Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG
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Krankengeldfalle: Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG
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Drei Initiativen des Gesetzgebers sind bereits gescheitert.
Jetzt läuft der nächste Versuch, der Misere nach 10 Jahren
illegaler BSG-Krankengeld-Falle und 3 Jahren unverhältnis-
mäßiger gesetzlicher Krankengeld-Falle ein Ende zu setzen:
krankengeld-falle-setzt-sich-recht-durc ... ght=#89095
knnen-sozialgerichte-ber-krankengeld-en ... ght=#89135
Die weitere Diskussion dazu kann hier zusammengefasst
werden.
edit: Überschrift angepasst
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Drei Initiativen des Gesetzgebers sind bereits gescheitert.
Jetzt läuft der nächste Versuch, der Misere nach 10 Jahren
illegaler BSG-Krankengeld-Falle und 3 Jahren unverhältnis-
mäßiger gesetzlicher Krankengeld-Falle ein Ende zu setzen:
krankengeld-falle-setzt-sich-recht-durc ... ght=#89095
knnen-sozialgerichte-ber-krankengeld-en ... ght=#89135
Die weitere Diskussion dazu kann hier zusammengefasst
werden.
edit: Überschrift angepasst
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Zuletzt geändert von Anton Butz am 27.08.2018, 21:33, insgesamt 1-mal geändert.
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"Jens Spahn ist die große Enttäuschung dieser Regierung"
titelte die WELT am 01.08.2018 in einem Beitrag von Dorothea Siems, Chefkorrespondentin für Wirtschaftspolitik
https://www.welt.de/wirtschaft/plus1803 ... sitesearch
Die Überschrift ist so populistisch wie die Frage "vom Hoffnungsträger zum Kostentreiber?"
Dazu schießt sich die Frage an: lohnen sich Geld und Zeit für diesen Artikel? Vermutlich nicht! Jedenfalls gilt speziell zur Krankengeld-Falle
jeweils das Gegenteil! Aber vielleicht hat Dorothea Siems davon noch nie gehört oder die Schicksale der Versicherten sind ihr schlicht egal?
Tatsächlich ist da eine positive Entwicklung zu erkennbar. Nach dieser Forderung für ein Wahlversprechen: Rechtsänderung beim Krankengeld,
§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V (nur ein Wort!) vom Februar 2013 lag Jens Spahn sowohl mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot wie auch mit seinem „mir doch egal – selbst schuld!“ wohl noch eher auf der Linie von Dorothea Siems
Aber die Zeiten ändern sich, einzelne stehen auf, manche sammeln sich sogar zu einer Bewegung.
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"Jens Spahn ist die große Enttäuschung dieser Regierung"
titelte die WELT am 01.08.2018 in einem Beitrag von Dorothea Siems, Chefkorrespondentin für Wirtschaftspolitik
https://www.welt.de/wirtschaft/plus1803 ... sitesearch
Die Überschrift ist so populistisch wie die Frage "vom Hoffnungsträger zum Kostentreiber?"
Dazu schießt sich die Frage an: lohnen sich Geld und Zeit für diesen Artikel? Vermutlich nicht! Jedenfalls gilt speziell zur Krankengeld-Falle
jeweils das Gegenteil! Aber vielleicht hat Dorothea Siems davon noch nie gehört oder die Schicksale der Versicherten sind ihr schlicht egal?
Tatsächlich ist da eine positive Entwicklung zu erkennbar. Nach dieser Forderung für ein Wahlversprechen: Rechtsänderung beim Krankengeld,
§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V (nur ein Wort!) vom Februar 2013 lag Jens Spahn sowohl mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot wie auch mit seinem „mir doch egal – selbst schuld!“ wohl noch eher auf der Linie von Dorothea Siems
Aber die Zeiten ändern sich, einzelne stehen auf, manche sammeln sich sogar zu einer Bewegung.
