Hilfsmittelkosten müßten nicht so hoch sein
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hilfsmittelkosten müßten nicht so hoch sein
Kosten für medizinische Hilfsmittel können unter Einbeziehung der Eigenverantwortlichkeit der Versicherten verringert werden
Mit einem neuen Konzept der Versorgung von Patienten mit Rehabilitationshilfsmitteln können in Deutschland teilweise die Hälfte der bisherigen, zumeist kassenvertraglich festgelegten Gesundheitskosten eingespart werden. Gerade bei standardisierten Hilfsmitteln wie Rollstühlen und Toilettensitzerhöhungen, Badewannenliftern und Rollatoren (Gehwägen) ist es unter aktiver Einbeziehung des Versicherten und dessen Angehörigen möglich, die in der Versorgung entstehenden Kosten in ihrer Art zu reduzieren. Unnötige und kostenverursachende Ausliefe-rungen sowie mehrmalige Anfahrten zum Versicherten sind größtenteils nicht notwendig, jedoch in der vorgegebenen Preiskalkulation der Krankenkassen in der Regel pauschaliert enthalten. Ebenso treiben über das Maß des Notwendigen hinausgehende Anforderungen der Krankenkassen in ihren Lieferverträgen mit den Leistungserbringern (hier: Sanitätshäuser) die Preise künstlich in die Höhe: Wozu benötigt ein Sanitätshaus, wenn es eine Toilettensitzerhöhung, die einfach auf das WC aufgesteckt oder aufgeschraubt wird, eine Werkbank inklusive umfassendem Zubehör? Auch einen speziellen Fuhrpark muss es vorweisen können, um die Lieferberechtigung der Krankenkasse zu erhalten.
Sicherlich sind viele Preise, die ein Sanitätshaus von der Krankenkasse für seine Leistungen erhält, gerechtfertigt; in einigen Bereichen jedoch kann massiv eingespart werden, ohne dass die Qualität darunter leidet. Es muss von den kostentragenden Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt werden, dass der Versicherte nach eigener und freier Entscheidung Hilfsmittel in gleicher Qualität auch in Gesundheitsfachmärkten beziehen kann, die ihre Strukturen dahingehend ausgerichtet haben, kosteneinsparend zu versorgen. Ein Grundtenor der Versorgung im Rahmen des deutschen Sozialsystems ist nämlich gerade und ausdrücklich die Forderung nach Einhaltung der Wirtschaftlichkeit. So darf Gesundheitsfachmärkten hier die Möglichkeit nicht abgesprochen werden, Kosten reduzieren zu helfen, sie muss sogar von diesen eingefordert werden. Die Krankenkassen müssen sich viel mehr bewusst machen, dass nicht sie die Leistungen bezahlen sondern der bei ihnen Versicherte mit seinen Sozialversicherungsbeiträgen. Eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge ist mit derartigen Chancen nicht plausibel durchzusetzen, zumal die Bereitschaft, mehr Eigenverantwortlichkeit mit einzubringen, indem man sich Hilfsmittel aus dem Gesundheitsfachmarkt z. B. selbst abholt, bei den Versicherten vorhanden ist. Ein Blick in unsere europäischen Nachbarländer sollte hier unsere deutschen Krankenkassen zu weiteren Schritten veranlassen.
Deutschland ist ein Verwaltungsstaat - aber auch ein Volk der Dichter und Denker! Auch die Krankenkassen sind (zu) deutsch.
Im niederbayerischen Dingolfing hat sich ein Gesundheitsfachmarkt zu diesem Thema nicht nur Gedanken gemacht. Er versucht hier, neue Wege zu gehen, indem er standardisierte Hilfsmittel in hoher Qualität zu kaufmännisch kalkulierten Preisen abgibt. Hier spart nicht nur die Krankenkasse, sondern auch der Versicherte durch wegfallende wirtschaftliche Aufzahlungen und niedrigere gesetzliche Zuzahlungen. Natürlich profitiert von diesem System auch der Privatversicherte.
Gesundheit muss nicht teuer sein; man muss sich nur Gedanken darüber machen!
