Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Irgendwann werden wir - wahrscheinlich oder hoffentlich - erleben, dass die
Zivilgerichtsbarkeit der Sozialgerichtsbarkeit deutlich macht, wie Krankengeld-
Sozialrecht - ohne die beliebigen Konstruktionen des BSG-Präsidenten-Senates -
wirklich gemeint ist (einschl. SGB I und X):
http://www.krankenkassenforum.de/fragen ... ght=#81110
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Irgendwann werden wir - wahrscheinlich oder hoffentlich - erleben, dass die
Zivilgerichtsbarkeit der Sozialgerichtsbarkeit deutlich macht, wie Krankengeld-
Sozialrecht - ohne die beliebigen Konstruktionen des BSG-Präsidenten-Senates -
wirklich gemeint ist (einschl. SGB I und X):
http://www.krankenkassenforum.de/fragen ... ght=#81110
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Verwaltungsakt mit Dauerwirkung
Das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15
http://www.krankenkassenforum.de/neues- ... kung#80135
hat Verstärkung bekommen durch das
Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... C31976559C}
Das Ringen um das Recht geht weiter ….
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Verwaltungsakt mit Dauerwirkung
Das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15
http://www.krankenkassenforum.de/neues- ... kung#80135
hat Verstärkung bekommen durch das
Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... C31976559C}
Das Ringen um das Recht geht weiter ….
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Es stinkt zum Himmel !
Das Sozialgericht Speyer titelte zum Urteil vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15:
"Bewilligung von Krankengeld als Dauerverwaltungsakt - Unzulässigkeit einer
befristeten Gewährung – Zur Änderung des § 46 SGB V durch das GKV-VSG“
und das Sozialgericht Mainz präzisierte im amtlichen Leitsatz zu seinem Urteil vom 21.03.2016,
S 3 KR 255/14:
"Bewilligung von Krankengeld als (konkludenter) Dauerverwaltungsakt - Unzulässigkeit einer
befristeten Gewährung –
Die Bewilligung von Krankengeld stellt dann einen begünstigenden Verwaltungsakt mit Dauerwir-
kung dar, wenn Krankengeld für eine bestimmte oder auch unbestimmte Zeit in der Zukunft gewährt
wird (Anschluss an SG Speyer, Urteil vom 30.11.2015 - S 19 KR 160/15 - Rn. 33). Bei einer durch Aus-
zahlung konkludent verfügten Bewilligung von Krankengeld ist grundsätzlich von einer unbefristeten
Bewilligung auszugehen.
Die befristete (zeitabschnittsweise) Bewilligung von Krankengeld ist mangels einer Rechtsvorschrift im
Sinne des § 32 SGB X nicht zulässig (Anschluss an SG Speyer, Urteil vom 30.11.2015 - S 19 KR 160/15 –
Rn. 44 ff.; entgegen BSG vom 16.09.1986 - 3 RK 37/85 - Rn. 16 ff).
Solange Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, genügt für die Aufrechterhaltung des Krankengeldanspruchs
bis zum Ende der Anspruchshöchstdauer (§ 48 Abs. 1 SGB V) oder bis zum Ausschluss (§ 50 Abs. 1
Satz 1 SGB V) bzw. Wegfall (§ 51 Abs. 3 Satz 1 SGB V) des Anspruchs eine erste ärztliche Fest-
stellung. § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V regelt nur den Beginn des Krankengeldanspruchs ( … )“
Das ist ein Affront gegen die langjährige flächendeckende „Papagaien“-Krankengeld-„Recht“-
sprechung. Doch die Fachwelt schweigt, ist sich offenbar einig, dass Ignoranz das beste
Mittel ist …
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Es stinkt zum Himmel !
Das Sozialgericht Speyer titelte zum Urteil vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15:
"Bewilligung von Krankengeld als Dauerverwaltungsakt - Unzulässigkeit einer
befristeten Gewährung – Zur Änderung des § 46 SGB V durch das GKV-VSG“
und das Sozialgericht Mainz präzisierte im amtlichen Leitsatz zu seinem Urteil vom 21.03.2016,
S 3 KR 255/14:
"Bewilligung von Krankengeld als (konkludenter) Dauerverwaltungsakt - Unzulässigkeit einer
befristeten Gewährung –
Die Bewilligung von Krankengeld stellt dann einen begünstigenden Verwaltungsakt mit Dauerwir-
kung dar, wenn Krankengeld für eine bestimmte oder auch unbestimmte Zeit in der Zukunft gewährt
wird (Anschluss an SG Speyer, Urteil vom 30.11.2015 - S 19 KR 160/15 - Rn. 33). Bei einer durch Aus-
zahlung konkludent verfügten Bewilligung von Krankengeld ist grundsätzlich von einer unbefristeten
Bewilligung auszugehen.
