#url ... =mod539878

P.S.: weitere Fake-News

Bild
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Anton Butz
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Die Positionen vom März 2015 ...

Beitrag von Anton Butz » 27.12.2018, 22:00

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... sind hier dokumentiert: https://www.bundestag.de/ausschuesse/au ... alt/363908



Beispiele:


Verbraucherzentrale Bundesverband

Ausgesprochen positiv bewertet der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass mit dem Kabinettsentwurf ein wesentliches Problem bei längerem Bezug von Krankengeld, nämlich die Lücke von einem Tag zwischen Feststellung und versicherungsrechtlichen Wirksamwerden der Arbeitsunfähigkeit, geschlossen wurde.

Seite 15 unten: https://www.bundestag.de/blob/366060/cf ... --data.pdf

SVe Dr. Ilona Köster-Steinebach (Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)): Eine kurze Vorbemerkung zum Thema Krankengeld. Wir haben es sehr begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf die Lücke von einem Tag beim Krankengeldbezug geschlossen wurde.

Seite 27 links unten: https://www.bundestag.de/blob/375746/79 ... l-data.pdf


Sozialverband Deutschland e.V.

SoVD-Bewertung: In der Praxis führt der Zustand, dass der Krankengeldanspruch erst am Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gilt, zu verschiedenen Problemen. Schwierigkeiten entstanden vor allem bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheit. In etlichen Fällen verloren Versicherte zeitweise oder gänzlich ihren Krankengeldanspruch, weil sie eine Folgebescheinigung erst am Tag nach Ablauf der alten Bescheinigung einholten (so genannte „Krankengeldfalle“). Die vorgesehene Gesetzesänderung ist vor diesem Hintergrund sehr zu begrüßen.

Der SoVD weist darauf hin, dass Fälle, wie die im Dezember 2014 vom Bundesozialgericht entschiedene (Az: B 1 KR 25/14 („geschlossene Praxis“) sowie Az: B 1 KR 19/14 („falsche Arztauskunft“), in denen Ärzte zu einer verspätet eingeholten Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit beigetragen haben, durch die vorgesehene Neuregelung des § 46 SGB V nicht gelöst werden. Die alleinige Verweisung von Betroffenen auf den Zivilrechtsweg ist aus Sicht des SoVD nicht akzeptabel.

Seite 9: https://www.bundestag.de/blob/365672/54 ... --data.pdf

zu der Abg. Maria Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eine Frage zum Krankengeld an den SoVD. Erfasst die vorgeschlagene Neuregelung alle problematischen Konstellationen, die sich durch eine ungewollte Unterbrechung des Krankengeldbezuges und bei der Beantragung ergeben haben?

SV Fabian Müller-Zetzsche (Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD)): Die Antwort muss sehr kurz sein, deswegen sage ich nein. Sie erinnern sich an die Urteile, die das Bundessozialgericht Ende letzten Jahres gefällt hat. Das waren Fälle, wo zumindest eine Mitbeteiligung der behandelnden Ärzte zu verzeichnen war. Die Betroffenen haben einen falschen Rat bekommen oder der Arzt hat gesagt, kommen Sie doch lieber am Montag nochmal wieder. Die Kassen haben mit ihrer sehr restriktiven Auslegung Recht bekommen, dass es die Verpflichtung des Versicherten wäre dafür zu sorgen, dass er die Bescheinigung rechtzeitig bekommt. Für diese Fälle sind auch die vorgesehenen positiven Regelungen keine Lösung. Hier muss man über Alternativen nachdenken.

Seiten 27/28: https://www.bundestag.de/blob/375746/79 ... l-data.pdf


Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

Der DGB begrüßt die Regelung zu Nr. 15 a. Der in Nr. 15 b neu gefasste Satz 2 birgt aufgrund der auf Werktage bezogenen Formulierung Schwierigkeiten. Arbeitstage sind nach allgemeinen Verständnis die Wochentage Montag bis Freitag und Werktage die Wochentage Montag bis Samstag. Da der Begriff Arbeitstage aber auf die tatsächliche Arbeitsleistung an einem Tag abstellt, können Arbeitstage auch Samstage, Sonntag und Feiertage sein, z. B. im Handel, Verkehrswesen oder Gastgewerbe. Die vorgeschlagene Regelung bereitet für Sonn- und Feiertage keine Probleme, kann jedoch für Versicherte, bei denen der nächste Arbeitstag nach Ende der laufenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein Samstag ist, dazu führen, dass die mit der Neuregelung beabsichtigte Problemlösung nicht erfolgt. Der Samstag ist ein Werktag und somit müsste nach der derzeit beabsichtigten Neufassung von § 46 Satz 2 SGB V die Folgebescheinigung an diesem Tag vorliegen, obwohl Ärzte an Samstagen üblicherweise keine Sprechstunde haben und die Versicherten dieser Forderung dann nicht nachkommen können. Daher fordert der DGB die Ergänzung durch einen Satz 3: „Samstage gelten nicht als Werktag.“

