Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Hallo Anton,Anton Butz hat geschrieben:.
Die Diskussion im Fischer-Forum wirft nun die Frage auf:
Ist ein Verbrechen der „Rechtsbeugung“ der wichtigste Hinderungsgrund,
Rechtsbeugung zu verfolgen und ausreichend Anlass, sie stattdessen zum
richterlichen Privileg zu erheben?
Machts Sinn?
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das habe ich wieder einmal nicht verstanden - geht es etwas klarer für die "Landbevölkerung" ?
Gruss
Czauderna
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Krankenkassen
Das krumme Geschäft mit den Volkskrankheiten
Welche Frage sich nun zum Thema "Können Sozialgericht über Krankengeld entscheiden" stellt, bedarf hier keiner
Präzisierung - oder?
P.S.: Hallo Czauderna, ein Tipp für die des Lesens kundige Landbevölkerung: einfach mal dort schauen.
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Krankenkassen
Das krumme Geschäft mit den Volkskrankheiten
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Wirts ... von+N24.de)Demnach zahlen viele Kassen unter anderem Prämien an Ärzte, damit diese den jeweiligen Versicherten
möglichst viele Diagnosen für Volkskrankheiten wie Diabetes, Osteoporose oder Adipositas bescheinigen.
Welche Frage sich nun zum Thema "Können Sozialgericht über Krankengeld entscheiden" stellt, bedarf hier keiner
Präzisierung - oder?
P.S.: Hallo Czauderna, ein Tipp für die des Lesens kundige Landbevölkerung: einfach mal dort schauen.
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Hallo Anton,Anton Butz hat geschrieben:.
Krankenkassen
Das krumme Geschäft mit den Volkskrankheiten
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Wirts ... von+N24.de)Demnach zahlen viele Kassen unter anderem Prämien an Ärzte, damit diese den jeweiligen Versicherten
möglichst viele Diagnosen für Volkskrankheiten wie Diabetes, Osteoporose oder Adipositas bescheinigen.
Welche Frage sich nun zum Thema "Können Sozialgericht über Krankengeld entscheiden" stellt, bedarf hier keiner
Präzisierung - oder?
P.S.: Hallo Czauderna, ein Tipp für die des Lesens kundige Landbevölkerung: einfach mal dort schauen.
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hab ich gemacht - ich habe es immer noch nicht verstanden und auch den Zusammenhang dieses Beitrages mit dem Thread-Titel kann ich nicht nachvollziehen - was hat die "Beeinflussung der Ärzte durch Kassen bei der Diagnosendokumentierung" mit dem Thema Krankengeld und Gerichtsbarkeit zu tun. Du mutest deinen Lesern zu, dass sie "um die Ecke" denken müssen - das kann nicht jeder und ich, zugegebenermaßen, in diesem Falle auch nicht.
Gruss
Czauderna
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Hallo Czauderna,
du hast möglicherweise nicht ausreichend auf den Kontext geachtet?
http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-09 ... id-8925461
Aber du hast völlig recht, es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen „BSG-Krankengeld-Falle“
und „rechtswidrigem Selbstvollzug des Krankengeld-Rechts“ mit dieser Schlagzeile
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 55023.html
sondern nur die wiederholte Frage, ob die Krankenkassen – natürlich nicht einzeln! – nicht nur Ärzte,
sondern vielleicht auch Richter „belohnen“ könnten:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... id-5078521
Ja Broemmel, es wirkt wie „betteln“ um das Recht, jedenfalls gegen die „BSG-Krankengeld-Falle“ und
gegen den „rechtswidrigen Selbstvollzug des Krankengeld-Rechts“, wozu es konkrete sozialrechtliche
Anhaltspunkte gibt, auf einer Plattform, wo sich strafrechtliche Kompetenz trifft, in deren Bereich
Fachbegriffe wie Rechtsbeugung, Bestechung … fallen.
