Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.05.2017, 22:33

Halo Anton,
Ich glaube, ich gebe es auf - wenn ich dir schon nicht mehr folgen kann weil du nie konkret antwortest oder schreibst, was sollen da die anderen machen.
Gruß
Guenter

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 20.05.2017, 11:14

.
LSG Sachsen-Anhalt: Beschlüsse vom 23.03.2017, L 6 KR 7/17 B ER und
vom 27.04.2017, L 6 KR 25/17 B ER RG



Ein wahres Meisterwerk der Umgehung des Gesetzeswortlauts hat zuletzt das Landessozialgericht
(LSG) Sachsen-Anhalt, Halle (Saale), geschaffen. Zum (ab 23.07.2015) geänderten § 46 SGB V

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/46.html

schrieb es mit seinem Beschluss vom 23.03.2017, L 6 KR 7/17 B ER, die sog. „Recht“sprechung des
BSG zur früheren Regelung (und zur illegalen BSG-Krankengeld-Falle) fort und erläuterte:
Der Gesetzeswortlaut ist bis auf hier nicht ersichtliche Ausnahmen (dazu z.B. BSG, Urt.
v. 16.12.2014 – B 1 KR 37/14 – Juris, Rn 24 ff.) uneingeschränkt zu beachten. Er stellt
eine Reaktion des Gesetzgebers auf die vorangehende Rechtslage und dazu ergangene
Rechtsprechung dar, wonach sogar eine nahtlose Überlappung zwischen zwei Krank-
schreibungen bestehen musste (BSG, Urt. v. 4.3.2014, a.a.O.). Daran knüpft er zwar mit
einer Erleichterung an – Feststellung am Werktag nach Ablauf der früheren Bescheini-
gung reicht aus – setzt aber im Übrigen die vorherige Rechtsprechung voraus und nimmt
daran keine Änderung vor. Dies angesichts der für den Gesetzgeber vorhersehbaren
Härtefälle gegen den Gesetzeswortlaut zu ändern, fühlt sich der Senat nicht berufen.
Er teilt auch angesichts der Vielzahl täglich anfallender Krankengeldansprüche das
Bestreben, den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit an eine einfache Form zu knüpfen,
deren Richtigkeitsgewähr typischerweise nur mit zeitnaher Erfüllung verbunden ist.

Fundstelle: http://up.picr.de/28748767ls.pdf

Auf die Anhörungsrüge dazu

Bild

Fundstelle: http://up.picr.de/28808147df.pdf

wurde die Komposition mit Beschluss vom 27.04.2017, L 6 KR 25/17 B ER RG, perfektioniert:
Entgegen der Auffassung der Antragstellerin hat der Senat sich mit dem Wortlaut des
§ 46 SGB V ebenfalls auseinandergesetzt. Insoweit hat er durch seine Bezugnahme auf
§ 46 Abs. 1 S. 2 SGB V in der entsprechenden Fassung verdeutlicht, dass die Vorschrift
- anders als nach dem Vortrag der Antragstellerin - jetzt eine ausdrückliche Regelung
zur Dauer des Anspruchs auf Krankengeld enthält. Dies reicht aus, um der Antragstel-
lerin den entscheidenden Gesichtspunkt zu verdeutlichen. Denn die Behauptung, § 46
SGB V enthalte nur eine Regelung zum Beginn des Krankengeldanspruchs, für dessen
Ende jedenfalls nicht das letzte Datum der Bescheinigung maßgeblich sein könne, kann
dann nicht mehr zutreffen. Ebenso kann es angesichts der ausdrücklichen gesetzlichen
Voraussetzung für das Bestehen des Krankengeldanspruchs, wonach grundsätzlich der
Tag der letzten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch nicht abgelaufen sein darf, nicht
darauf ankommen, ob dieser Tag vorläufig prognostisch oder endgültig bestimmt ist.
Eine solche, rein logische Gesetzesfolge muss der Senat zur Wahrung rechtlichen Gehörs
ebenso wenig ausdrücklich ziehen, wie er darauf hinweisen muss, dass ein Vordruck
nicht den Gesetzestext ändern kann.

