Krankengeld-Falle - setzt sich Recht durch?

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Anton Butz
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Krankengeld-Falle - setzt sich Recht durch?

Beitrag von Anton Butz » 21.03.2017, 15:32

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Setzt sich nun Recht durch oder setzt der 3. BSG-Senat die fiktiv-konstruierte Krankengeld-„Recht“sprechung des 1. BSG-Senats unter Vorsitz des früheren BSG-Präsidenten Peter Masuch einfach fort? Diese Frage stellt sich seit Ende 2014.

Während die – in jeder Hinsicht – „letzten“ BSG-Urteile zum Krankengeld am 16.12.2014 vom Präsidenten-Senat innerhalb von 6 Monaten nach den NRW-LSG-Urteilen vom 17.07.2014 ergingen, braucht der seit 01.01.2015 zuständige 3. Senat nun das 5- oder wohl 6-fache an Zeit.

Es geht um das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 16.10.2014, L 5 KR 157/14 – https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... R 157%2F14 – und um die beim BSG anhängige Revision B 3 KR 22/15 R – http://www.bsg.bund.de/DE/07_Anhaengige ... nn=3461716 .

Die BSG-Entscheidung ist längst überfällig. Es handelt sich um den ältesten unerledigten KR-Fall, während viele neuere längst abgeschlossen sind und der 1. BSG-Senat einen unvergleichbar besseren Bearbeitungsstand dokumentiert: http://www.bsg.bund.de/DE/07_Anhaengige ... nn=3461716 Aber Zeit ist relativ, besonders wenn die Versicherten in die Röhre schauen.

Besondere Spannungen verursacht hier der Umstand, dass die Sozialgerichtsbarkeit Justitia´s „Augenbinde“ seit 4 Jahren ziemlich überstrapaziert. Während der 1. BSG-Senat 2014 wiederholt, zuletzt im Dezember meinte, seine Autorität jenseits des Rechts ausreichend deutlich gemacht zu haben, wurde er binnen kürzester Zeit mit einer Serie von Entscheidungen der Sozialgerichte Speyer und Mainz ab 03.03.2015 erneut eines Besseren belehrt:

SG Mainz, 25.07.2016, S 3 KR 428/15 http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 11.07.2016, S 19 KR 599/14 http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 11.07.2016, S 19 KR 369/14 http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Mainz, 21.03.2016, S 3 KR 255/14 http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 30.11.2015, S 19 KR 160/15 http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 30.11.2015, S 19 KR 409/14 http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Mainz, 31.08.2015, S 3 KR 405/13 http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 22.05.2015, S 19 KR 959/13 http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 20.03.2015, S 19 KR 969/13 http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L
SG Speyer, 03.03.2015, S 19 KR 10/15 ER http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/p ... doc.part=L

Die Fragwürdigkeit des BSG als oberste Krankengeld-Rechtsinstanz macht das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 31.08.2015, S 3 KR 405/13, besonders deutlich. Die Textauszüge sprechen für sich: http://up.picr.de/28657173wg.pdf

Seitdem drückt die sog. Fachwelt ihre Augen unisono mit aller Gewalt besonders zu. „Nur keine Zweifel aufkommen lassen! Den „letzten“ BSG-Urteilen blind folgen! Alles andere total ignorieren!“ Dies scheint die bundesweite Devise zu sein.

Natürlich tut sich der 3. BSG-Senat mit dem nächsten Krankengeld-Urteil unter solchen Umständen besonders schwer. Offenbar traut sich dort niemand, den Masuch´schen Krankengeld-Scherbenhaufen wegzuräumen. Nach mir die Sintflut könnten die früheren Vorsitzenden des 3. Senates gedacht haben:

bis Sommer 2016 - Prof. Dr. Wenner

bis Herbst 2016 - Prof. Dr. Hauck

bis Jahresende 2016 - Prof. Dr. Schlegel, Präsident des BSG

Seit Jahresbeginn 2017 ist dazu Dr. Kretschmer in der Vorsitzenden-Verantwortung. Damit ist die Sache nun noch pikanter. Der jetzige Vorsitzende des 3. BSG-Senats ist lt. Wikipedia Mitglied der SPD und Beisitzer eines SPD-Ortsvereins – https://de.wikipedia.org/wiki/Hans-J%C3 ... Kretschmer Damit steckt er zusätzlich in der Klemme, was beim Zuständigkeits-Tausch innerhalb des BSG zwischen dem Präsidenten Prof. Dr. Schlegel und Dr. Kretschmer zum 01.01.2017 noch nicht absehbar war.

Inzwischen hat Martin Schulz die politische Bildfläche betreten. Sein Motto „Mehr Zeit für Gerechtigkeit“ kommt in der Bevölkerung an. Klar, damit ist besonders soziale Gerechtigkeit gemeint. Der außerordentliche SPD-Parteitag vom 19.03.2017 mit 100 % Zustimmung für Schulz als SPD-Parteivorsitzender und -Kanzlerkandidat dürften auch Dr. Kretschmer nicht völlig kalt lassen.