Schönen Gruß
Anton Butz
du hast möglicherweise nicht ausreichend auf den Kontext geachtet?
http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-09 ... id-8925461
Aber du hast völlig recht, es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen „BSG-Krankengeld-Falle“
und „rechtswidrigem Selbstvollzug des Krankengeld-Rechts“ mit dieser Schlagzeile
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 55023.html
sondern nur die wiederholte Frage, ob die Krankenkassen – natürlich nicht einzeln! – nicht nur Ärzte,
sondern vielleicht auch Richter „belohnen“ könnten:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... id-5078521
Ja Broemmel, es wirkt wie „betteln“ um das Recht, jedenfalls gegen die „BSG-Krankengeld-Falle“ und
gegen den „rechtswidrigen Selbstvollzug des Krankengeld-Rechts“, wozu es konkrete sozialrechtliche
Anhaltspunkte gibt, auf einer Plattform, wo sich strafrechtliche Kompetenz trifft, in deren Bereich
Fachbegriffe wie Rechtsbeugung, Bestechung … fallen.
Schönen Gruß
Anton Butz
Hallo Anton
".,...sondern nur die wiederholte Frage, ob die Krankenkassen – natürlich nicht einzeln! – nicht nur Ärzte,
sondern vielleicht auch Richter „belohnen“ könnten:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... id-5078521",
jetzt hat es auch die "Landbevölkerung" verstanden - du stellst dir konkret die Frage, ob Krankenkassen (insgesamt) versuchen die Richter zu bestechen und folgerst daraus, dass es Richter gibt, die das mit sich machen lassen ???.
Oh, oh - na, wenn das mal kein sehr, sehr dickes Brett ist, an dem du da bohrst - aber, du wirst ja wissen (wie fast immer) was du tust und was du schreibst.
Gruss
Czauderna
".,...sondern nur die wiederholte Frage, ob die Krankenkassen – natürlich nicht einzeln! – nicht nur Ärzte,
sondern vielleicht auch Richter „belohnen“ könnten:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... id-5078521",
jetzt hat es auch die "Landbevölkerung" verstanden - du stellst dir konkret die Frage, ob Krankenkassen (insgesamt) versuchen die Richter zu bestechen und folgerst daraus, dass es Richter gibt, die das mit sich machen lassen ???.
Oh, oh - na, wenn das mal kein sehr, sehr dickes Brett ist, an dem du da bohrst - aber, du wirst ja wissen (wie fast immer) was du tust und was du schreibst.
Gruss
Czauderna
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Hallo Czaderna,
du weißt doch, dass es sehr viele Fragen gibt - aber auch viele
Alternativen dazu!
Wie kommst du auf meine "Folgerungen"? Sind es etwa deine?
Anders gefragt: Denkst du, dass Juristen per se besser sind als
Mediziner?
Wenn ein Bundesrichter ruft: "Nieder mit der Ärzte-Korruption!"
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ettansicht
wird er sicher auch keine Juristen-Korruption befürworten - oder
was meinst du dazu?
Und zum aktuellen Thema "Rechtsbeugung" meine ich, dass
Juristen, Richter, wesentlich enger "verzahnt" sind als Ärzte.
Schönen Gruß!
Anton
du weißt doch, dass es sehr viele Fragen gibt - aber auch viele
Alternativen dazu!
Wie kommst du auf meine "Folgerungen"? Sind es etwa deine?
Anders gefragt: Denkst du, dass Juristen per se besser sind als
Mediziner?
Wenn ein Bundesrichter ruft: "Nieder mit der Ärzte-Korruption!"
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ettansicht
wird er sicher auch keine Juristen-Korruption befürworten - oder
was meinst du dazu?
Und zum aktuellen Thema "Rechtsbeugung" meine ich, dass
Juristen, Richter, wesentlich enger "verzahnt" sind als Ärzte.
Schönen Gruß!
Anton
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Moin Czauderna,
kleines Einstiegs-Beispiel gefällig?
http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-09 ... id-9028616
Schönen Tag!
Anton
kleines Einstiegs-Beispiel gefällig?
http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-09 ... id-9028616
Schönen Tag!
Anton
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flächendeckend organisierte Rechtsbeugung? Besser nicht näher hinschauen!