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Chronologie der Änderungsvorschläge (und des Versagens)
nach 25 Jahren unverändertem § 46 SGB V aber seit 2005 illegaler BSG-„Recht“sprechung:
§ 46 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
„im Übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ersten ärztlichen Feststellung der
Arbeitsunfähigkeit folgt.“
12..06.2013, Seite 25: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713947.pdf
Dem § 192 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt auch erhalten, wenn nach dem Ende
der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer wegen derselben Krankheit am
nächsten Werktag ärztlich festgestellt wird. Samstage gelten insoweit nicht als Werktag.“
23./28.05.2014, Seiten 5 und 9: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/015/1801579.pdf
§ 46 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2. im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.“
b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen, wenn nach dem Ende der ärztlich
festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer wegen derselben Krankheit
am nächsten Arbeitstag, der ein Werktag ist, ärztlich festgestellt wird.“
17.12.2014, Seite 13: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... rf_VSG.pdf
§ 46 SGB V wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2. im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.“
b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit
wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens
am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt;
Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.“
10.06.2015, entsprechend den Vorschlägen des AOK-Bundesverbandes und des GKV-Spitzenverbandes,
Seiten 19 / 20: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805123.pdf
Seit 23.07.2015 gilt:
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
1. …
2. im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.
Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit
wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens
am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt;
Samstage gelten insoweit nicht als Werktage. …
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/46.html
Irrtum - nächster Versuch, exakt 3 Jahre später:
Nach § 46 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
„Für Versicherte, deren Mitgliedschaft nach § 192 Absatz 1 Nummer 2 vom Bestand des Anspruchs auf
Krankengeld abhängig ist, bleibt der Anspruch auf Krankengeld auch bestehen, wenn die weitere
Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit verspätet aber unverzüglich nach Wegfall des
Hinderungsgrundes nachgewiesen wird; für die Zeit der Säumnis gilt
§ 49 Absatz 1 Nummer 5 entsprechend.“
23.07.2018, Seite 9 und Begründung Seiten 84 / 85: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... G_RefE.pdf
§ 46 SGB V neu
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Chronologie der Änderungsvorschläge (und des Versagens)
nach 25 Jahren unverändertem § 46 SGB V aber seit 2005 illegaler BSG-„Recht“sprechung:
§ 46 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
„im Übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ersten ärztlichen Feststellung der
Arbeitsunfähigkeit folgt.“
12..06.2013, Seite 25: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713947.pdf
Dem § 192 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt auch erhalten, wenn nach dem Ende
der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer wegen derselben Krankheit am
nächsten Werktag ärztlich festgestellt wird. Samstage gelten insoweit nicht als Werktag.“
23./28.05.2014, Seiten 5 und 9: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/015/1801579.pdf
§ 46 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2. im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.“
b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Der Anspruch auf Krankengeld bleibt bestehen, wenn nach dem Ende der ärztlich
festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer wegen derselben Krankheit
am nächsten Arbeitstag, der ein Werktag ist, ärztlich festgestellt wird.“
17.12.2014, Seite 13: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... rf_VSG.pdf
§ 46 SGB V wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2. im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.“
b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit
wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens
am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt;
Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.“
10.06.2015, entsprechend den Vorschlägen des AOK-Bundesverbandes und des GKV-Spitzenverbandes,
Seiten 19 / 20: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805123.pdf
Seit 23.07.2015 gilt:
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
1. …
2. im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.
Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit
wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens
am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt;
Samstage gelten insoweit nicht als Werktage. …
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/46.html
Irrtum - nächster Versuch, exakt 3 Jahre später:
Nach § 46 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
„Für Versicherte, deren Mitgliedschaft nach § 192 Absatz 1 Nummer 2 vom Bestand des Anspruchs auf
Krankengeld abhängig ist, bleibt der Anspruch auf Krankengeld auch bestehen, wenn die weitere
Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit verspätet aber unverzüglich nach Wegfall des
Hinderungsgrundes nachgewiesen wird; für die Zeit der Säumnis gilt
§ 49 Absatz 1 Nummer 5 entsprechend.“
23.07.2018, Seite 9 und Begründung Seiten 84 / 85: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... G_RefE.pdf
§ 46 SGB V neu
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Jens Spahn wird hier als mitfühlender Konservativer beschriebenen. Zu seinem neuen Image würde passen, dass er die Krankengeld-Falle nach
13 Jahren demnächst verschrottet
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/j ... ageIndex_0
Aber mit der bisherigen Formulierung im Referentenentwurf wird das nichts. Sie geht von falschen Voraussetzungen aus und setzt den bisherigen Eier-
tanz nicht nur fort, sondern erweitert ihn um Abgrenzungen innerhalb einer Kombi-Regelung zum Wegfall des Krankengeld-Anspruchs (bei fehlendem
Hinderungsgrund und/oder danach nicht unverzüglichem Nachweis der weiteren Arbeitsunfähigkeit) sowie zum Ruhen des Krankengeld-Anspruchs
für die Zeit der entschuldigten Säumnis.