Die befristete (zeitabschnittsweise) Bewilligung von Krankengeld ist mangels einer Rechtsvorschrift im
Sinne des § 32 SGB X nicht zulässig (Anschluss an SG Speyer, Urteil vom 30.11.2015 - S 19 KR 160/15 –
Rn. 44 ff.; entgegen BSG vom 16.09.1986 - 3 RK 37/85 - Rn. 16 ff).
Solange Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, genügt für die Aufrechterhaltung des Krankengeldanspruchs
bis zum Ende der Anspruchshöchstdauer (§ 48 Abs. 1 SGB V) oder bis zum Ausschluss (§ 50 Abs. 1
Satz 1 SGB V) bzw. Wegfall (§ 51 Abs. 3 Satz 1 SGB V) des Anspruchs eine erste ärztliche Fest-
stellung. § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V regelt nur den Beginn des Krankengeldanspruchs ( … )“
Das ist ein Affront gegen die langjährige flächendeckende „Papagaien“-Krankengeld-„Recht“-
sprechung. Doch die Fachwelt schweigt, ist sich offenbar einig, dass Ignoranz das beste
Mittel ist …
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Arge Sozialrecht und DeutscheAnwaltsauskunft
NICHTS VERSTANDEN!
https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf ... ankengeld/
Wer das wohl verantwortet und ob sich jemand auf eine Diskussion dort einlässt?
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Arge Sozialrecht und DeutscheAnwaltsauskunft
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https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf ... ankengeld/
Wer das wohl verantwortet und ob sich jemand auf eine Diskussion dort einlässt?
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DAV Krankengeld-Rechts-Dilemma, DAV-Mikado:
vor 6 Tagen: Veröffentlichung
https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf ... ankengeld/
vor 5 Tagen: erster Kommentar dort
vor 2 Tagen: diese Nachricht:
Trotz inzwischen mehrerer Kommentare dort: bisher nichts.
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DAV Krankengeld-Rechts-Dilemma, DAV-Mikado:
vor 6 Tagen: Veröffentlichung
https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf ... ankengeld/
vor 5 Tagen: erster Kommentar dort
vor 2 Tagen: diese Nachricht:
Trotz inzwischen mehrerer Kommentare dort: bisher nichts.
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„Grenze zur Willkür“ – Krankengeld-Einstellung nach MDK-Aktenlage-Gutachten
Aktueller Anlass:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post22289
Solches
(SGB X: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/ ) seit 35 Jahren unvereinbar ist. Deswegen hier mal ganz allgemein, aber
zur vollen Tragweite:
Mit den beiden Urteilen der Sozialgerichte
Speyer vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 9286A92FA}
Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 31976559C}
und diesen des Landessozialgerichts Hessen vom
18.10.2007, L 8 KR 228/06
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
24.10.2013, L 8 KR 114/12
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
müssten solche Angelegenheiten eigentlich rechtlich klar sein. Allerdings wird das „Recht auf Krankengeld“ allgemein sehr strapaziert.
Vom hier zuständigen Sozialgericht Gießen hat die „Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland“ dazu nur diese „Papageien-Recht-
sprechung“ veröffentlicht - dem BSG folgend, statt dem Gesetz:
Fundstelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Solche Krankengeld-Verwaltungs- und -„Recht“sprechungs-Praxis zieht längst Kreise, inzwischen bis hin zur Frage nach Rechtsbeugung
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... id-8060978
Auch die Anwälte für Sozialrecht sind da keineswegs sattelfest, wie dieser Beitrag der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen
Anwaltvereins (DAV) in Verbindung mit den Kommentaren dort erkennen lässt
https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf ... ankengeld/
Wie die Krankenkasse „eiert“, wird aus dem von ihr inzwischen erkannten Anhörungs-Bedürfnis deutlich. Offenbar versucht sie ihre
Entscheidung zu halten, nachträglich pseudo-plausibel zu machen.
Solchen Taktiken kann generell durch Taktieren begegnet werden. Ob sich dies im Einzelfall empfiehlt, ist eine ganz andere
Frage.
