Können Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Gerlach rudert und rudert ...
... und verstrickt sich immer mehr. Zunächst stellt er klar, dass die 4-stufige Teil-AU nicht der
Einsparung dient und nun dies:
Alle Achtung vor soviel Sachverstand!
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Gerlach rudert und rudert ...
... und verstrickt sich immer mehr. Zunächst stellt er klar, dass die 4-stufige Teil-AU nicht der
Einsparung dient und nun dies:
http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Nic ... 75,1750789Ich glaube, dass das ein gut durchdachter Vorschlag ist, der leider in der Öffentlichkeit noch
nicht ganz verstanden wird. Das Modell gibt es in dieser Form in Deutschland schon, bisher
allerdings erst ab der siebten Woche, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet
und die Betroffenen Krankengeld von der Krankenkasse erhalten. In dieser Phase besteht
nach dem sogenannten „Hamburger Modell“ die Möglichkeit zur schrittweisen Wiederein-
gliederung in den Beruf. Wir haben lediglich vorgeschlagen, dass dies zukünftig auch
schon in den ersten sechs Wochen möglich sein sollte – aber nur im Einverständnis
mit den Patienten, wenn es aus medizinischer Sicht sinnvoll ist und abhängig vom
Beruf.
Alle Achtung vor soviel Sachverstand!
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Prof. Dr. Sell fasst zusammen unter dem Titel:
100 Prozent Sozialabbau oder doch eine
innovative Durchbrechung des Entweder-Oder?
Zur Debatte über die Vorschläge einer Teil-Krankschreibung
http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot. ... 12/53.html
Das Symposium am 17.12.2015 dürfte ausreichend Aufmerksamkeit bekommen
http://www.svr-gesundheit.de/index.php?id=562
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Prof. Dr. Sell fasst zusammen unter dem Titel:
100 Prozent Sozialabbau oder doch eine
innovative Durchbrechung des Entweder-Oder?
Zur Debatte über die Vorschläge einer Teil-Krankschreibung
http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot. ... 12/53.html
Das Symposium am 17.12.2015 dürfte ausreichend Aufmerksamkeit bekommen
http://www.svr-gesundheit.de/index.php?id=562
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Die andere Seite ...
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Die Gerlach-Vorschläge haben selbstverständlich auch Vorteile. Die innovative Durchbrechung
des Entweder-Oder wird sich im maroden Krankengeld-System als riesiger Fortschritt erweisen.
Wer von der bisher mehr praktisch als rechtlich orientierten Ebene des Krankengeld-Fallmanage-
ments der Krankenkassen und des MDK ausgeht und zudem berücksichtigt, dass beim Krankengeld-
Recht elementare Grundsätze der Sozialgesetzbücher I und X wie “Augenhöhe und Vertrauensschutz”
vom Bundessozialgericht seit vielen Jahren per Rechts-Ignoranz ausgehebelt sind, könnte sogar zum
„glühenden Befürworter“ der 25 %igen Abstufungen werden:
Hurra: vom un-sozialen un-Rechtsstaat zum “orientalischen Krankengeld Bazar” - was für ein
Schritt am Abgrund!
Natürlich sind 25 % immer drin, bei besonderer Hartnäckigkeit auch mal 50 % aber selten 100 %. Darin
liegt der eigentliche Reiz der Gerlach-Vorschläge: Der MDK kann human-er werden und die Versicherten
können entspannen, wenn es nicht mehr um "Alles oder Nichts" geht, sondern nur noch um ein bisschen
Feilschen.
Allerdings ist auch dabei längst ausgemacht, wer künftig auf der Strecke bleibt. Es sind „Dieselben“. VdK,
SoVD, Gewerkschaften … werden auch dann keine hilfreichen Ideen haben, auch im Deutschen Sozial-
rechtsverband e. V. unter den Herren der früheren "BSG-Krankengeld-Falle" und der "Sozialgesetzbuch-
Ignoranz" weiterhin nichts ausrichten.
Das eigentliche Ziel könnte ganz wo anders zu sehen sein. Zumindest vorgeschoben dürfte ein irgendwie
geartetes Interesse bestehen, jahrelange illegale BSG-“Recht“sprechung endlich zum Abschluss zu bringen.
