GKV Versicherte sind Menschen III. Klasse
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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GKV Versicherte sind Menschen III. Klasse
Moin, Moin,
ich rede von einem politischen Problem, das mir zunehmend Schwierigkeiten bereitet. Wir leben in einem 3 Klassen Versicherungssystem und wundern uns, warum uns die Kosten davon laufen.
[b]Menschen dritter Klasse:[/b]
Alle Bürger die innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegen. 2017 also 56.250 € jährlich = 4.687,50 € monatlich.
[b]Menschen II. Klasse[/b]
Beamte, die in der PKV sind und deren Krankenversicherung die zweite Pflegeklasse im Krankenhaus einschließt und deren Beiträge sich nicht nach dem Lohn ausrichten.
[b]Menschen I. Klasse[/b]
Menschen die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze angesiedelt sind zahlen dann im Fall der BEK 735 € auch, wenn das monatliche Einkommen beim zehnfachen liegt also 46.875 € im Monat.
Ich frage mich, warum wir Bürger uns für blöd verkaufen lassen? Wer kann denn Solidarität wohl eher üben? Ein Herr Martin Winterkorn mit ehemals 17.000.000 Gehalt oder jemand im ALG II Bezug, der politisch gewollt in diesen "Sumpf" gesteuert wurde. Nachzulesen in der Rede von Gerhard Schröder auf dem Wirtschaftsgipfel in Davos.
Liebe Grüße
Rolf
ich rede von einem politischen Problem, das mir zunehmend Schwierigkeiten bereitet. Wir leben in einem 3 Klassen Versicherungssystem und wundern uns, warum uns die Kosten davon laufen.
[b]Menschen dritter Klasse:[/b]
Alle Bürger die innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegen. 2017 also 56.250 € jährlich = 4.687,50 € monatlich.
[b]Menschen II. Klasse[/b]
Beamte, die in der PKV sind und deren Krankenversicherung die zweite Pflegeklasse im Krankenhaus einschließt und deren Beiträge sich nicht nach dem Lohn ausrichten.
[b]Menschen I. Klasse[/b]
Menschen die oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze angesiedelt sind zahlen dann im Fall der BEK 735 € auch, wenn das monatliche Einkommen beim zehnfachen liegt also 46.875 € im Monat.
Ich frage mich, warum wir Bürger uns für blöd verkaufen lassen? Wer kann denn Solidarität wohl eher üben? Ein Herr Martin Winterkorn mit ehemals 17.000.000 Gehalt oder jemand im ALG II Bezug, der politisch gewollt in diesen "Sumpf" gesteuert wurde. Nachzulesen in der Rede von Gerhard Schröder auf dem Wirtschaftsgipfel in Davos.
Liebe Grüße
Rolf
Zuletzt geändert von Lighthouse am 24.10.2016, 10:06, insgesamt 2-mal geändert.
Hallo Rolf, ich zähle nach Deiner Kategorie zur III. Klasse. Mir sind viele Gesundheitsversorgungssysteme in und außerhalb des EWR bekannt. Mit diesem Wissen bin ich im Vergleich sehr gerne in dieser Kategorie, weil ich weiß, welche Qualität ich dafür bekomme. Nichts ist perfekt, aber nenne mir ein Gesundheitswesen in der Welt, welches besser funktioniert in Bezug auf
1. Qualität der ärztlichen Versorgung und Ausbildungsstand der Ärzte und Leistungserbringer,
2. Bezahlbarkeit für Staat und Bürger,
3. Eindämmung der Korruption und
4. den Leistungsumfang der gesetzlich Versicherten.
Im Übrigen laufen die Kosten (derzeit noch) nicht davon; die Steigerung der Gesundheitsausgaben in D liegt nur unwesentlich höher aus die Steigerung des BIP gesamt in D.
1. Qualität der ärztlichen Versorgung und Ausbildungsstand der Ärzte und Leistungserbringer,
2. Bezahlbarkeit für Staat und Bürger,
3. Eindämmung der Korruption und
4. den Leistungsumfang der gesetzlich Versicherten.
Im Übrigen laufen die Kosten (derzeit noch) nicht davon; die Steigerung der Gesundheitsausgaben in D liegt nur unwesentlich höher aus die Steigerung des BIP gesamt in D.
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Moin, Moin Gekko 3,
das bitte schön habe ich doch nicht kritisiert und Deine Ausführungen haben nichts mit meinem politischen Statement zu tun.
Ich kenne nichts auf der Welt was perfekt ist und was nicht zu verbessern wäre. Mich mit den Unzulänglichkeiten anderer Nationen auseinanderzusetzen
ist nicht mein Ding. Ich muss mich für meine Belange in Deutschland einsetzen und die Schweitzer für ihre.