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Nachdem die Jünger und Claqueure beim Thema „Rechtsbeugung“ – ähnlich wie Vogelschwärme
im Herbst (Krähen bleiben, gewöhnlich) und Hape Kerkeling damals – plötzlich „weg“ waren, also der Hip
um die Kolumnen von Deutschlands bekanntestem Bundes-Straf-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer um
einige Aspekte reicher ist, tritt die nächste Frage in den Vordergrund:
Wird das Bundesverfassungsgericht mal wieder gegen den Strom schwimmen um sich der sprich-
wörtlichen Quelle zu nähern und aus dem dort entspringenden Wasser „den Rechtsstaat
belastende Substanzen“ auszufiltern?
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post22609
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flächendeckend organisierte Rechtsbeugung? Besser nicht näher hinschauen!
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Nachdem die Jünger und Claqueure beim Thema „Rechtsbeugung“ – ähnlich wie Vogelschwärme
im Herbst (Krähen bleiben, gewöhnlich) und Hape Kerkeling damals – plötzlich „weg“ waren, also der Hip
um die Kolumnen von Deutschlands bekanntestem Bundes-Straf-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer um
einige Aspekte reicher ist, tritt die nächste Frage in den Vordergrund:
Wird das Bundesverfassungsgericht mal wieder gegen den Strom schwimmen um sich der sprich-
wörtlichen Quelle zu nähern und aus dem dort entspringenden Wasser „den Rechtsstaat
belastende Substanzen“ auszufiltern?
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post22609
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sozial-rechtlicher Krankengeld-Skandal
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„Krankengeld-Falle“ und „Selbstvollzug des Krankengeld-Rechts“ sind beliebige Konstruktionen des BSG im bundesweit flächendeckenden Einsatz der Instanzgerichte. Den damit verbundenen finanziellen Wohltaten für die Krankenkassen stehen entsprechende Schäden unter den Versicherten gegenüber.
Wie konnte es so weit kommen und wie lange wird es noch dauern, bis diese sozialrechtlich unerträglichen Zustände ein Ende haben, auch strafrechtliche Bedenken ausgeräumt sind?
Die hier – und zuvor auch unmittelbar – beteiligten Personen und Stellen sind aufgefordert, ihre Vogel-Strauß-Politik nun zu beenden und den Sand aus den Augen zu wischen. Dies gilt insbesondere für
- Rechtsanwälte, Fachanwälte für Sozialrecht als Vertreter der Versicherten
- Rechtsvertretungen von VdK, SoVD
- gewerkschaftliche Rechtsvertretungen
- Verbraucherzentralen, soziale Verbände, Vereinigungen, Arbeitsgemeinschaften …
und natürlich für die Rechtsaufsichtsbehörden der Krankenkassen (Bundesversicherungsamt, Länderministerien) und die übrigen Organe der Rechtspflege, alle drei Staatsgewalten.
Wer die mehrjährige Rechtsprechung aus Speyer und Mainz weiterhin im Kollektiv ignoriert, muss sich nach seinem konkreten Anteil an diesem „undurchdringlichen Sumpf“ fragen lassen.
Bis damit begonnen wird, diesen Teil deutscher Sozialrechts-Geschichte aufzuarbeiten, dürfen die bereits abgenutzten Begriffe „BSG-Krankengeld-Falle“ und „rechtswidriger Selbstvollzug des Krankengeld-Rechts“ wohl zusammengefasst werden zum „aktuellen sozialrechtlichen Krankengeld-Skandal“ – ganz unabhängig davon, ob er für die Vertreter der Medien auch künftig zu komplex ist, die Tragweite zu erfassen und darüber zu berichten.
Zum Schluss ein Zitat von Deutschlands bekanntestem Bundes-Straf-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer im Zusammenhang mit Strukturen innerhalb des Rechtsstaats:
„Eigentlich nicht wirklich schwierig zu überlegen; genug Raum für Fantasie; kein Grund zur Angst. Ganz wenig "nestbeschmutzend", sondern eher ein wenig vom Gegenteil: Das warme Nest ist beschmutzt durch Inzucht, Unterwürfigkeit und Furcht. Für die Anforderungen der Zukunft hätte man es gern ein wenig frischer und kräftiger.“
Moment, es hat geklingelt …. schnell noch ganz kurz: „bin dann auch mal weg“!