Die schon bei der Rechtsänderung zum Krankengeld ab 23.07.2015 angewandte Gesetzgeber-Technik
hat sich bewährt. Politik und Interessen-Verbände haben den Umbau der „illegalen BSG-Krankengeld-
Falle“ zur „entschärften Gesetzgeber-Krankengeld-Falle“ unbemerkt, zumindest stillschweigend, hin-
genommen.
Ehrlicher wäre also: Die frühere “Sozialleistung” Krankengeld rasch aus dem Anwendungsbereich der
Sozialgesetzbücher I und X auszunehmen und insoweit Teil-Leglität herstellen – ob 25%, 50 % oder
75 % ist verhandlungsfähig.
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Die andere Seite ...
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Die Gerlach-Vorschläge haben selbstverständlich auch Vorteile. Die innovative Durchbrechung
des Entweder-Oder wird sich im maroden Krankengeld-System als riesiger Fortschritt erweisen.
Wer von der bisher mehr praktisch als rechtlich orientierten Ebene des Krankengeld-Fallmanage-
ments der Krankenkassen und des MDK ausgeht und zudem berücksichtigt, dass beim Krankengeld-
Recht elementare Grundsätze der Sozialgesetzbücher I und X wie “Augenhöhe und Vertrauensschutz”
vom Bundessozialgericht seit vielen Jahren per Rechts-Ignoranz ausgehebelt sind, könnte sogar zum
„glühenden Befürworter“ der 25 %igen Abstufungen werden:
Hurra: vom un-sozialen un-Rechtsstaat zum “orientalischen Krankengeld Bazar” - was für ein
Schritt am Abgrund!
Natürlich sind 25 % immer drin, bei besonderer Hartnäckigkeit auch mal 50 % aber selten 100 %. Darin
liegt der eigentliche Reiz der Gerlach-Vorschläge: Der MDK kann human-er werden und die Versicherten
können entspannen, wenn es nicht mehr um "Alles oder Nichts" geht, sondern nur noch um ein bisschen
Feilschen.
Allerdings ist auch dabei längst ausgemacht, wer künftig auf der Strecke bleibt. Es sind „Dieselben“. VdK,
SoVD, Gewerkschaften … werden auch dann keine hilfreichen Ideen haben, auch im Deutschen Sozial-
rechtsverband e. V. unter den Herren der früheren "BSG-Krankengeld-Falle" und der "Sozialgesetzbuch-
Ignoranz" weiterhin nichts ausrichten.
Das eigentliche Ziel könnte ganz wo anders zu sehen sein. Zumindest vorgeschoben dürfte ein irgendwie
geartetes Interesse bestehen, jahrelange illegale BSG-“Recht“sprechung endlich zum Abschluss zu bringen.
Die schon bei der Rechtsänderung zum Krankengeld ab 23.07.2015 angewandte Gesetzgeber-Technik
hat sich bewährt. Politik und Interessen-Verbände haben den Umbau der „illegalen BSG-Krankengeld-
Falle“ zur „entschärften Gesetzgeber-Krankengeld-Falle“ unbemerkt, zumindest stillschweigend, hin-
genommen.
Ehrlicher wäre also: Die frühere “Sozialleistung” Krankengeld rasch aus dem Anwendungsbereich der
Sozialgesetzbücher I und X auszunehmen und insoweit Teil-Leglität herstellen – ob 25%, 50 % oder
75 % ist verhandlungsfähig.
