Einkommen > BBG = nicht schutzbedürftig, deswegen die Möglichkeit sich privat zu versichern. Also auch Herr WinterkornLighthouse hat geschrieben:Moin, Moin Jobo,
wen will man den schützen? Zumindest nicht die unter 450 € verdienenden,
denn der Arbeitgeber führt die Beiträge für seine Beschäftigten ab, diese kommen aber nicht in den Genuß der Beiträge.
Dann stellt sich die Frage, warum die über der Beitragsbemessungsgrenze Verdienenden geschützt werden sollen, da sie bereits durch das hohe Einkommen nicht geschützt werden müssen.
Das bitte ich Dich mir zu erklären.
Liebe Grüße
Rolf
Ps: Bin schon ganz gespannt auf Deine Ausführungen. Nimm bitte als Beispiel Herrn Winterkorn. Welchen Schutz brauchte Herr Winterkorn?
Einkommen <= 450 EUR andere Schutzmechanismen greifen. z.B. Fami oder ergänzende Leistungen. Das Thema Minijob würde ich aber eh etwas ausklammern. Der Gesetzgeber hat doch hier bewusst für AG Beiträge entschieden um den Anreiz zu minimieren nur Minijobber einzustellen.
Das war/ist die Intension des Gesetzgebers. Deswegen sind bestimmte Personenkreise pflichtig und andere nicht... Ohne Wertung meinerseits.
Du betrachtest das Thema aus einem anderen Blickwinkel. Warum müssen Besserverdiener nicht in die Solidargemeinschaft einzahlen. Eben weil der Gesetzgeber keine Schutzbedürftigkeit sah. Weswegen wurde die KV denn überhaupt eingeführt? Weil bestimmte Personenkreise einen bestimmten Schutz erhalten sollen. Wer sich selbst absichern kann, soll sich aussuchen, ob er der Solidargemeinschaft angehören möchte oder das Risiko einer PKV tragen möchte.
Dass das System nicht ganz fehlerfrei und auch deutlich komplexer ist, da sind wir und -denke ich- alle einig.