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sozial-rechtlicher Krankengeld-Skandal
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„Krankengeld-Falle“ und „Selbstvollzug des Krankengeld-Rechts“ sind beliebige Konstruktionen des BSG im bundesweit flächendeckenden Einsatz der Instanzgerichte. Den damit verbundenen finanziellen Wohltaten für die Krankenkassen stehen entsprechende Schäden unter den Versicherten gegenüber.
Wie konnte es so weit kommen und wie lange wird es noch dauern, bis diese sozialrechtlich unerträglichen Zustände ein Ende haben, auch strafrechtliche Bedenken ausgeräumt sind?
Die hier – und zuvor auch unmittelbar – beteiligten Personen und Stellen sind aufgefordert, ihre Vogel-Strauß-Politik nun zu beenden und den Sand aus den Augen zu wischen. Dies gilt insbesondere für
- Rechtsanwälte, Fachanwälte für Sozialrecht als Vertreter der Versicherten
- Rechtsvertretungen von VdK, SoVD
- gewerkschaftliche Rechtsvertretungen
- Verbraucherzentralen, soziale Verbände, Vereinigungen, Arbeitsgemeinschaften …
und natürlich für die Rechtsaufsichtsbehörden der Krankenkassen (Bundesversicherungsamt, Länderministerien) und die übrigen Organe der Rechtspflege, alle drei Staatsgewalten.
Wer die mehrjährige Rechtsprechung aus Speyer und Mainz weiterhin im Kollektiv ignoriert, muss sich nach seinem konkreten Anteil an diesem „undurchdringlichen Sumpf“ fragen lassen.
Bis damit begonnen wird, diesen Teil deutscher Sozialrechts-Geschichte aufzuarbeiten, dürfen die bereits abgenutzten Begriffe „BSG-Krankengeld-Falle“ und „rechtswidriger Selbstvollzug des Krankengeld-Rechts“ wohl zusammengefasst werden zum „aktuellen sozialrechtlichen Krankengeld-Skandal“ – ganz unabhängig davon, ob er für die Vertreter der Medien auch künftig zu komplex ist, die Tragweite zu erfassen und darüber zu berichten.
Zum Schluss ein Zitat von Deutschlands bekanntestem Bundes-Straf-Richter Prof. Dr. Thomas Fischer im Zusammenhang mit Strukturen innerhalb des Rechtsstaats:
„Eigentlich nicht wirklich schwierig zu überlegen; genug Raum für Fantasie; kein Grund zur Angst. Ganz wenig "nestbeschmutzend", sondern eher ein wenig vom Gegenteil: Das warme Nest ist beschmutzt durch Inzucht, Unterwürfigkeit und Furcht. Für die Anforderungen der Zukunft hätte man es gern ein wenig frischer und kräftiger.“
Moment, es hat geklingelt …. schnell noch ganz kurz: „bin dann auch mal weg“!
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aus JURIS Das Rechtsportal
11.07.2016 Inhaltliche Erschließung durch die Dokumentationsstelle des Bundessozialgerichts. SG Speyer 19. Kammer
Urteil | Krankenversicherung - Bewilligung von Krankengeld - begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - Aufhebung gem § 48 SGB 10 | § 44 Abs 1 S 1 SGB 5, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10
Kurztext | Langtext
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aus JURIS Das Rechtsportal
11.07.2016 Inhaltliche Erschließung durch die Dokumentationsstelle des Bundessozialgerichts. SG Speyer 19. Kammer
Urteil | Krankenversicherung - Bewilligung von Krankengeld - begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - Aufhebung gem § 48 SGB 10 | § 44 Abs 1 S 1 SGB 5, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10
Kurztext | Langtext
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"Dauerverwaltungsakt" oder "Verwaltungsakt mit Dauerwirkung" zum Krankengeld:
Außer in den Urteilen der Sozialgerichte
Speyer vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15, (und vom 11.07.2016 – s. JURIS)
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 9286A92FA}
und Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14,
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 31976559C}
sind die Stichworte „Verwaltungsakt mit Dauerwirkung“ und „Dauerverwaltungsakt“
zum Krankengeld inzwischen auch im Beschluss des Bundessozialgerichts vom 23.06.2016,
B 3 KR 4/16 B, angekommen: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Der für Krankengeld seit 01.01.2015 neu zuständige 3. BSG-Senat hat – nach bis-
herigem Erkenntnis-Stand – zwar nochmals ein Schlupfloch gefunden. Trotzdem
darf es nun nicht mehr Jahre dauern, bis auch die Fachanwälte für Sozialrecht
und andere hier ungenannte Größen vollends aus ihrem Tiefschlaf aufwachen.
