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hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am
16.01.2019 unter dem Zeichen G33c-K4200-2018/28-11 mitgeteilt:
Sehr geehrter Herr Butz,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.12.2018, in der Sie das Verhalten der
AOK Bayern rügen.
Wir beabsichtigen hierzu eine Stellungnahme der AOK Bayern anzufordern.
Hierfür benötigen wir jedoch ihre vollständige postalische Anschrift sowie
eine kurze Sachverhaltsschilderung, was genau Gegenstand Ihrer in dem
Forum dargestellten Rüge ist. Bitte geben Sie auch an, ob es sich bei ei-
nem möglichen konkreten Sachverhalt um Ihre eigene oder eine andere
Person handelt. Denn grundsätzlich kommt für das Staatsministerium die
Weitergabe von im rechtsaufsichtlichen Verfahren erlangten personenbe-
zogener Daten nur an den betroffenen Versicherten selbst oder einen dazu
nachweislich Bevollmächtigten in Betracht.
Sobald uns diese Informationen nachgereicht werden, werden wir die AOK
Bayern um Stellungnahme bitten.
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