Vor dem Hintergrund der Gesetzesneufassung hat sich der Senat ausweislich seiner Zi-
tate der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeschlossen und hat darauf hinge-
wiesen, dass diese Neufassung gerade die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vo-
raussetzt. Aus damit hinreichend verdeutlichter Sicht des Senats ist dadurch die gesamte
frühere abweichende Rechtsprechung von Gerichten der Länger gegenstandslos geworden,
ohne dass dies für jede einzelne Entscheidung gesondert begründet werden muss. Jedenfalls
gilt dies auch angesichts einer von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Sozialge-
richts Mainz (v. 31. August 2015 – S 3 KR 405/13*), die sie mit der globalen Äußerung wie-
dergibt, durch die Gesetzesänderung vom 23. Juli 2015 ergebe sich auch für die Zukunft
keine wesentliche Änderung der Rechts-lage bezüglich der Aufrechterhaltung des Kran-
kengeldanspruchs. Darauf muss der Senat nicht gesondert eingehen, wenn er – wie in
der Beschwerdeentscheidung geschehen – unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut ab-
leiten kann, dass es für den Fortbestand des Krankengeldanspruchs einer Feststel-
lung der Arbeitsunfähigkeit am 25. April 2016 bedurft hätte.


* http://up.picr.de/28657173wg.pdf
Fundstelle: http://up.picr.de/29202135tt.pdf
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 29.05.2017, 12:22

Vor Gericht und auf hoher See ....

Ein Richter verschläft eine Verhandlung
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
aber die Masse der Krankengeld-Richter
drückt zu Urteilen aus Speyer und Mainz
die Augen zu.

Alles nur Begründungssache …
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 31.05.2017, 07:49

SG Aachen

Bevor wir hier mit dem LSG Rheinland-Pfalz ins Gericht gehen, erst mal wieder zum Sozialgericht
Aachen. Die dortige 13. Kammer kann – jedenfalls im Ergebnis richtig – über Krankengeld entscheiden.

Die hier begonnene Serie

http://www.krankenkassenforum.de/knnen- ... ght=#84547

ist um ein bemerkenswertes – rechtskräftiges – Urteil reicher:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 01.06.2017, 07:23

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Mainz

Ergänzend dazu:

http://www.krankenkassenforum.de/knnen- ... ght=#84752

Nicht nur der 1. BSG-Senat unter Vorsitz des Präsidenten Peter Masuch und des
stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Dr. Hauck sowie der Richter am BSG Coseriu
und Dr. Estelmann konnte nicht über Krankengeld entscheiden; auch der 5. Senat
des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz, Mainz, unter Vorsitz des Vizepräsidenten
Dr. Follmann, des stellvertretenden Vorsitzenden Keller sowie der Richterin am
LSG Dr. Jutzi und des Richters am LSG Wiemers kann es nicht.

Näheres dazu (später) hier:

http://www.krankenkassenforum.de/neue-k ... t9597.html

http://www.krankenkassenforum.de/verwal ... t9672.html
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 05.06.2017, 09:18

.
Im Versagen um die „BSG-Krankengeld-Falle“ und den „illegalen
Selbstvollzug fiktiven Krankengeld-Rechts
“ ist auch das Landes-
sozialgericht (LSG) Thüringen als Beispiel für die Qualität von „Recht“-
sprechung an der Grenze zur Rechtsbeugung der Erwähnung wert:

http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post23912

Vielleicht stellen sich die einzelnen Preisträger zu gegebener Zeit auch
persönlich vor.
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.06.2017, 10:51

Anton Butz hat geschrieben:.
Im Versagen um die „BSG-Krankengeld-Falle“ und den „illegalen
Selbstvollzug fiktiven Krankengeld-Rechts
“ ist auch das Landes-
sozialgericht (LSG) Thüringen als Beispiel für die Qualität von „Recht“-
sprechung an der Grenze zur Rechtsbeugung der Erwähnung wert:

http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post23912

Vielleicht stellen sich die einzelnen Preisträger zu gegebener Zeit auch
persönlich vor.
.
Hallo,
Preisträger ?? - wer, außer dir sitzt denn in der Jury und was bekommt denn der Sieger außer den 1000 Links auf deine diversen Beiträge im Netz.
Ja, ich fände es auch gut, wenn sich die Prämierten bzw. die Anwärter mal selbst hier oder woanders zu Wort melden würden und zu dieser Nominierung durch dich Stellung nehmen.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 05.06.2017, 23:38

Hallo Guenter,

sich "hier oder woanders zu Wort (zu) melden" würde voraussetzen,
die eigene völlige Ignoranz aufzugeben, erstmals nach so langer Zeit.
Daran glaubt wohl keiner mehr.

P.S.: mal sehen, vielleicht gibt es zur Konkurrenz um "Die blinde
Justitia 2017"
aus den nächsten LSG wieder namentliche Nomi-
nierungen.