Dies gilt auch mit Blick auf seine Aufgabe, unvoreingenommen über die „illegale BSG-Krankengeld-Falle“ und über die zwischen den CDU-/SPD-Fraktionen abgekartete Nachfolge-Konstruktion der „unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle“ sowie über den jeweils einhergehenden SGB-X-widrigen Gesetzesselbstvollzug des Krankengeld-Rechts entscheiden zu müssen?

Welche Risiken sind dabei abzuwägen? Fällt er mit seiner Rechtsanwendung zur derzeit offensichtlichsten sozialen Ungerechtigkeit und zum schlimmsten Verrat der SPD am Erbe ihrer Vorfahren nun dem früheren und nebenbei auch dem jetzigen BSG-Präsidenten in den Rücken oder besser dem evtl. künftigen Bundeskanzler? Ersteres könnte als vorgezogenes SPD-Wahlgeschenk missverstanden werden, um den Martin-Schulz-Hype am 24.09.2017 sicher ins Ziel zu tragen. Letzteres würde das krasse Gegenteil bewirken.

Dr. Kretschmer ist Jahrgang 1955 und bräuchte sich als Vorsitzender des für Krankengeld zuständigen 3. Senates persönlich nun auch nicht mehr Gedanken zu machen als der frühere Vorsitzende des 1. Senates, beispielsweise bei dessen Sonntag-Montag-BSG-Krankengeld-Fallen-Faschingsdienstags-Urteil vom 04.03.2014, B 1 KR 17/13 R: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive= Recht ist, was das BSG sagt, auch wenn es Willkür wäre oder mit Blick auf die Rechtsprechung aus Speyer und Mainz Willkür ist.

Trotzdem könnte es – politisch – weit einfacher sein, wenn BSG-Präsident Prof. Dr. Schlegel und Dr. Kretschmer ihre Senate (den 3. und den 12.) einfach wieder zurücktauschen und damit ihre Zuständigkeiten bis 31.12.2016 wiederherstellen. Ein sachlich überzeugender Grund für den damaligen Wechsel war ohnehin nicht erkennbar. Vielleicht war es ein wohl überlegter Schachzug, von wem und aus welchen Gründen auch immer, aber Zeiten und Inhalte ändern sich, auch beim BSG.

Prof. Dr. Schlegel gehört lt. Wikipedia jedenfalls nicht der SPD an und die CDU ist durch soziale Themen weit weniger konfrontiert. Außerdem hätte der BSG-Präsident damit die gerechte Chance, eine alte Scharte wieder auszuwetzen, oder nun bewusst dazu zu stehen, was aus 2007 rückschauend als Irrtum erscheint. Die Rede ist von einem Karenztag, der unter seinem Vorsitz ganz beiläufig vervielfacht wurde: jeweils ein Karenztag für jede Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, per einfacher unbegründeter Entgegnung an das LSG Berlin-Brandenburg (Urteil des BSG vom 26.06.2007, B 1 KR 8/07 R: http://www.aok-business.de/fachthemen/p ... d/3257397/ ).

Die Gabriel/Nahles-SPD hat jedenfalls bis Sommer 2015, vermutlich aber auch seitdem nicht bemerkt, was es mit den Karenztagen auf sich hat und wie sehr ihre Vorfahren in den Jahren 1960 / 1961 und 1988 darum gestritten haben: http://up.picr.de/21025787ot.pdf Jedenfalls hat sich die potentielle Kanzler-Partei per Fraktions-Absprache folgenschwer über den Tisch ziehen lassen und ist nun wohl bestrebt, diesen Fehler unter der Decke zu halten.

Diese SPD-Ignoranz pur könnte auch gelingen. Eine unauffällige und unverdächtige Möglichkeit wäre, mit Tacheles durch das überfällige BSG-Krankengeld-Urteil einfach noch ein halbes Jahr zu warten, die Revision weiterhin dilatorisch zu behandeln. Nach der Wahl sieht alles wieder ganz anders aus.
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edit: Überschrift aktualisiert
Zuletzt geändert von Anton Butz am 20.07.2018, 01:10, insgesamt 8-mal geändert.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.03.2017, 15:49

Und nun?

Ich habe Gerüchte gehört wonach das BSG bei der kommenden Bundestagswahl nicht antritt.

Krankengeld war bisher nicht Inhalt des Wahlkampfes. Auch wenn der Anton das immer haben will. Aber irgendwie zickt die SPD wohl da noch rum. Oder ignoriert einfach den Anton.

Deshalb die Frage: Was nun? Sollen alle das BSG anschreiben und den Terminkalender bei denen neu bestimmen? Das macht doch Anton bestimmt schon wöchentlich.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 22.03.2017, 10:45

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"Nun?"

Natürlich ist es nicht Aufgabe des BSG, die Krankengeld-Falle
zum Gegenstand des Bundestagswahlkampfes zu machen. Aber
wir könnten SPD-Mitglieder bitten, darauf zu achten, dass das
Thema im SPD-Wahlprogramm nicht vergessen wird.