Mit einem neuen Konzept der Versorgung von Patienten mit Rehabilitationshilfsmitteln können in Deutschland teilweise die Hälfte der bisherigen, zumeist kassenvertraglich festgelegten Gesundheitskosten eingespart werden. Gerade bei standardisierten Hilfsmitteln wie Rollstühlen und Toilettensitzerhöhungen, Badewannenliftern und Rollatoren (Gehwägen) ist es unter aktiver Einbeziehung des Versicherten und dessen Angehörigen möglich, die in der Versorgung entstehenden Kosten in ihrer Art zu reduzieren. Unnötige und kostenverursachende Ausliefe-rungen sowie mehrmalige Anfahrten zum Versicherten sind größtenteils nicht notwendig, jedoch in der vorgegebenen Preiskalkulation der Krankenkassen in der Regel pauschaliert enthalten. Ebenso treiben über das Maß des Notwendigen hinausgehende Anforderungen der Krankenkassen in ihren Lieferverträgen mit den Leistungserbringern (hier: Sanitätshäuser) die Preise künstlich in die Höhe: Wozu benötigt ein Sanitätshaus, wenn es eine Toilettensitzerhöhung, die einfach auf das WC aufgesteckt oder aufgeschraubt wird, eine Werkbank inklusive umfassendem Zubehör? Auch einen speziellen Fuhrpark muss es vorweisen können, um die Lieferberechtigung der Krankenkasse zu erhalten.
Sicherlich sind viele Preise, die ein Sanitätshaus von der Krankenkasse für seine Leistungen erhält, gerechtfertigt; in einigen Bereichen jedoch kann massiv eingespart werden, ohne dass die Qualität darunter leidet. Es muss von den kostentragenden Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt werden, dass der Versicherte nach eigener und freier Entscheidung Hilfsmittel in gleicher Qualität auch in Gesundheitsfachmärkten beziehen kann, die ihre Strukturen dahingehend ausgerichtet haben, kosteneinsparend zu versorgen. Ein Grundtenor der Versorgung im Rahmen des deutschen Sozialsystems ist nämlich gerade und ausdrücklich die Forderung nach Einhaltung der Wirtschaftlichkeit. So darf Gesundheitsfachmärkten hier die Möglichkeit nicht abgesprochen werden, Kosten reduzieren zu helfen, sie muss sogar von diesen eingefordert werden. Die Krankenkassen müssen sich viel mehr bewusst machen, dass nicht sie die Leistungen bezahlen sondern der bei ihnen Versicherte mit seinen Sozialversicherungsbeiträgen. Eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge ist mit derartigen Chancen nicht plausibel durchzusetzen, zumal die Bereitschaft, mehr Eigenverantwortlichkeit mit einzubringen, indem man sich Hilfsmittel aus dem Gesundheitsfachmarkt z. B. selbst abholt, bei den Versicherten vorhanden ist. Ein Blick in unsere europäischen Nachbarländer sollte hier unsere deutschen Krankenkassen zu weiteren Schritten veranlassen.
Deutschland ist ein Verwaltungsstaat - aber auch ein Volk der Dichter und Denker! Auch die Krankenkassen sind (zu) deutsch.
Im niederbayerischen Dingolfing hat sich ein Gesundheitsfachmarkt zu diesem Thema nicht nur Gedanken gemacht. Er versucht hier, neue Wege zu gehen, indem er standardisierte Hilfsmittel in hoher Qualität zu kaufmännisch kalkulierten Preisen abgibt. Hier spart nicht nur die Krankenkasse, sondern auch der Versicherte durch wegfallende wirtschaftliche Aufzahlungen und niedrigere gesetzliche Zuzahlungen. Natürlich profitiert von diesem System auch der Privatversicherte.
Gesundheit muss nicht teuer sein; man muss sich nur Gedanken darüber machen!
...
Guten Tag erstmal, ich bin neu hier.
Eigentlich wollte ich nur mal schauen, um was es hier geht, leider komme ich aber nicht umhin, bei diesem Threat meine Meinung (als jemand der in der Gesundheitsbranche arbeitet, genauer im Reha/Hilfsmittelsektor eines Sanitätshauses) zu sagen.
