Hallo,
ich bin 44 Jahre alt und habe mal eine Frage an euch. Im Januar 2013 habe ich einen Schlaganfall erlitten und bin nach einen 10-tägigen Krankenhausaufenthalt auch kurz darauf in die Reha gekommen, wo an meinen gesundheitliche Einschränkungen gearbeitet wurde. Diese sind wie folgt: Die linke Seite ist (mit Ausnahme vom Gesicht) Temperatur- und Schmerzunempfindlich, was mich jedoch im Alltag kaum einschränkt. Mit dem Laufen habe ich immer noch Probleme, wenn die Distanz größer als ca. 200m ist, dann schmerzen die Füße und ich kann diese nicht mehr abrollen sondern stampfe nur noch. Mein Gleichgewichtssinn ist immer noch gestört, so dass ich nicht länger als ca. 5 Sekunden auf einen Bein stehen kann. Schnellere Bewegungen mit dem Kopf lösen ein Schindelgefühl aus, was aber auch schnell wieder vergeht. Als letztes habe ich noch damit zu kämpfen, dass mich längere Bildschirmsitzungen ansträngen und ich Texte dann nur noch verschwommen erkennen kann.
Ich bin gelernter Industriekaufmann und habe bis kurz vor meinem Schlaganfall in der Spedition in der Abrechnung gearbeitet. Habe dort aber aufgehört und war zum Zeitpunkt des Schlaganfall Arbeitslos.
Nun hat mein Hausarzt den Abschluss Bericht von der Reha-Klinik erhalten, die schreiben, dass ich leichtere und mittelschwere Arbeiten ausführen kann. Daher kann er mich nicht länger krankschreiben. Ich könne zum jetzigen Zeitpunkt vielleicht nicht in meinen vorherigen Beruf arbeiten, aber z.B. als Nachtwächter oder so, das würde schon gehen.
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass ich so lange Krankgeschrieben werde, bis ich meinen erlernten Beruf wieder ausüben kann.
Kennt sich jemand von euch damit aus und kann mir die rechtliche Situation erklären?
Matthias
Gesundschreibung trotz Krankheit
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo Machts Sinn,
erst einmal vielen Dank für die rasche Antwort.
Als ich den Schlaganfall erlitten habe, habe ich Arbeitslosengeld bezogen.
Die Arbeitsfähigkeit würde ich folgendermaßen einschätzen: Eine leichte Tätigkeit im sitzen würde wohl zum jetzigen Zeitpunkt gehen. Es sollte jedoch nicht an einer Maschine oder einen Computer sein, da ich hiermit nach einer kurzen Zeit Probleme bekomme und sich ein Schwindelgefühl einstellt. Das gleiche gilt auch wenn ich viel Lese. Ebenso habe ich Probleme wenn ich Autofahre (ich kann es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, da jede Bodenwelle dazu führt, dass ich für einen Bruchteil einer Sekunde die Orientierung verliere).
Eine Tätigkeit als Pförtner z.B. würde gehen. Jedoch würde ich natürlich gerne wieder eine Arbeit als Kaufmann aufnehmen, doch dieses geht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Hierfür werde ich sicher noch 1-2 Monate benötigen, wenn die Fortschritte so weitermachen wie bisher.
Krankgeschrieben war ich bis 02.04.. Als mir der Arzt erklärt hat, dass er mich nicht weiter krankschreibt, habe ich mich natürlich am 03.04. wieder Arbeitssuchend gemeldet um die Frist zu wahren.
Leider habe ich Probleme mit dem von dir angegebenen Link, es erscheint die Nachricht, dass die Seite nicht angezeigt werden kann.
Trotzdem vielen Dank
Matthias
erst einmal vielen Dank für die rasche Antwort.
Als ich den Schlaganfall erlitten habe, habe ich Arbeitslosengeld bezogen.
Die Arbeitsfähigkeit würde ich folgendermaßen einschätzen: Eine leichte Tätigkeit im sitzen würde wohl zum jetzigen Zeitpunkt gehen. Es sollte jedoch nicht an einer Maschine oder einen Computer sein, da ich hiermit nach einer kurzen Zeit Probleme bekomme und sich ein Schwindelgefühl einstellt. Das gleiche gilt auch wenn ich viel Lese. Ebenso habe ich Probleme wenn ich Autofahre (ich kann es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, da jede Bodenwelle dazu führt, dass ich für einen Bruchteil einer Sekunde die Orientierung verliere).
Eine Tätigkeit als Pförtner z.B. würde gehen. Jedoch würde ich natürlich gerne wieder eine Arbeit als Kaufmann aufnehmen, doch dieses geht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Hierfür werde ich sicher noch 1-2 Monate benötigen, wenn die Fortschritte so weitermachen wie bisher.
Krankgeschrieben war ich bis 02.04.. Als mir der Arzt erklärt hat, dass er mich nicht weiter krankschreibt, habe ich mich natürlich am 03.04. wieder Arbeitssuchend gemeldet um die Frist zu wahren.
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Trotzdem vielen Dank
Matthias