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SONDERGUTACHTEN 2015 Krankengeld
Krankengeldfallmanagement und Steuerungsmöglichkeiten
Krankengeldfallmanagement (Vortrag Prof. Haubitz)
https://www.youtube.com/watch?v=-ZwLiOCeTwY
http://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/ ... gement.pdf
Steuerungsmöglichkeiten der Krankengeldausgaben (Vortrag Prof. Greiner)
https://www.youtube.com/watch?v=EdgvnZupfzg
http://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/ ... tellen.pdf
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SONDERGUTACHTEN 2015 Krankengeld
Krankengeldfallmanagement und Steuerungsmöglichkeiten
Krankengeldfallmanagement (Vortrag Prof. Haubitz)
https://www.youtube.com/watch?v=-ZwLiOCeTwY
http://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/ ... gement.pdf
Steuerungsmöglichkeiten der Krankengeldausgaben (Vortrag Prof. Greiner)
https://www.youtube.com/watch?v=EdgvnZupfzg
http://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/ ... tellen.pdf
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Hallo Anton und natürlich allen anderen Mitstreitern hier im Forum - Euch allen eine frohe Weihnachten und einen guten Rutsch nach 2016.
Für die guten Vorsätze ist es zwar noch etwas früh, aber dennoch - mögen wir im neuen Jahr weiterhin kräftig diskutieren aber trotzdem immer fair untereinander bleiben.
Gruss
Czauderna
Für die guten Vorsätze ist es zwar noch etwas früh, aber dennoch - mögen wir im neuen Jahr weiterhin kräftig diskutieren aber trotzdem immer fair untereinander bleiben.
Gruss
Czauderna
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Sachverständigenrat – Recht – Rechtsprechung
Vermutlich geht es auch beim Sachverständigenrat zu wie überall sonst auch.
Damit wieder zur Frage, ob die Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden kön-
nen. Passend dazu ein aktuelles Zitat:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ettansicht
Vielleicht dort ein bisschen schmökern, beispielsweise zu „Politik – Richter – Politik“:
eine für Laien nicht offensichtliche Symbiose mit Eignung, die Krankengeld-„Recht“-
sprechung jenseits der „Sozial“gesetzbücher und „purer Wissenschaft“ etwas
begreiflich zu machen, aber doch keinesfalls zu akzeptieren.
P.S.: Hallo Czauderna, Mitstreiter und Leser: alles Gute für 2016!
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Sachverständigenrat – Recht – Rechtsprechung
Vermutlich geht es auch beim Sachverständigenrat zu wie überall sonst auch.
Damit wieder zur Frage, ob die Sozialgerichte über Krankengeld entscheiden kön-
nen. Passend dazu ein aktuelles Zitat:
Quelle: Thomas Fischer inZum Dank gibt es "Freundeskreise" und "Gesprächskreise" von Bundes-
richtern, die einzelnen Parteien zugeordnet sind. Wer Mitglied ist, weiß
man nicht; was dort besprochen oder entschieden wird, erst recht nicht.
Hat jemand Zweifel, dass es sich um pure Wissenschaft handelt?
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... ettansicht
Vielleicht dort ein bisschen schmökern, beispielsweise zu „Politik – Richter – Politik“:
eine für Laien nicht offensichtliche Symbiose mit Eignung, die Krankengeld-„Recht“-
sprechung jenseits der „Sozial“gesetzbücher und „purer Wissenschaft“ etwas
begreiflich zu machen, aber doch keinesfalls zu akzeptieren.
P.S.: Hallo Czauderna, Mitstreiter und Leser: alles Gute für 2016!
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100 % - 75 % - 50 % - 25 % - 0 % - der künftige deutsche Krankengeld-Bazar
Die Diskussion zu Sinn und Unsinn von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeldern
geht weiter.
Am Montag, 18.01.2016, ab 22:05 Uhr diskutieren im MDR Fernsehen bei FAKT IST!
- Moderatorin Anja Heyde mit folgenden Gästen:
- Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach, Vorsitzender Sachverständigenrat Gesundheit,
- Dr. med. Simone Heinemann-Meerz, Ärztekammer Sachsen-Anhalt,
- Klemens Gutmann, AWSA Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt und
- Wolfram-Arnim Candidus, Bürgerinitiative Gesundheit e.V.
http://www.mdr.de/tv/programm/sendung621706.html
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100 % - 75 % - 50 % - 25 % - 0 % - der künftige deutsche Krankengeld-Bazar
Die Diskussion zu Sinn und Unsinn von Teilkrankschreibungen und Teilkrankengeldern
geht weiter.
Am Montag, 18.01.2016, ab 22:05 Uhr diskutieren im MDR Fernsehen bei FAKT IST!