Der Grund dafür, ist der gänzlich falsche Tenor/Eindruck, den der Vor-Verfasser hier schreibt.
Ganz ehrlich, es kann doch nicht sein, daß hier offensichtlich aus einem ungesunden Halbwissen heraus Falschinformationen verbreitet werden...
-----
"Unnötige und kostenverursachende Ausliefe-rungen sowie mehrmalige Anfahrten zum Versicherten sind größtenteils nicht notwendig, jedoch in der vorgegebenen Preiskalkulation der Krankenkassen in der Regel pauschaliert enthalten."
Das ist schlichtweg nicht wahr. Mehrfachanfahrten werden und können (und das schon seit über zehn Jahren) nicht berechnet werden. Ganz im Gegenteil: Bei der Neulieferung wird die kostenlose Lieferung genauso wie die kostenlose Einweisung des Hilfsmittels vorrausgesetzt, wenn man denn überhaupt noch Lieferberechtigt sein will, als Betrieb.
"Ebenso treiben über das Maß des Notwendigen hinausgehende Anforderungen der Krankenkassen in ihren Lieferverträgen mit den Leistungserbringern (hier: Sanitätshäuser) die Preise künstlich in die Höhe: Wozu benötigt ein Sanitätshaus, wenn es eine Toilettensitzerhöhung, die einfach auf das WC aufgesteckt oder aufgeschraubt wird, eine Werkbank inklusive umfassendem Zubehör?"
Das ist Unsinn! Mal ganz davon ab, daß eine Werkbank nebst Zubehör nicht die Welt kostet und als Betriebseinrichtung abgeschrieben werden kann (Eine Ahnung davon was eine Ladeneinrichtung im Vergleich kostet?), ergo also sicherlich als Einmalanschaffng nicht so in den Preis eingerechnet wird, so ist die Problemstellung erheblich komplexer, als der Verfasser des Textes über mir denkt.
Man kann sicherlich über so einiges meckern, natürlich ist die Verwaltung in der Branche völlig aus dem Ruder gelaufen, es werden ISO - Zertifizierungen gefordert, die nur sehr geringen Nutzen haben, zu einem exorbitanten Verwaltungs und auch finanziellen Aufwand.
Nur den Krankenkassen, bzw. dem Gesundheitssystem vorzuwerfen es würde speziell im Hilfsmittelbereich zu viel Geld bezahlen ist schlichtweg eine Lachnummer! Ganz im Gegenteil, man sollte sich eher überlegen ob man ernsthaft noch weiter sparen kann und sollte. Nur um einmal Zahlen zu nennen: Ein einfaches Gehgestell kostet die Krankenkasse ca. 75,-€ (inkl MwSt und Lieferung/Beratung) , ein Gehwagen ca. um die 150,-€ (Inkl.MwSt und Lieferung/Beratung), wo möchte man da noch sparen? Es ist heute bereits so, daß die Lohnkosten nur noch über den massiven Einsatz von Niedriglohnkräften machbar sind, was soll also wo noch eingespart werden?
Dazu kommt, daß heute fast 70% der Hilfsmittel im Wiedereinsatz, bzw. über eine Fallpauschale versorgt werden und die sind kalkulatorisch/Betriebswirtschaftlich am Minimum kalkuliert. So sieht es aus. Die einstmal qualitativ hochwertigen Hilfsmittel, die früher in Deutschland produziert wurden, kommen heute fast ausschließlich aus Fernost, alles auf Kosten von Arbeitsplätzen.
Wenn man Sparen möchte, so sollte man sich Gedanken machen, warum z.B. Krankenkassen Mehrwertsteuern zahlen und nicht Steuerabzugsberechtigt sind, warum es immer noch so viele Krankenkassen (mit eigenem Vorstand etc..) gibt und wie man mit dem demografischen Wandel umgeht.
Ich vermisse ständig, bei jeder Auflistung von Mehrkosten, die die Krankenkassen am Ende herausgeben, die Inflationsrate, oder die Berücksichtigung von Steuererhöhungen (wie die letzte Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19%) Hier geht es um richtig fette Beträge, um so enttäuschter bin ich, wenn ich solch undifferenzierte Postings lese wie das des Themenstarters hier!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal.....