Liebe Grüße
Rolf
das bitte schön habe ich doch nicht kritisiert und Deine Ausführungen haben nichts mit meinem politischen Statement zu tun.
Ich kenne nichts auf der Welt was perfekt ist und was nicht zu verbessern wäre. Mich mit den Unzulänglichkeiten anderer Nationen auseinanderzusetzen
ist nicht mein Ding. Ich muss mich für meine Belange in Deutschland einsetzen und die Schweitzer für ihre.
Liebe Grüße
Rolf
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Hallo Rolf, wenn der Vergleich zu anderen Ländern nicht Dein Problem ist, dann verstehe ich Dein politisches Statement so, dass Du die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze präferierst?
In diesem Fall empfehle ich nachstehende Lektüre zu möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 4n1FDsJWgg
In diesem Fall empfehle ich nachstehende Lektüre zu möglichen verfassungsrechtlichen Bedenken:
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 4n1FDsJWgg
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Moin, Moin Gekko3,
ich lebe in Deutschland und daher treffen auf mich die Dinge zu, die hier Gültigkeit haben. Ich argumentiere ja auch nicht mit der besseren Rentenversicherung der Schweiz sondern kümmere mich um Änderung der hiesigen Verhältnisse.
Die Verfassung ist von Juristen geschrieben und kann wieder von Juristen geändert werden:
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung des Bundestages sowie des Bundesrates erforderlich. Es ist jedoch nach Artikel 79 Absatz 3 GG unzulässig, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung zu ändern. Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat.
Also ist das kein Argument.
LG Rolf
ich lebe in Deutschland und daher treffen auf mich die Dinge zu, die hier Gültigkeit haben. Ich argumentiere ja auch nicht mit der besseren Rentenversicherung der Schweiz sondern kümmere mich um Änderung der hiesigen Verhältnisse.
Die Verfassung ist von Juristen geschrieben und kann wieder von Juristen geändert werden:
Für eine Änderung des Grundgesetzes ist die Zustimmung des Bundestages sowie des Bundesrates erforderlich. Es ist jedoch nach Artikel 79 Absatz 3 GG unzulässig, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung zu ändern. Die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes niedergelegten Grundsätze sind unabänderlich. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 beschreibt Staatsprinzipien wie Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat.
Also ist das kein Argument.
LG Rolf
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Moin, Moin Gekko3,
wir haben beide, was die juristische Seite angeht eine Meinung, die gedeckt ist durch die Gesetze.
Ich habe ein anderes Anspruchsdenken, denn Solidarität ist in meinen Augen etwas völlig anderes. Es kann nicht angehen, dass Menschen mit über 450 € Solidarität zeigen müssen, Menschen deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt nicht solidarisch sein müssen.
Wenn Solidarität gefordert ist, dann müssen 100% aller Bürger solidarisch sein. Ich wollte lediglich eruieren ob ich mit meinem Empfinden allein dastehe.
Die Krankenversicherung ist kein Einzelfall. In der Rentenversicherung ist es genauso. Die große Rentenreform 2002 machte Otto Normalverbraucher in vielen Fällen zum Sozialhilfeempfänger. Wir brauchen in meinen Augen eine vernünftige Sozialpolitik mit einer Mindestrente, Sozialhilfesätze die Leben ermöglicht und die Menschen nicht vegetieren lässt.
Und wir brauchen vor allem Wettbewerb unter den Krankenversicherern, wie wir sie mal hatten.
http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf ... studie.pdf
Eine interessante Studie die durch Crowd Funding entstand. Auch ich hatte mich beteiligt, weil nur Gemeinsamkeit Erfolg nach sich zieht.
Liebe Grüße
Rolf
Ps: Nicht das wir uns falsch verstehen, ich möchte eine GKV für 100% aller Bürger und 100% aller Einkommen. Wer dann Zusatzleistungen abdecken will soll dies in der PKV machen.
wir haben beide, was die juristische Seite angeht eine Meinung, die gedeckt ist durch die Gesetze.
Ich habe ein anderes Anspruchsdenken, denn Solidarität ist in meinen Augen etwas völlig anderes. Es kann nicht angehen, dass Menschen mit über 450 € Solidarität zeigen müssen, Menschen deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt nicht solidarisch sein müssen.
Wenn Solidarität gefordert ist, dann müssen 100% aller Bürger solidarisch sein. Ich wollte lediglich eruieren ob ich mit meinem Empfinden allein dastehe.
Die Krankenversicherung ist kein Einzelfall. In der Rentenversicherung ist es genauso. Die große Rentenreform 2002 machte Otto Normalverbraucher in vielen Fällen zum Sozialhilfeempfänger. Wir brauchen in meinen Augen eine vernünftige Sozialpolitik mit einer Mindestrente, Sozialhilfesätze die Leben ermöglicht und die Menschen nicht vegetieren lässt.