Tatsächlich ist die Krankengeldfalle längst passé – auch wenn dies von den Anhängern ihres Konstrukteurs seit 3 Jahren ignoriert wird und sie nun
darüber hinwegtäuschende Referentenunterstüzung erhalten, wo stattdessen die Staatsanwaltschaft zur Frage der organisierten Rechtsbeugung
gefordert wäre.
Jetzt hat Jens Spahn Gelegenheit, seine Anwartschaft auf das Kanzleramt auszubauen. Ist er weiterhin Hoffnungsträger oder doch
die große Enttäuschung dieser Regierung?
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Jens Spahn wird hier als mitfühlender Konservativer beschriebenen. Zu seinem neuen Image würde passen, dass er die Krankengeld-Falle nach
13 Jahren demnächst verschrottet
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/j ... ageIndex_0
Aber mit der bisherigen Formulierung im Referentenentwurf wird das nichts. Sie geht von falschen Voraussetzungen aus und setzt den bisherigen Eier-
tanz nicht nur fort, sondern erweitert ihn um Abgrenzungen innerhalb einer Kombi-Regelung zum Wegfall des Krankengeld-Anspruchs (bei fehlendem
Hinderungsgrund und/oder danach nicht unverzüglichem Nachweis der weiteren Arbeitsunfähigkeit) sowie zum Ruhen des Krankengeld-Anspruchs
für die Zeit der entschuldigten Säumnis.
Tatsächlich ist die Krankengeldfalle längst passé – auch wenn dies von den Anhängern ihres Konstrukteurs seit 3 Jahren ignoriert wird und sie nun
darüber hinwegtäuschende Referentenunterstüzung erhalten, wo stattdessen die Staatsanwaltschaft zur Frage der organisierten Rechtsbeugung
gefordert wäre.
Jetzt hat Jens Spahn Gelegenheit, seine Anwartschaft auf das Kanzleramt auszubauen. Ist er weiterhin Hoffnungsträger oder doch
die große Enttäuschung dieser Regierung?
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Die Tatsache, dass die Krankenkassen – vgl. Gemeinsames Rundschreiben vom 12.06.2018 –
https://www.gkv-datenaustausch.de/media ... 180612.pdf
und die Sozialgerichtsbarkeit – aktuell bspw. das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 15.05.2018, L 11 KR 4179/17 –
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
so tun, als gäbe es – seit 3 Jahren – weder die gesetzliche Formulierung vom „bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit“
und das Formular Arbeitsunfähigkeits-„Endbescheinigung“ noch – seit 11.05.2017 – völlig neue BSG-Krankengeld-
Rechtsprechungsgrundsätze mit Hinweisen zu § 2 Abs. 2 SGB I i. V. mit § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB I und auf
das Schutzbedürfnis der Versicherten lt. Rechtsprechung des BVerfG, rechtfertigt keine erneute Ge-
setzesänderung.
Die Klarstellung ist per Gesetzes-Begründung im Zusammenhang mit einer Ruhens-
regelung – § 49 SGB V – für die Dauer unentschuldbarer „Lücken“ zwischen
dem „voraussichtlich-arbeitsunfähig-bis-Datum“ und dem Datum der
Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigung möglich und aus-
reichend.