Eigentlich wollte ich nur mal schauen, um was es hier geht, leider komme ich aber nicht umhin, bei diesem Threat meine Meinung (als jemand der in der Gesundheitsbranche arbeitet, genauer im Reha/Hilfsmittelsektor eines Sanitätshauses) zu sagen.
Der Grund dafür, ist der gänzlich falsche Tenor/Eindruck, den der Vor-Verfasser hier schreibt.
Ganz ehrlich, es kann doch nicht sein, daß hier offensichtlich aus einem ungesunden Halbwissen heraus Falschinformationen verbreitet werden...
-----
"Unnötige und kostenverursachende Ausliefe-rungen sowie mehrmalige Anfahrten zum Versicherten sind größtenteils nicht notwendig, jedoch in der vorgegebenen Preiskalkulation der Krankenkassen in der Regel pauschaliert enthalten."
Das ist schlichtweg nicht wahr. Mehrfachanfahrten werden und können (und das schon seit über zehn Jahren) nicht berechnet werden. Ganz im Gegenteil: Bei der Neulieferung wird die kostenlose Lieferung genauso wie die kostenlose Einweisung des Hilfsmittels vorrausgesetzt, wenn man denn überhaupt noch Lieferberechtigt sein will, als Betrieb.
"Ebenso treiben über das Maß des Notwendigen hinausgehende Anforderungen der Krankenkassen in ihren Lieferverträgen mit den Leistungserbringern (hier: Sanitätshäuser) die Preise künstlich in die Höhe: Wozu benötigt ein Sanitätshaus, wenn es eine Toilettensitzerhöhung, die einfach auf das WC aufgesteckt oder aufgeschraubt wird, eine Werkbank inklusive umfassendem Zubehör?"
Das ist Unsinn! Mal ganz davon ab, daß eine Werkbank nebst Zubehör nicht die Welt kostet und als Betriebseinrichtung abgeschrieben werden kann (Eine Ahnung davon was eine Ladeneinrichtung im Vergleich kostet?), ergo also sicherlich als Einmalanschaffng nicht so in den Preis eingerechnet wird, so ist die Problemstellung erheblich komplexer, als der Verfasser des Textes über mir denkt.
Man kann sicherlich über so einiges meckern, natürlich ist die Verwaltung in der Branche völlig aus dem Ruder gelaufen, es werden ISO - Zertifizierungen gefordert, die nur sehr geringen Nutzen haben, zu einem exorbitanten Verwaltungs und auch finanziellen Aufwand.
Nur den Krankenkassen, bzw. dem Gesundheitssystem vorzuwerfen es würde speziell im Hilfsmittelbereich zu viel Geld bezahlen ist schlichtweg eine Lachnummer! Ganz im Gegenteil, man sollte sich eher überlegen ob man ernsthaft noch weiter sparen kann und sollte. Nur um einmal Zahlen zu nennen: Ein einfaches Gehgestell kostet die Krankenkasse ca. 75,-€ (inkl MwSt und Lieferung/Beratung) , ein Gehwagen ca. um die 150,-€ (Inkl.MwSt und Lieferung/Beratung), wo möchte man da noch sparen? Es ist heute bereits so, daß die Lohnkosten nur noch über den massiven Einsatz von Niedriglohnkräften machbar sind, was soll also wo noch eingespart werden?
Dazu kommt, daß heute fast 70% der Hilfsmittel im Wiedereinsatz, bzw. über eine Fallpauschale versorgt werden und die sind kalkulatorisch/Betriebswirtschaftlich am Minimum kalkuliert. So sieht es aus. Die einstmal qualitativ hochwertigen Hilfsmittel, die früher in Deutschland produziert wurden, kommen heute fast ausschließlich aus Fernost, alles auf Kosten von Arbeitsplätzen.
Wenn man Sparen möchte, so sollte man sich Gedanken machen, warum z.B. Krankenkassen Mehrwertsteuern zahlen und nicht Steuerabzugsberechtigt sind, warum es immer noch so viele Krankenkassen (mit eigenem Vorstand etc..) gibt und wie man mit dem demografischen Wandel umgeht.