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„Grenze zur Willkür“ – Krankengeld-Einstellung nach MDK-Aktenlage-Gutachten
Aktueller Anlass:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post22289
Solches
wird seit jeher häufig – gelegentlich sogar mit Rückwirkung – praktiziert, obwohl dies mit den Vorstellungen des Gesetzgebersflatterte mir unlängst ein Schreiben der KK ins Haus, welches zum Inhalt hatte, dass mich der MDK nach Aktenlage
mit Datum xy für arbeitsfähig erklärt und das Krankengeld zum gleichen Datum eingestellt wird
(SGB X: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/ ) seit 35 Jahren unvereinbar ist. Deswegen hier mal ganz allgemein, aber
zur vollen Tragweite:
Mit den beiden Urteilen der Sozialgerichte
Speyer vom 30.11.2015, S 19 KR 160/15
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 9286A92FA}
Mainz vom 21.03.2016, S 3 KR 255/14
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 31976559C}
und diesen des Landessozialgerichts Hessen vom
18.10.2007, L 8 KR 228/06
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
- https://lsg-darmstadt-justiz.hessen.de/ ... w=true.htm
- http://www.raschlosser.com/allgmeines/k ... aktenlage/
- http://www.rechtslupe.de/allgmeines/kra ... lage-32216
- http://www.ra-staudte.de/class/urteil_print.php?id=602
- https://rente-rentenberater.de/krankenv ... hnung.html
- http://www.anwalt-suchservice.de/rechts ... _9150.html
- http://www.anwalt-suchservice.de/rechts ... _9864.html
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
24.10.2013, L 8 KR 114/12
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
müssten solche Angelegenheiten eigentlich rechtlich klar sein. Allerdings wird das „Recht auf Krankengeld“ allgemein sehr strapaziert.
Vom hier zuständigen Sozialgericht Gießen hat die „Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland“ dazu nur diese „Papageien-Recht-
sprechung“ veröffentlicht - dem BSG folgend, statt dem Gesetz:
Fundstelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Solche Krankengeld-Verwaltungs- und -„Recht“sprechungs-Praxis zieht längst Kreise, inzwischen bis hin zur Frage nach Rechtsbeugung
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... id-8060978
Auch die Anwälte für Sozialrecht sind da keineswegs sattelfest, wie dieser Beitrag der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen
Anwaltvereins (DAV) in Verbindung mit den Kommentaren dort erkennen lässt
https://anwaltauskunft.de/magazin/beruf ... ankengeld/
Wie die Krankenkasse „eiert“, wird aus dem von ihr inzwischen erkannten Anhörungs-Bedürfnis deutlich. Offenbar versucht sie ihre
Entscheidung zu halten, nachträglich pseudo-plausibel zu machen.
Solchen Taktiken kann generell durch Taktieren begegnet werden. Ob sich dies im Einzelfall empfiehlt, ist eine ganz andere
Frage.
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Vielleicht ist dies für Dich interessant, Anton
Rainer Schlegel wird Präsident des Bundessozialgerichts
Rainer Schlegel wird zum 01.09.2016 neuer Präsident des Bundessozialgerichts in Kassel. Der bisherige Vizepräsident folgt auf Peter Masuch, der in den Ruhestand verabschiedet wird. Dies bestätigte ein Sprecher des Gerichts am 01.08.2016. Masuch hatte den Posten seit Anfang 2008 inne.
Schlegel Vorsitzender Richter in drei Senaten
Der 58 Jahre alte promovierte Jurist Schlegel ist Vorsitzender Richter des 9., 10. und 13. Senats des Bundessozialgerichts. Dort geht es unter anderem um Schwerbehindertenrecht, das Elterngeld und die Rentenversicherung.
Rainer Schlegel wird Präsident des Bundessozialgerichts
Rainer Schlegel wird zum 01.09.2016 neuer Präsident des Bundessozialgerichts in Kassel. Der bisherige Vizepräsident folgt auf Peter Masuch, der in den Ruhestand verabschiedet wird. Dies bestätigte ein Sprecher des Gerichts am 01.08.2016. Masuch hatte den Posten seit Anfang 2008 inne.
Schlegel Vorsitzender Richter in drei Senaten
Der 58 Jahre alte promovierte Jurist Schlegel ist Vorsitzender Richter des 9., 10. und 13. Senats des Bundessozialgerichts. Dort geht es unter anderem um Schwerbehindertenrecht, das Elterngeld und die Rentenversicherung.
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Ja, danke Rossi!
Das war – auch für Laien – schon lange abzusehen:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... t=Schlegel
Ob er wohl dazu beitragen kann, das Chaos im Krankengeld-Recht zu bereinigen? Grund genug hätte er.