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Die Tatsache, dass die Krankenkassen – vgl. Gemeinsames Rundschreiben vom 12.06.2018 –
https://www.gkv-datenaustausch.de/media ... 180612.pdf
und die Sozialgerichtsbarkeit – aktuell bspw. das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 15.05.2018, L 11 KR 4179/17 –
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
so tun, als gäbe es – seit 3 Jahren – weder die gesetzliche Formulierung vom „bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit“
und das Formular Arbeitsunfähigkeits-„Endbescheinigung“ noch – seit 11.05.2017 – völlig neue BSG-Krankengeld-
Rechtsprechungsgrundsätze mit Hinweisen zu § 2 Abs. 2 SGB I i. V. mit § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB I und auf
das Schutzbedürfnis der Versicherten lt. Rechtsprechung des BVerfG, rechtfertigt keine erneute Ge-
setzesänderung.
Die Klarstellung ist per Gesetzes-Begründung im Zusammenhang mit einer Ruhens-
regelung – § 49 SGB V – für die Dauer unentschuldbarer „Lücken“ zwischen
dem „voraussichtlich-arbeitsunfähig-bis-Datum“ und dem Datum der
Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigung möglich und aus-
reichend.
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SPD und GRÜNE ...
beschäftigen sich - mangels Sachthemen - mal wieder mit sich selbst
https://www.welt.de/politik/deutschland ... uenen.html
anstatt sich aus aktuellem Anlass die damals gemeinsame Position zu diesem Änderungsantrag der Grünen in Erinnerung zu rufen
und Jens Spahn ein Schnippchen zu schlagen, falls er mit seinen Vorstößen zur Debattenkultur zu sehr von der Sache abgelenkt ist
https://www.welt.de/politik/deutschland ... sitesearch
Also: aufwachen und #aufstehen!
https://www.zeit.de/politik/2018-08/nac ... d-21750599
https://www.zeit.de/kultur/2018-08/link ... d-21752102
Diese Argumentation ist um Längen besser als damals die von Frauke Petry
https://web.de/magazine/politik/aufsteh ... g-33105362
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SPD und GRÜNE ...
beschäftigen sich - mangels Sachthemen - mal wieder mit sich selbst
https://www.welt.de/politik/deutschland ... uenen.html
anstatt sich aus aktuellem Anlass die damals gemeinsame Position zu diesem Änderungsantrag der Grünen in Erinnerung zu rufen
und Jens Spahn ein Schnippchen zu schlagen, falls er mit seinen Vorstößen zur Debattenkultur zu sehr von der Sache abgelenkt ist
https://www.welt.de/politik/deutschland ... sitesearch
Also: aufwachen und #aufstehen!
https://www.zeit.de/politik/2018-08/nac ... d-21750599
https://www.zeit.de/kultur/2018-08/link ... d-21752102
Diese Argumentation ist um Längen besser als damals die von Frauke Petry
https://web.de/magazine/politik/aufsteh ... g-33105362
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Verfassungsschutz und Krankengeld-Falle?
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... heimdienst
Dazu ein Kommentar - gleichzeitig als Test zur Reichweite der Meinungsfreiheit bei ZON:
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... d-21761008
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Verfassungsschutz und Krankengeld-Falle?
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... heimdienst
Dazu ein Kommentar - gleichzeitig als Test zur Reichweite der Meinungsfreiheit bei ZON:
P.S.: Meinungsfreiheit - nicht schlecht:Apropos Frauke Petry: gerade noch rechtzeitig vor dem großen Vergessen hat sie die nächste Sommerloch-Schlagzeile. Nach einigen anderen befasst sich nun auch ZEIT ONLINE mit der AfD-Aussteigerin; Tilman Steffen, Redakteur im Ressort Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, fragt, ob die frühere AfD-Chefin vom Verfassungsschutz beraten wurde. Inzwischen ist klar: Beratungen durch den Verfassungsschutz sind keine Seltenheit.