Ich vermisse ständig, bei jeder Auflistung von Mehrkosten, die die Krankenkassen am Ende herausgeben, die Inflationsrate, oder die Berücksichtigung von Steuererhöhungen (wie die letzte Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19%) Hier geht es um richtig fette Beträge, um so enttäuschter bin ich, wenn ich solch undifferenzierte Postings lese wie das des Themenstarters hier!
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal.....
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 28.01.2010, 12:05
Hallo zusammen, bin auch neu und würde gerne was dazu sagen:
Die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten wurde in § 128 SGB V gestzlich geregelt:
Die Gesetzesbegründung spricht von deutlichen Hinweisen für Fehlentwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen Hilfsmittelerbringern und verordnenden Ärzten, die sich zum Beispiel in unzulässigen Zuwendungen seitens der Leistungserbringer für Hilfsmitteldepots bei Vertragsärzten äußerten. Die Medien hatten in der Vergangenheit wiederholt von solchen „Zuwendungen“ berichtet, die neben direkten „Kickback“-Zahlungen (Financial Times Deutschland vom 8.1.2009) zum Teil durch Beratungshonorare, Raummieten oder ähnliches verschleiert wurden (unter anderem „Frontal21“).
„Vor allem Orthopäden sollen im großen Stil mit Sanitätshäusern illegal zusammen arbeiten und dafür Geld kassieren. Die Masche: Rezepte für Bandagen, Krücken oder Einlagen bekommen nur Sanitätshäuser,
die Ärzte schmieren. Und das geht so. Beispiel – orthopädische Schuheinlagen. Stellt ein Arzt Plattfüße fest, verschreibt er Einlagen auf Rezept. Mit diesem Rezept sollte der Patient zu einem Orthopädietechniker
seiner Wahl gehen. Doch das passiert häufig nicht. Korrupte
Ärzte wählen für den Patienten aus, wer die Einlagen anfertigen und verkaufen darf. Für korrupte Mediziner sind Rezepte bares Geld wert. Die Verordnungen werden weitergeleitet an Sanitätshäuser, die dafür die Ärzte am Geschäft beteiligen.“ (aus: „Frontal 21“ (2007): Korruption in Weiß – Milliardenbetrug durch Sanitätshäuser und Ärzte).
Solche Praktiken schränken die Wahlfreiheit der Patientinnen bei der Inanspruchnahme von Sanitätshäusern ein und verzerren den Wettbewerb, was durch bisherige gesetzliche Regelungen offensichtlich nicht zu unterbinden war. Mit dem nun geltenden § 128 werden ausdrücklich Hilfsmitteldepots und unzulässige Zuwendungen untersagt, wobei die Vorhaltung von Hilfsmitteln zur Notfallversorgung bei Vertragsärzten eine Ausnahme darstellt. Verstöße gegen diese Regelung können von den Krankenkassen „angemessen geahndet werden“ (§ 128 Absatz 3 SGB V) und in schwerwiegenden oder wiederholten Fällen zum Verlust der Versorgungsberechtigung der Leistungserbringer führen.
Die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten wurde in § 128 SGB V gestzlich geregelt:
Die Gesetzesbegründung spricht von deutlichen Hinweisen für Fehlentwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen Hilfsmittelerbringern und verordnenden Ärzten, die sich zum Beispiel in unzulässigen Zuwendungen seitens der Leistungserbringer für Hilfsmitteldepots bei Vertragsärzten äußerten. Die Medien hatten in der Vergangenheit wiederholt von solchen „Zuwendungen“ berichtet, die neben direkten „Kickback“-Zahlungen (Financial Times Deutschland vom 8.1.2009) zum Teil durch Beratungshonorare, Raummieten oder ähnliches verschleiert wurden (unter anderem „Frontal21“).