Das war – auch für Laien – schon lange abzusehen:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... t=Schlegel
Ob er wohl dazu beitragen kann, das Chaos im Krankengeld-Recht zu bereinigen? Grund genug hätte er.
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
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Den schnelleren Lösch-Service hat die DIE WELT:
http://www.welt.de/regionales/hessen/ar ... ichts.html
http://www.welt.de/regionales/hessen/ar ... qus_thread
Bei LTO steht´s noch.
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Den schnelleren Lösch-Service hat die DIE WELT:
http://www.welt.de/regionales/hessen/ar ... ichts.html
http://www.welt.de/regionales/hessen/ar ... qus_thread
Bei LTO steht´s noch.
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
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Absprache oder Rechtsbeugung?
Wie wir inzwischen wissen, sind Absprachen zwischen Versicherungsträger
und Sozialgerichtsbarkeit um »unnötigen Aufwand zu vermeiden und im Sinne
der Erledigung« kein Novum. Aber sind sie ein „legitimer Vorgang“? Auch zur
„BSG-Krankengeld-Falle“ sowie zum „Krankengeldrecht-Selbstvollzug“?
Für näher Interessierte:
„Richter Mundtot“ von JULIA SMILGA
DIE ZEIT No 33 vom 4. AUGUST 2016, RECHT & UNRECHT, Seite 10
Einzelausgabe: 3,99 €: https://www.ikiosk.de/shop/epaper/die-zeit.html
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Absprache oder Rechtsbeugung?
Wie wir inzwischen wissen, sind Absprachen zwischen Versicherungsträger
und Sozialgerichtsbarkeit um »unnötigen Aufwand zu vermeiden und im Sinne
der Erledigung« kein Novum. Aber sind sie ein „legitimer Vorgang“? Auch zur
„BSG-Krankengeld-Falle“ sowie zum „Krankengeldrecht-Selbstvollzug“?
Für näher Interessierte:
„Richter Mundtot“ von JULIA SMILGA
DIE ZEIT No 33 vom 4. AUGUST 2016, RECHT & UNRECHT, Seite 10
Einzelausgabe: 3,99 €: https://www.ikiosk.de/shop/epaper/die-zeit.html
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- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Ankündigung
Thomas Fischer, Bundesrichter, in ZEIT ONLINE:Echte Rechtsbeugung gibt es auch, und zwar nach meiner Ansicht deutlich
häufiger als es statistisch offenbar wird ....
Nächste Woche: Rechtsbeugung IV – Die bewusste Missachtung des Rechts
http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-09 ... ettansicht
http://www.zeit.de/serie/fischer-im-recht
Was er wohl zur Krankengeld-"Recht"sprechung der Sozialgerichtsbarkeit
meint?
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- Beiträge: 2260
- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Ist Krankengeld-"Recht"sprechung ...
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... organisierte Rechtsbeugung, die Deutsche Sozialgerichtsbarkeit eine kriminelle, verbrecherische
Vereinigung?
Schon den Vorfragen, inwieweit die Krankengeld-"Recht"sprechung der Deutschen "Sozial"gerichtsbarkeit mit
materiellem Recht vereinbar ist, verschließen sich bisher - fast - alle Fachleute. Vermutlich werden wir zur Frage
der Rechtsbeugung also keine Antwort bekommen.
Auch kein "Nein"!
Aber wir dürfen, sollten in diesem Zusammenhang über Rechtsbeugung diskutieren. DieGelegenheit ist nun
besonders günstig:
http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-09 ... id-8824963
http://www.zeit.de/serie/fischer-im-recht
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... organisierte Rechtsbeugung, die Deutsche Sozialgerichtsbarkeit eine kriminelle, verbrecherische
Vereinigung?
Schon den Vorfragen, inwieweit die Krankengeld-"Recht"sprechung der Deutschen "Sozial"gerichtsbarkeit mit
materiellem Recht vereinbar ist, verschließen sich bisher - fast - alle Fachleute. Vermutlich werden wir zur Frage
der Rechtsbeugung also keine Antwort bekommen.
Auch kein "Nein"!
Aber wir dürfen, sollten in diesem Zusammenhang über Rechtsbeugung diskutieren. DieGelegenheit ist nun
besonders günstig:
http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-09 ... id-8824963
http://www.zeit.de/serie/fischer-im-recht
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
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Zum Krankengeld-Desaster:
http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-09 ... id-8856785
und auf der dortigen Seite 11
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Zum Krankengeld-Desaster:
http://www.zeit.de/gesellschaft/2016-09 ... id-8856785
und auf der dortigen Seite 11
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