Seite 8: https://www.bundestag.de/blob/366696/40 ... --data.pdf


Kassenärztliche Bundesvereinigung

Die KBV begrüßt grundsätzlich die getroffene Regelung, da die Probleme im Zusammenhang mit verspäteten Ausstellungen von Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigungen auch Auswirkungen auf das Arzt-Patienten-Verhältnis haben können, insbesondere wenn dadurch die Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung gefährdet wurde. In letzter Zeit wurde von Vertragsärzten wiederholt berichtet, dass Krankenkassen Patienten unter Berufung auf § 46 SGB V das Krankengeld verwehren. Die Aufhebung des bisher geltenden Karenztages bei der Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit nach § 46 Satz 1 Nr. 2 ist daher ausdrücklich zu begrüßen. Auch die neu eingefügte Formulierung zur Überbrückung von Wochenenden und Feiertagen ist sinnvoll und stellt eine Entlastung sowohl für Patienten als auch für Ärzte dar. Es wird erwartet, dass die derzeit vermehrt auftretenden Probleme bei der Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit während des Bezugs von Krankengeld durch die vorgeschlagene Änderung reduziert werden können. Aus Sicht der KBV besteht jedoch mit der nun getroffenen Formulierung zu Werktagen bzw. Arbeitstagen nach wie vor die Gefahr einer missverständlichen Interpretation durch die Versicherten, insbesondere auch durch den Umstand, dass einzelne Vertragsarztpraxen auch an Samstagen geöffnet haben.

Seiten 12/13: https://www.bundestag.de/blob/366062/39 ... --data.pdf
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Anton Butz
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Wie weit ist ein GROKO-Quantensprung?

Beitrag von Anton Butz » 30.12.2018, 21:52

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Am

12.06.2013 haben CDU/CSU und FDP die Verschrottung der illegalen BSG-Krankengeld-Falle vermasselt:
Seite 25: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713947.pdf

28.05.2014 hat sich die damalige CDU/CSU-SPD-GROKO gedrückt, die vom Bundesrat am 23.05.2014 geltend gemachten ungewollten Härten der illegalen BSG-Krankengeld-Falle zu beseitigen
Seiten 5 und 9: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/015/1801579.pdf

08.06.2015 waren sich die Fraktionen von Union und SPD einig, die illegale BSG-Krankengeld-Falle entsprechend den Vorschlägen des AOK-Bundesverbandes und des GKV-Spitzenverbandes leicht entschärft in den Stand der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle zu heben
Seiten 19/20: https://paritaet-alsopfleg.de/index.php ... sache/file

10.06.2015 wurde die GROKO-Fraktionen-Absprache vom Gesundheitsausschuss den Abgeordneten des Bundestags empfohlen
Seiten 19/20: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805123.pdf

11.06.2015 haben die Volksvertreter die unverhältnismäßige gesetzliche Krankengeld-Falle abgenickt, ohne nur einmal das Wort „Krankengeld“ zu erwähnen
ab Seite 10451 (85): http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/18/ ... df#P.10451

23.07.2015 tritt die illegale BSG-Krankengeld-Falle in der Konstruktionsstufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle in Kraft
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP ... 64389.html

23.07.2018 holt Jens Spahns Gesundheitministerium zum Großen Wurf aus
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... G_RefE.pdf

12.10.2018 Bundesregierung
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2018/0504-18.pdf

09.11.2018 Gesundheitsausschuss des Bundesrates
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2018/0504-1-18.pdf

23.11.2018 Bundesrat
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brp/972.pdf#P.432

07.12.2018/12.12.2018 Bundesregierung
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906337.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/064/1906436.pdf

13.12.2018 Bundestag
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/19/19071.pdf#P.8221

Bisher wird unisono stillschweigend durchgewunken, dass die 13-jährige illegale BSG-Krankengeld-Falle in der Konstruktionsstufe der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle (ab 23.07.2015) unangemessen ist und für Versicherte eine besondere Härte darstellt.

Unter solchen Umständen ist es keineswegs damit getan, unter Vermeidung weiteren Aufsehens zukünftige Abhilfe zu schaffen. Stattdessen erscheint es unverzichtbar, das staatliche Versagen der Vergangenheit aufzuarbeiten und darüber zu diskutieren, ob und wie die vielen tausend Opfer zu entschädigen sind.

Bis jetzt springen die Vertreter des Volkes und des sozialen Rechtsstaat ein Quantum zu kurz. Aber bis 16.01.2019 ist noch 2 1/2 Wochen Zeit.

Alles Gute für 2019
Machts Sinn

broemmel
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Re: Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG

Beitrag von broemmel » 30.12.2018, 22:23

Der Kampf für die Zukunft wird vorbereitet...

Es wäre mal ein anderes Hobby zu empfehlen.

Bei der Gelegenheit: @ czauderna hast du schon den Quatsch von Anton revidiert?

Du bist doch jetzt Admin oder?

Czauderna
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Re: Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG

Beitrag von Czauderna » 30.12.2018, 23:19

Hallo broemmel,
Ja, bin ich, aber nicht hier, ergo kann ich hier auch nix revidieren. ich kann auch hier keine Spams löschen. ginge nur, wenn ich auch u.a. Hier die Moderation hätte, hab ich aber nicht.
Revidieren könnte nur Anton selbst, aber da hält er sich vornehm zurück, leider.
Gruß
Czauderna

broemmel
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Re: Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG

Beitrag von broemmel » 30.12.2018, 23:48

Naja... Vornehm ist etwas anderes.
Er verhält sich wie ein Ar.sch.loch

Ganz einfach

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