Wie wäre es zunächst mit dem Versuch bei einem SPD-Mitglied,
das sich dazu ohnehin irgendwann irgendwie positionieren wird?
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Anton Butz
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Anschreiben Dr. Kretschmer - BSG / SPD

Beitrag von Anton Butz » 29.03.2017, 09:58

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Dr. Kretschmer, Anschreiben - BSG / SPD:

Bild
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Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 06.04.2017, 21:56

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Aus der Tastatur der Generalsekretärin eines SPD-Landesverbandes:
"Um die Krankengeld-Falle zu entschärfen hat man 2015 bereits das
System verändert, damit sich Krankschreibungen nicht mehr überlappen
müssen. Auch wenn dies, nicht alle Fälle regelt, so ist das Thema innerhalb
der SPD-Fraktionen bewusst und es wird an einer Lösung gearbeitet, die
beiden Seiten des Verhandlungstisches gerecht werden kann."

Ob der Lösung diesmal Rückwirkung beikommt?
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Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 07.04.2017, 15:40


Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 14.04.2017, 11:45

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​„Zeit für mehr Gerechtigkeit“ – Bestandsaufnahme Krankengeld: 11.05.2017


In ca. zwei Wochen ist hier mit einer Terminvorschau zu rechnen:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... bsg&Art=tm

Dann stellt sich erneut die Frage: „Hat das Unrecht nun ein Ende?“
Falls nicht, gibt es eine Nachfrage: „Was meinen Martin Schulz und die SPD dazu?“

Wir bleiben dran, kramen die Pressemitteilung zum letzten derartigen Event heraus

http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post17500

und behalten die Frage im Hinterkopf:

„Werden die rechtlichen Argumente aus Speyer und Mainz weiterhin ignoriert?“
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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.04.2017, 12:48

Hallo Anton,
du schreibst in der Mehrzahl - wer ist "wir" in diesem Zusammenhang ?
Gruss
Guenter

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 14.04.2017, 19:45

Hallo Guenter,

„Wir“ meint insbesondere diejenigen, die sich interessieren für

den kleinen Unterschied zwischen Einzahl und Mehrzahl, § 46 SGB V
http://www.krankenkassenforum.de/knnen- ... ght=#83354
und zu § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ergänzend:
die Arbeitsunfähigkeit – die Arbeitsunfähigkeiten
der Beginn der Arbeitsunfähigkeit – die Beginne der Arbeitsunfähigkeiten
die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

die völlig andersartigen Folgen eines Karenztages (zur Arbeitsunfähigkeit) oder vieler Karenztage (zu jeder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)

die bisherige Diskrepanz zwischen Rechtslage und „Rechtsauslegung des BSG“

das Missverhältnis zwischen Rechtsanwendung und gesetzeswidrigem Selbstvollzug des § 46 SGB sowie der SGB I und X

die Kluft zwischen Recht entsprechend den Urteilen aus Speyer / Mainz und beliebigen fiktiven BSG-Konstruktionen http://up.picr.de/28657173wg.pdf

Aber natürlich umfasst „wir“ auch alle Uninteressierten, die hier (trotzdem) lesen und schreiben.

Schönen Gruß
Anton

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 18.04.2017, 23:10

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letzter Diskussionsstand:

Bild

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Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 22.04.2017, 00:00

.
zur Einstimmung (Vergangenheit 16.12.2014):

http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post23696
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.04.2017, 11:04

Anton Butz hat geschrieben:.
zur Einstimmung (Vergangenheit 16.12.2014):

http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post23696
.
Hallo,
und täglich grüßt das Murmeltier.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 23.04.2017, 10:17

Hallo Guenter,

du meinst damit, dass das BSG trotz der von ihm ausgelösten Notwendigkeit
zur Änderung des § 46 SGB V auch nach 2 1/2 Jahren in neuer Zuständigkeit
nichts dazu gelernt hat, also sich am 11.05.2017 wieder nur auf sich statt auf
das Recht beziehen wird?

Schönen Sonntag!
Anton

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.04.2017, 11:22

Anton Butz hat geschrieben:Hallo Guenter,

du meinst damit, dass das BSG trotz der von ihm ausgelösten Notwendigkeit
zur Änderung des § 46 SGB V auch nach 2 1/2 Jahren in neuer Zuständigkeit
nichts dazu gelernt hat, also sich am 11.05.2017 wieder nur auf sich statt auf
das Recht beziehen wird?

Schönen Sonntag!
Anton
Hallo Anton,
nein, so meinte ich das nicht - das BSG. schreibt hier nämlich nicht.
Gruss
Guenter

broemmel
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Beitrag von broemmel » 23.04.2017, 14:40

Anton Butz hat geschrieben:Hallo Guenter,

du meinst damit, dass das BSG trotz der von ihm ausgelösten Notwendigkeit
zur Änderung des § 46 SGB V auch nach 2 1/2 Jahren in neuer Zuständigkeit
nichts dazu gelernt hat, also sich am 11.05.2017 wieder nur auf sich statt auf
das Recht beziehen wird?

Schönen Sonntag!
Anton
Schönes Beispiel für selektives lesen :)

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