„Vor allem Orthopäden sollen im großen Stil mit Sanitätshäusern illegal zusammen arbeiten und dafür Geld kassieren. Die Masche: Rezepte für Bandagen, Krücken oder Einlagen bekommen nur Sanitätshäuser,
die Ärzte schmieren. Und das geht so. Beispiel – orthopädische Schuheinlagen. Stellt ein Arzt Plattfüße fest, verschreibt er Einlagen auf Rezept. Mit diesem Rezept sollte der Patient zu einem Orthopädietechniker
seiner Wahl gehen. Doch das passiert häufig nicht. Korrupte
Ärzte wählen für den Patienten aus, wer die Einlagen anfertigen und verkaufen darf. Für korrupte Mediziner sind Rezepte bares Geld wert. Die Verordnungen werden weitergeleitet an Sanitätshäuser, die dafür die Ärzte am Geschäft beteiligen.“ (aus: „Frontal 21“ (2007): Korruption in Weiß – Milliardenbetrug durch Sanitätshäuser und Ärzte).
Solche Praktiken schränken die Wahlfreiheit der Patientinnen bei der Inanspruchnahme von Sanitätshäusern ein und verzerren den Wettbewerb, was durch bisherige gesetzliche Regelungen offensichtlich nicht zu unterbinden war. Mit dem nun geltenden § 128 werden ausdrücklich Hilfsmitteldepots und unzulässige Zuwendungen untersagt, wobei die Vorhaltung von Hilfsmitteln zur Notfallversorgung bei Vertragsärzten eine Ausnahme darstellt. Verstöße gegen diese Regelung können von den Krankenkassen „angemessen geahndet werden“ (§ 128 Absatz 3 SGB V) und in schwerwiegenden oder wiederholten Fällen zum Verlust der Versorgungsberechtigung der Leistungserbringer führen.
nun denn Amtsmann:
Zitat:Der Grund dafür, ist der gänzlich falsche Tenor/Eindruck, den der Vor-Verfasser hier schreibt.
Ganz ehrlich, es kann doch nicht sein, daß hier offensichtlich aus einem ungesunden Halbwissen heraus Falschinformationen verbreitet werden...
... leider tun Sie genau das gleiche..... Wenn Sie sich mit der Thematik befasst hätten, wüssten Sie, das im Zeitraum von 1985 bis heute die Anzahl der Krankenkassen von 1400 auf aktuell ca. 195 reduziert hat. Sicher geben Sie mir recht, wenn ich sage, dass sich die Beiträge dadurch nicht reduziert haben - sollten Sie tatsächlich glauben, das sich das anders verhält, wenn noch 100 Kassen verschwinden?? Im übrigen werden gerad Sie sich als Leistungserbringer vermutlich verwundert umschauen, wenn Sie auf Kassenseite mit einer monopolartigen Struktur zu tun haben !
... also wer im Glashaus sitzt.....
Zitat:Der Grund dafür, ist der gänzlich falsche Tenor/Eindruck, den der Vor-Verfasser hier schreibt.
Ganz ehrlich, es kann doch nicht sein, daß hier offensichtlich aus einem ungesunden Halbwissen heraus Falschinformationen verbreitet werden...
... leider tun Sie genau das gleiche..... Wenn Sie sich mit der Thematik befasst hätten, wüssten Sie, das im Zeitraum von 1985 bis heute die Anzahl der Krankenkassen von 1400 auf aktuell ca. 195 reduziert hat. Sicher geben Sie mir recht, wenn ich sage, dass sich die Beiträge dadurch nicht reduziert haben - sollten Sie tatsächlich glauben, das sich das anders verhält, wenn noch 100 Kassen verschwinden?? Im übrigen werden gerad Sie sich als Leistungserbringer vermutlich verwundert umschauen, wenn Sie auf Kassenseite mit einer monopolartigen Struktur zu tun haben !
... also wer im Glashaus sitzt.....
Hallo,
als Krankenkassenmitarbeiter mit jahrzehntelanger Erfahrung und Zusammenarbeit mit Hilfsmittel-Lieranten (vor allem im Bereich der Pflege).
kann ich nur sagen, dass auf der einen Seite die Lieferanten selbst schon Wert darauf legen dass ihre Zunft einwandfreie Leisdtungen erbringt und nicht jeder, der in der Lage ist eine Toilettenerhöhung auf einen Sitz zu bekommen sich als Fachmann bezeichnen darf. Auf der anderen Seite haben wir als Krankenkasse natürlich das gleiche Interesse daran, wir wollen für unsere Versicherten eine fachmännisch ordentliche und im Preis angemessen Leistung. Und um dies für beide Seite zu gewährleisten bedarf es natürlich einiger Spielregeln.