Auch Auffälligkeiten der Entwicklung im Zusammenhang mit der Krankengeld-Falle zwischen dem Jahresende 2014 und dem Jahresbeginn 2016 sowie durch das nach zweieinhalb Jahren erste Krankengeld-Urteil des 3. BSG-Senats vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15 R, zur Rechtslage bis 22.07.2015 und durch den Referentenentwurf aus Jens Spahns Bundesgesundheitsministerium vom 23.07.2018 lassen annehmen, dass der Verfassungsschutz seine Finger im Spiel hatte – sicher nicht bei den Krankenkassen und ihren Bundesverbänden, auch nicht beim GKV-Spitzenverband aber vielleicht doch bei den sog. unabhängigen Rechtsprechern des BSG und bei der Politik.
Aber auch unabhängig davon müsste die Krankengeld-Falle längst mediales Interesse erfahren:
krankengeld-falle-der-vierte-souverne-v ... 10146.html
Der Chefredakteur Giovanni di Lorenzo war dazu bereits mehrfach beteiligt, hat aber wiederholt darauf hinweisen lassen, dass bei der ZEIT die einzelnen Ressorts unabhängig von der Chefredaktion über ihre Themensetzung entscheiden.
Sehr interessant!
https://www.zeit.de/politik/deutschland ... d-21761008
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Kevin Kühnert kann „viele schöne Worte“, nicht nur gestern bei der FAZ:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... ageIndex_0
sondern auch heute bei ZEIT ONLINE
https://www.zeit.de/2018/33/kevin-kuehn ... ettansicht
Aber wir brauchen Taten, z. B. dazu
http://up.picr.de/33523111ex.pdf
http://up.picr.de/33523085xe.pdf
Weniger als speziell die SPD bisher hat dazu sicher niemand zu bieten. Sahra Wagenknecht´s
LINKE SAMMLUNGSBEWEGUNG #aufstehen weckt schon allein deswegen Hoffnungen. Dies gilt
inzwischen sogar auch für CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Kann Kevin Kühnert tatsächlich auch anders?
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Kevin Kühnert kann „viele schöne Worte“, nicht nur gestern bei der FAZ:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... ageIndex_0
sondern auch heute bei ZEIT ONLINE
https://www.zeit.de/2018/33/kevin-kuehn ... ettansicht
Aber wir brauchen Taten, z. B. dazu
http://up.picr.de/33523111ex.pdf
http://up.picr.de/33523085xe.pdf
Weniger als speziell die SPD bisher hat dazu sicher niemand zu bieten. Sahra Wagenknecht´s
LINKE SAMMLUNGSBEWEGUNG #aufstehen weckt schon allein deswegen Hoffnungen. Dies gilt
inzwischen sogar auch für CDU-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Kann Kevin Kühnert tatsächlich auch anders?
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Sie machen den Sozialstaat sicher und zukunftsfest -
erfüllen auch Wünsche zu "Stammbuch-Einträgen":
https://www.gruene.de/themen/gruene-the ... mment-form
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Sie machen den Sozialstaat sicher und zukunftsfest -
erfüllen auch Wünsche zu "Stammbuch-Einträgen":
https://www.gruene.de/themen/gruene-the ... mment-form
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Lt. Mitteilung des BMG von heute Vormittag ist nach der Geschäftsordnung
der Bundesministerien ein Stellungnahmeverfahren zu Gesetzentwürfen für
die maßgeblichen Verbände, die Bundesländer und die Ressorts vorgesehen.
Selbstverständlich dürfen sich darüber hinaus auch Privatpersonen zu Inhal-
ten äußern (an die hier bereits bekannte E-Mail-Adresse). Eine Frist wurde
nicht genannt; vermutlich gilt: je schneller, umso besser.
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Lt. Mitteilung des BMG von heute Vormittag ist nach der Geschäftsordnung
der Bundesministerien ein Stellungnahmeverfahren zu Gesetzentwürfen für
die maßgeblichen Verbände, die Bundesländer und die Ressorts vorgesehen.
Selbstverständlich dürfen sich darüber hinaus auch Privatpersonen zu Inhal-
ten äußern (an die hier bereits bekannte E-Mail-Adresse). Eine Frist wurde
nicht genannt; vermutlich gilt: je schneller, umso besser.
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