- Moderatorin Anja Heyde mit folgenden Gästen:
- Prof. Dr. med. Ferdinand M. Gerlach, Vorsitzender Sachverständigenrat Gesundheit,
- Dr. med. Simone Heinemann-Meerz, Ärztekammer Sachsen-Anhalt,
- Klemens Gutmann, AWSA Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt und
- Wolfram-Arnim Candidus, Bürgerinitiative Gesundheit e.V.
http://www.mdr.de/tv/programm/sendung621706.html
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nicht sachverständig!
Ist der Vorsitzende des Sachverständigenrates Gesundheit PROF. DR. MED.
FERDINAND M. GERLACH Mediziner, rechtlicher Sachverständiger, Parteiischer,
schlecht informiert oder gar Lügner ... ?
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post21083
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nicht sachverständig!
Ist der Vorsitzende des Sachverständigenrates Gesundheit PROF. DR. MED.
FERDINAND M. GERLACH Mediziner, rechtlicher Sachverständiger, Parteiischer,
schlecht informiert oder gar Lügner ... ?
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post21083
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FERDINAND M. GERLACH, Prof. Dr.,
der gefragteste Mann des Krankengeld-Unwesens - schon wieder einer, den
es für ihn als oberster Sachverständiger gar nicht gibt:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post21103
Die neue "gesetzliche Krankengeld-Falle" scheint Arbeit zu bekommen.
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FERDINAND M. GERLACH, Prof. Dr.,
der gefragteste Mann des Krankengeld-Unwesens - schon wieder einer, den
es für ihn als oberster Sachverständiger gar nicht gibt:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post21103
Die neue "gesetzliche Krankengeld-Falle" scheint Arbeit zu bekommen.
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FAkt ist ....
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... dazu O-Ton Gerlach bei 47:25:
... dazu O-Ton Gerlach bei 47:25:
.... hat es Gesetzesänderungen gegeben.
Die sogenannte Krankengeld-Lücke ist geschlossen,
das gibt es nicht mehr, das ist abgeschafft.
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Ebenfalls "relativierend" ist das Gerlach-Zitat vom 18.01.2016
verständigengutachten; „Einwilligung“ und „Konsens“ meinen ein bisschen was anderes.
Und immerhin: inzwischen wird die Teilarbeitsunfähigkeit zum „Ausnahmefall“. Das lässt vermuten,
dass die Vorschläge zur Teilarbeitsunfähigkeit von 25 % bzw. 75 % als ganz, ganz seltene Ausnahmen
inzwischen nicht mehr ernst zu nehmen sind, zumal sie im Widersinn zur Schnittstellendiskussion und zu
den §§ 43, 240 SGB VI mit 3 und 6 Stunden stehen.
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Ebenfalls "relativierend" ist das Gerlach-Zitat vom 18.01.2016
„Freiwillig“ scheint „Sprachregelung“ zu sein, schon seit 07.12.2015, denn so steht das nicht im Sach-Es geht dadrum, dass für bestimmte Fälle eine solche
zusätzliche Möglichkeit freiwillig eröffnet wird, im Interesse
der Patienten. Das heißt, die Regel wird sein, dass Patienten
zu 100 Prozent krank geschrieben werden. Aber bei den Fällen,
wo es ausnahmsweise doch möglich ist und auch sinnvoll ist,
da kann man das einsetzen.
verständigengutachten; „Einwilligung“ und „Konsens“ meinen ein bisschen was anderes.
Und immerhin: inzwischen wird die Teilarbeitsunfähigkeit zum „Ausnahmefall“. Das lässt vermuten,
dass die Vorschläge zur Teilarbeitsunfähigkeit von 25 % bzw. 75 % als ganz, ganz seltene Ausnahmen
inzwischen nicht mehr ernst zu nehmen sind, zumal sie im Widersinn zur Schnittstellendiskussion und zu
den §§ 43, 240 SGB VI mit 3 und 6 Stunden stehen.
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Watsch´n für den BSG-Präsidenten
Zurück zur Ausgangsfrage: SG Mainz - alle Achtung!
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 88BF13F803}
Der Rücktritt ist längst überfällig!