Und wir brauchen vor allem Wettbewerb unter den Krankenversicherern, wie wir sie mal hatten.
http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf ... studie.pdf
Eine interessante Studie die durch Crowd Funding entstand. Auch ich hatte mich beteiligt, weil nur Gemeinsamkeit Erfolg nach sich zieht.
Liebe Grüße
Rolf
Ps: Nicht das wir uns falsch verstehen, ich möchte eine GKV für 100% aller Bürger und 100% aller Einkommen. Wer dann Zusatzleistungen abdecken will soll dies in der PKV machen.
Hallo Rolf, ich kann deine Meinung nachvollziehen. Der Gesetzgeber schiebt hier jedoch die Schutzbedürftigkeit in den Vordergrund. Bestimmte Personenkreise gelten als schutzbedürftig (JAE- Unterschreiter) andere wiederum nicht (JAE-Überschreiter oder selbständig tätige).
Fände es auch schöner, wenn alle GKV versichert wären , da würden die privaten Versicherer jedoch im Dreieck springen und zur Zeit haben diese großen Einfluss auf die Politik(er).
Als Mensch dritter Klasse würde ich mich nicht bezeichnen. Die Systeme sind einfach nur unterschiedlich. Ohne die GKV- Versicherten könnte kein Leistungserbringer überleben. Sofern ich mich (mal) schlechter behandelt fühle, lasse ich das den LE auch wissen.
Fände es auch schöner, wenn alle GKV versichert wären , da würden die privaten Versicherer jedoch im Dreieck springen und zur Zeit haben diese großen Einfluss auf die Politik(er).
Als Mensch dritter Klasse würde ich mich nicht bezeichnen. Die Systeme sind einfach nur unterschiedlich. Ohne die GKV- Versicherten könnte kein Leistungserbringer überleben. Sofern ich mich (mal) schlechter behandelt fühle, lasse ich das den LE auch wissen.
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Moin, Moin Jobo,
wen will man den schützen? Zumindest nicht die unter 450 € verdienenden,
denn der Arbeitgeber führt die Beiträge für seine Beschäftigten ab, diese kommen aber nicht in den Genuß der Beiträge.
Dann stellt sich die Frage, warum die über der Beitragsbemessungsgrenze Verdienenden geschützt werden sollen, da sie bereits durch das hohe Einkommen nicht geschützt werden müssen.
Das bitte ich Dich mir zu erklären.
Liebe Grüße
Rolf
Ps: Bin schon ganz gespannt auf Deine Ausführungen. Nimm bitte als Beispiel Herrn Winterkorn. Welchen Schutz brauchte Herr Winterkorn?
wen will man den schützen? Zumindest nicht die unter 450 € verdienenden,
denn der Arbeitgeber führt die Beiträge für seine Beschäftigten ab, diese kommen aber nicht in den Genuß der Beiträge.
Dann stellt sich die Frage, warum die über der Beitragsbemessungsgrenze Verdienenden geschützt werden sollen, da sie bereits durch das hohe Einkommen nicht geschützt werden müssen.
Das bitte ich Dich mir zu erklären.
Liebe Grüße
Rolf
Ps: Bin schon ganz gespannt auf Deine Ausführungen. Nimm bitte als Beispiel Herrn Winterkorn. Welchen Schutz brauchte Herr Winterkorn?
Hallo,
Zu diesem Thema gibt es schon meines Wissens nach, höchstrichterliche Urteile, ob vom BSG oder gar vom Bundesverfassungsgericht, das weiß ich jetzt nicht genau, aber es gibt sie, und danach ist die derzeitige Regelung abschließend geklärt. Ob eine eventuelle, grundsätzliche Systemaenderung, z.B. eine Bürgerversicherung daran etwas ändern würde, man weiß es nicht.
Da es sich hier vordergründig um eine politische Diskussion handelt, würde ich ggf. Diesen Thread verschieben - einverstanden ?
Gruß
Czauderna
Zu diesem Thema gibt es schon meines Wissens nach, höchstrichterliche Urteile, ob vom BSG oder gar vom Bundesverfassungsgericht, das weiß ich jetzt nicht genau, aber es gibt sie, und danach ist die derzeitige Regelung abschließend geklärt. Ob eine eventuelle, grundsätzliche Systemaenderung, z.B. eine Bürgerversicherung daran etwas ändern würde, man weiß es nicht.
Da es sich hier vordergründig um eine politische Diskussion handelt, würde ich ggf. Diesen Thread verschieben - einverstanden ?
Gruß
Czauderna
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