Den ersten vorsichtigen Versuch, die Penner wachzurütteln, hat die Rechts-
vertreterin eines Foristen des s-k-g-Forums, Frau Rechtsanwältin Anne
Schröder, Fachanwältin für Sozialrecht in Oldenburg, in der ASR
4/2015, Seiten 160, 161, mit ihrem Beitrag zum SGB V
„Bewilligung von Krankengeld als Verwaltungsakt
mit Dauerwirkung“ längst unternommen
http://dav-sozialrecht.de/files/downloa ... 15_IHV.pdf
Auch das Bundesverfassungsgericht ist dazu
„beteiligt“.
Schönen Gruß!
Machts Sinn?
"Dauerverwaltungsakt" oder "Verwaltungsakt mit Dauerwirkung" zum Krankengeld:
Außer in den Urteilen der Sozialgerichte
Speyer vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15, (und vom 11.07.2016 – s. JURIS)
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 9286A92FA}
und Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14,
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 31976559C}
sind die Stichworte „Verwaltungsakt mit Dauerwirkung“ und „Dauerverwaltungsakt“
zum Krankengeld inzwischen auch im Beschluss des Bundessozialgerichts vom 23.06.2016,
B 3 KR 4/16 B, angekommen: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Der für Krankengeld seit 01.01.2015 neu zuständige 3. BSG-Senat hat – nach bis-
herigem Erkenntnis-Stand – zwar nochmals ein Schlupfloch gefunden. Trotzdem
darf es nun nicht mehr Jahre dauern, bis auch die Fachanwälte für Sozialrecht
und andere hier ungenannte Größen vollends aus ihrem Tiefschlaf aufwachen.
Den ersten vorsichtigen Versuch, die Penner wachzurütteln, hat die Rechts-
vertreterin eines Foristen des s-k-g-Forums, Frau Rechtsanwältin Anne
Schröder, Fachanwältin für Sozialrecht in Oldenburg, in der ASR
4/2015, Seiten 160, 161, mit ihrem Beitrag zum SGB V
„Bewilligung von Krankengeld als Verwaltungsakt
mit Dauerwirkung“ längst unternommen
http://dav-sozialrecht.de/files/downloa ... 15_IHV.pdf
Auch das Bundesverfassungsgericht ist dazu
„beteiligt“.
Schönen Gruß!
Machts Sinn?
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
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Inzwischen ist zum Urteil des SG Speyer vom 11.07.2016 auch das
Aktenzeichen S 19 KR 369/14 bekannt; leider gibt es noch keine allgemein
zugängliche Quelle:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... R%20369/14
Aber hier ist das Urteil des SG Mainz vom 25.07.2016, S 3 KR 428/15:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... A7E4CCFF61}
Damit wird es höchste Zeit, dass das BVA seinen Standpunkt zum
Rundschreiben vom 16.03.2012 überprüft:
http://www.bundesversicherungsamt.de/fi ... iben61.pdf
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Inzwischen ist zum Urteil des SG Speyer vom 11.07.2016 auch das
Aktenzeichen S 19 KR 369/14 bekannt; leider gibt es noch keine allgemein
zugängliche Quelle:
https://dejure.org/dienste/vernetzung/r ... R%20369/14
Aber hier ist das Urteil des SG Mainz vom 25.07.2016, S 3 KR 428/15:
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... A7E4CCFF61}
Damit wird es höchste Zeit, dass das BVA seinen Standpunkt zum
Rundschreiben vom 16.03.2012 überprüft:
http://www.bundesversicherungsamt.de/fi ... iben61.pdf
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