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Watsch´n für den BSG-Präsidenten
Zurück zur Ausgangsfrage: SG Mainz - alle Achtung!
Fundstelle: Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 31.08.2015, S 3 KR 405/13Mit der Neuregelung wird die gesetzeswidrige Normkonkretisierung des BSG weder für die Zukunft
legalisiert, noch für die Vergangenheit legitimiert.
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Display ... 88BF13F803}
Der Rücktritt ist längst überfällig!
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Wie kann das sein?
Diese Frage drängt sich nicht erst seit dem Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 31.08.2015, S 3 KR 405/13, auf.
1. gibt es im 1. Senat des BSG einen „Gert Postel“ des Rechts, der Krankengeld-Richter-Spiele?
2. gibt es nicht nur die von Prof. Dr. Fischer beschriebene Ärzte-Korruption, sondern auch eine Richter-Korruption?
3. oder was … ?
4. wieso hat das alles bis vor 3 Jahren keiner bemerkt und warum ist auch seitdem nicht gehandelt worden?
5. wie konnte es nach den Entscheidungen der Sozialgerichte Trier (24.04.2013, S 5 KR 77-12), Mainz (24.09.2013, S 17 KR 247/12) und Speyer (22.11.2013, S 19 KR 600/11) zum BSG-Krankengeld-Fallen-Sonntag-Montag-Urteil vom 04.03.2014, B 1 KR 17/13 R, kommen und nach den Entscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17.07.2014 (L 16 KR 160/13, L 16 KR 208/13, L 16 KR 429/13, L 16 KR 146/14) zu den Urteilen des BSG vom 16.12.2014 (B 1 KR 31/14 R, B 1 KR 35/14 R, B 1 KR 37/14 R, B 1 KR 25/14 R, B 1 KR 19/14 R)?
6. Was hat der Zuständigkeitswechsel ab 01.01.2015 vom 1. Senat zum 3. Senat mit all dem zu tun?
7. In welchem Zusammenhang stehen die Rechtsänderungen ab 23.07.2015
8. Hat der Vorsitzende des Sachverständigenrates den Inhalt der Rechtsänderung richtig verstanden oder die Krankenkasse im derzeit diskutierten Fall „Krankengeldverlust wegen Falschberatung der KK-Mitarbeiter“?
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Wie kann das sein?
Diese Frage drängt sich nicht erst seit dem Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 31.08.2015, S 3 KR 405/13, auf.
1. gibt es im 1. Senat des BSG einen „Gert Postel“ des Rechts, der Krankengeld-Richter-Spiele?
2. gibt es nicht nur die von Prof. Dr. Fischer beschriebene Ärzte-Korruption, sondern auch eine Richter-Korruption?
3. oder was … ?
4. wieso hat das alles bis vor 3 Jahren keiner bemerkt und warum ist auch seitdem nicht gehandelt worden?
5. wie konnte es nach den Entscheidungen der Sozialgerichte Trier (24.04.2013, S 5 KR 77-12), Mainz (24.09.2013, S 17 KR 247/12) und Speyer (22.11.2013, S 19 KR 600/11) zum BSG-Krankengeld-Fallen-Sonntag-Montag-Urteil vom 04.03.2014, B 1 KR 17/13 R, kommen und nach den Entscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 17.07.2014 (L 16 KR 160/13, L 16 KR 208/13, L 16 KR 429/13, L 16 KR 146/14) zu den Urteilen des BSG vom 16.12.2014 (B 1 KR 31/14 R, B 1 KR 35/14 R, B 1 KR 37/14 R, B 1 KR 25/14 R, B 1 KR 19/14 R)?
6. Was hat der Zuständigkeitswechsel ab 01.01.2015 vom 1. Senat zum 3. Senat mit all dem zu tun?
7. In welchem Zusammenhang stehen die Rechtsänderungen ab 23.07.2015
8. Hat der Vorsitzende des Sachverständigenrates den Inhalt der Rechtsänderung richtig verstanden oder die Krankenkasse im derzeit diskutierten Fall „Krankengeldverlust wegen Falschberatung der KK-Mitarbeiter“?
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