Schönen Gruß
Anton

broemmel
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Beitrag von broemmel » 05.06.2017, 23:54

Du kannst also mal wieder eine Frage nicht beantworten.

Wer ist denn jetzt in der Jury und wer nominiert die angeblichen Kandidaten?

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 11.06.2017, 23:23

.
Zunächst fast kommentarlos: die “Sozialgerichtsbarkeits-Mafia“ ignoriert rechtliche Argumente aus Speyer und Mainz beharrlich:

http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post23927
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.06.2017, 23:27

Anton Butz hat geschrieben:.
Zunächst fast kommentarlos: die “Sozialgerichtsbarkeits-Mafia“ ignoriert rechtliche Argumente aus Speyer und Mainz beharrlich:

http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post23927
.
Hallo,
Warum nur fast ?
"sozialgerichtsbarkeits-Mafia" - wird also nix mit der Nominierung zur Blinden Justizia.
Gruß
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 11.06.2017, 23:37

.
Sieht nach Nominierung im LSG-Ensemble aus.
Alles andere später.
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 14.06.2017, 22:37

.
Hier noch ein Urteil, das zeigt dass das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen nicht über Krankengeld entscheiden kann. Es ist das negative Musterbeispiel für Stücke aus dem Papageienkäfig:

http://up.picr.de/29490883kl.pdf
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 17.06.2017, 00:24

.
Das verlinkte "ABC-Urteil" schließt mit dem Satz:
Ein gesetzlicher Grund, die Revision zuzu-
lassen, liegt nicht vor (§ 160 Abs. 2 SGG).

Trotzdem war es Gegenstand einer - erfolgreichen -
Revision (B 3 KR 12/16 R).

Insoweit schon mal:

Alle Achtung vor den Prozessbevollmächtigten und
bis hier hin auch gegenüber dem 3. BSG-Senat wegen
der erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde!

Hier das krasse Gegen-Beispiel:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post23941
.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 18.06.2017, 15:23

.
Dass der die Krankengeld-"Recht"sprechung pärgende 1. BSG-Senat unter

Vorsitz des damaligen BSG-Präsidenten Masuch
mit seinen langjährigen Kollegen
Prof. Dr. Hauck
Coseriu
Dr. Estelmann

nicht über Krankengeld entscheiden konnte (Stichworte: „illegale BSG-Krankengeld-Falle“,
„Selbstvollzug fiktiv konstruierten BSG-Parallel-Rechts“), muss innerhalb des BSG wohl hin-
reichend bekannt (gewesen) sein. Was sonst könnte der Grund für den BSG-Präsidiumsbe-
schluss gewesen sein, die Genannten ab 01.01.2015 von dieser Aufgabe zu entbinden?

Auch weitere Fakten passen in dieses Bild, z. B. zum zeitlichen und inhaltlichen Zusammen-
spiel von Politik, ministeriellen Hilfskräften und sozialrechtlicher Krankengeld-Rechtsprechung /
Veröffentlichung:

a. zum BT-Gesundheitsausschuss-Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.06.2013,
der mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN abgelehnt wurde,

b. zum Antrag des Bundesrats vom 23.05.2014, den die Bundesregierung für nachvollziehbar und
gerechtfertigt hielt, aber zurückstellte,

c. beim Referentenentwurf zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 13.10.2014, der dazu nichts
enthielt,

d. mit dem Tabula rasa-Gerichtstag des 1. BSG-Senates vom 16.12.2014,

e. mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz vom 17.12.2014,
der Änderungsvorstellungen zu § 46 SGB V formulierte,

f. zu den Urteilen der Landessozialgerichte RHEINLAND-PFALZ vom 16.10.2014, L 5 KR 157/14,
http://up.picr.de/29510259nh.pdf und NIEDERSACHSEN-BREMEN vom 26.01.2016, L 4 KR 374/13,
http://up.picr.de/29490883kl.pdf insbesondere in Verbindung mit der Tatsache, dass der 3. BSG-Senat
den dagegen erforderlichen Nichtzulassungsbeschwerden statt gab, dies aber unter der Decke gehalten wurde:
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprech ... B%203%20KR

g. die Bearbeitungsdauer und wiederholter Vorsitzenden-Wechsel bis zur Korrektur-Entscheidung im
BSG-Termin vom 11.05.2017,

h. die bisherige (mündliche) Urteilsbegründung – jenseits unumgänglicher rechtlicher Argumente.

Hinter der sog. Krankengeld-„Recht“sprechung der Sozialgerichtsbarkeit steckt offenbar ein
gigantischer Organisationsaufwand.

Wir bleiben am Ball.

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