Das bei der Reglementierung auch über das Ziel hinausgeschossen wird, das müssen beide Seite aber auch immer wieder feststellen.
Gruß
Czauderna
als Krankenkassenmitarbeiter mit jahrzehntelanger Erfahrung und Zusammenarbeit mit Hilfsmittel-Lieranten (vor allem im Bereich der Pflege).
kann ich nur sagen, dass auf der einen Seite die Lieferanten selbst schon Wert darauf legen dass ihre Zunft einwandfreie Leisdtungen erbringt und nicht jeder, der in der Lage ist eine Toilettenerhöhung auf einen Sitz zu bekommen sich als Fachmann bezeichnen darf. Auf der anderen Seite haben wir als Krankenkasse natürlich das gleiche Interesse daran, wir wollen für unsere Versicherten eine fachmännisch ordentliche und im Preis angemessen Leistung. Und um dies für beide Seite zu gewährleisten bedarf es natürlich einiger Spielregeln.
Das bei der Reglementierung auch über das Ziel hinausgeschossen wird, das müssen beide Seite aber auch immer wieder feststellen.
Gruß
Czauderna
Alles heiße Luft
Die Ärzte dürfen ageblich nicht mehr verschreiben (quatsch, alles was im Heilmittelkatalog steht kann verschrieben werden).
Jeder Patient hat ein Anrecht auf Sach und Fachgerechte Behandlung, dies schließt auch Therapien ein.
Eine Symptomatische Behandlung ist in keinster Weise zu akzeptieren.
Die Rollatoren sollte man verbieten, da die mehr schaden als nützen, da man mit dem Rücken gegenhalten muß, sonst fällt man nämlich auf die Nase und niemand hält permanent die Bremse gezogen.
Und wenn die Kassen, mal wenigen Prukbauten bauen, dann bleibt auch Geld über !!
Die Pharmaindustrie ist schon billiger geworden, die Patienten zahlen schon beim Arzt und beim Therapeuten.
[/b]UNVERSCHÄMT (danke Frau Schmidt) noch ein paar schlaue Politiker oder Basisfrermde ???
Wen ich höre das in einer Stadt keine z.b. neue Orthopäden eröffnen dürfen, weil angeblich genug da sind, aber gleichzeitig Patienten weg geschickt werden weil die ein Praxis überlaufen ist und die ander mittags schließ (weil 20€ pro patient lohnt nicht) dann könnte ich Galle spucken !!
Und das ist Fakt, weniger blabla und mehr Informationen an der Basis holen.... Aber da ist sich jeder wohl selbst der nächste, auf der Strecke bleibt der Patient, der Hilfe benötigt.
Jeder Patient hat ein Anrecht auf Sach und Fachgerechte Behandlung, dies schließt auch Therapien ein.
Eine Symptomatische Behandlung ist in keinster Weise zu akzeptieren.
Die Rollatoren sollte man verbieten, da die mehr schaden als nützen, da man mit dem Rücken gegenhalten muß, sonst fällt man nämlich auf die Nase und niemand hält permanent die Bremse gezogen.
Und wenn die Kassen, mal wenigen Prukbauten bauen, dann bleibt auch Geld über !!
Die Pharmaindustrie ist schon billiger geworden, die Patienten zahlen schon beim Arzt und beim Therapeuten.
[/b]UNVERSCHÄMT (danke Frau Schmidt) noch ein paar schlaue Politiker oder Basisfrermde ???
Wen ich höre das in einer Stadt keine z.b. neue Orthopäden eröffnen dürfen, weil angeblich genug da sind, aber gleichzeitig Patienten weg geschickt werden weil die ein Praxis überlaufen ist und die ander mittags schließ (weil 20€ pro patient lohnt nicht) dann könnte ich Galle spucken !!
Und das ist Fakt, weniger blabla und mehr Informationen an der Basis holen.... Aber da ist sich jeder wohl selbst der nächste, auf der Strecke bleibt der Patient, der Hilfe benötigt.