Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung - Böse Frage

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ippuj
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Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung - Böse Frage

Beitrag von ippuj » 25.09.2013, 13:40

Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung eröffnet ja die Möglichkeit, rückständige Beiträge und dazugehörige Säumniszuschläge zu erlassen.

Ich als braver Beitragszahler, der auch nur selten Leistungen in Anspruch nimmt, fühle mich da geohrfeigt.

Wie sehen das denn die anderen hier?

Poet
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Beitrag von Poet » 25.09.2013, 14:11

@ippuj: Ich fühle mich auch ständig geohrfeigt, nur darf man bei der ganzen Diskussion nicht vergessen: Die Rückstände laufen nicht auf weil diejenigen nicht zahlen wollten sondern weil sie es in vielen Fällen schlicht und ergreifend nicht konnten. Der Erlass fällt dann eher in die Rubrik: Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen. Und sei beruhigt: Wer jetzt Schulden aus vergangener Zeit erlassen bekommt, muss trotzdem laufende Beiträge zahlen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.09.2013, 15:37

Hallo,
richtig - und wer jetzt schon Schulden aus einem laufenden Versicherungsverhältnis hat (und da gibt sehr,sehr viele Mitglieder), der hat auch keine Chancen auf Erlass. jedenfalls nicht nach diesem gesetz.
Gruss
Czauderna

ippuj
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Beitrag von ippuj » 25.09.2013, 16:01

Naja, ob der Mann, dem man in die Tasche greifen will, nackt ist, interessiert in anderen Bereichen auch niemanden. Und häufig genug ist das Nichtzahlen der Beiträge IMHO auch einfach Ignoranz mit anschließenden Krokodilstränen.

Es überrascht mich ein wenig, daß da nicht irgendwelche Beitragszahler versuchen, gegen das Gesetz vorzugehen.

Vielleicht kann ich ja die Beiträge für die Zeit, in der ich keine Leistungen beansprucht habe, erstattet bekommen. :roll:

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.09.2013, 16:20

Hallo, der Gedanke der Beitragsrückgewähr, zumindest teilweise bei Nichtinanspruchnahme gibt es bei den PKV`en, aber nicht bei der GKV, jedenfalls nicht grundsätzlich (Bonustarife oder Selbstbehalttarife mal ausgenommen). Dies wiederspräche auch meiner Auffassung nach dem Solidargedanken, welcher aber in unserer Gesellschaft immer mehr in den Hintergrund gedrängt wird.
Gruss
Czauderna

KKA
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Beitrag von KKA » 25.09.2013, 17:43

ippuj hat geschrieben:
....Es überrascht mich ein wenig, daß da nicht irgendwelche Beitragszahler versuchen, gegen das Gesetz vorzugehen.
Na schön, dann solltest du auch notorische Steuerhinterzieher auffordern, also jene Leute, die einerseits ihr Einkommen mithilfe von Krokodilstränen (im übertragenen Sinne den Steuerberatern) trotz Porsche vor der Haustür magisch und sehr oft gesetzeskonform herrunterrechnen lassen, andererseits staatliche Einrichtungen und Infrastruktur gerne in Anspruch nehmen, ihrer steuerlichen Beitragspflicht nachzukommen. Ich kenne da so einige Banausen, denen ich entgegen meiner grundsätzlichen Einstellung, menschlichen Fehlbarkeiten mit Loyalität zu begegnen, gerne mal die Steuerfahndung ins noble Heim bestellen möchte.

Fazit: Im Vergleich mit den Kassen-Beitragsrückständen/Ausfällen steht hier ein Elefant vor der Maus.

Gruss
KKA

Fragezeichen1
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Beitrag von Fragezeichen1 » 29.04.2014, 09:31

Jede Regelung kann missbraucht werden. So einfach ist das nicht mit dem Schuldenerlass; die Regeln und Überprüfung dafür ist schon ganz schön streng. Und entstanden sind die Rückstände ja oftmals wirklich aus Notlagen, dem Missverhältnis von Preisdumping und hohen Mindestbeiträgen, der Ablehnung von Hartz IV und der Hoffnung, es trotzdem zu schaffen... Solche Situation wünscht sich keiner. Dass es immer "schwarze Schafe" gibt, ist klar; die gibts aber wirklich in allen Bereichen, wo es etwas "zu holen" gibt.

ippuj
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Beitrag von ippuj » 14.10.2014, 12:53

Das ist ja ganz an mir vorbeigegangen:

Ausschuss für Gesundheit - 24.09.2014

Berlin: (hib/PK) Das im August 2013 in Kraft getretene sogenannte Beitragsschuldengesetz zeigt nun offenbar doch Wirkung. Wie aus einem am Mittwoch vorgelegten Bericht der Regierung an den Gesundheitsausschuss des Bundestages hervorgeht, haben rund 55.000 Menschen von den Möglichkeiten der Entschuldung Gebrauch gemacht. Ihnen wurden insgesamt 231,6 Millionen Euro an Beitragsschulden bei Krankenversicherungen erlassen. Ferner profitierten zahlreiche Versicherte davon, dass sie erhöhte Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 909,4 Millionen Euro nicht zahlen mussten.
Das Gesetz sollte es nicht versicherten Menschen ermöglichen, eine Krankenversicherung abzuschließen, ohne Kassenbeiträge, die sich seit Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht 2007 automatisch angehäuft hatten, nachzahlen zu müssen. Seit August 2013 gilt zudem für alle Beitragsrückstände ein einheitlicher Säumniszuschlag von einem Prozent. Der im April 2007 eingeführte erhöhte Säumniszuschlag von fünf Prozent im Monat wurde abgeschafft. Gleichwohl war die Resonanz auf das Gesetz anfangs sehr gering.
Wie viele nicht Krankenversicherte es in Deutschland jetzt noch gibt, kann nur geschätzt werden. Das Statistische Bundesamt hatte auf der Basis einer Bevölkerungsbefragung 2011 eine Zahl von 137.000 hochgerechnet. Wie die Parlamentarische Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) im Ausschuss sagte, stünden derzeit keine validen Zahlen zur Verfügung. Klar sei nur, dass es weiterhin Menschen ohne Krankenversicherungsschutz gebe. Das Problem habe sich somit nicht erledigt, die Situation werde weiter beobachtet.

Quelle: www.bundestag.de/presse/hib/2014_09/-/330626

Das sind etwa 4200 Euro pro Schuldner (ohne Säumniszuschläge). Ob mir auch irgendjemand über ein Jahr Krankenversicherungsbeiträge erläßt? :x

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.10.2014, 15:30

Hallo,
ich denke dass die genannte Zahl von 137000 Menschen, die keine Krankenversicherung haben vielleicht etwas zu hoch ist, aber bei 100000
wird es schon passen. Was man nicht weiß - was sind das für Menschen, d.h. was tun sie, wie leben sie und von was leben sie. Auch hier vermute ich, dass der größte Teil der Nichtversicherten, z.B. Obdachlose, sich darum einfach nicht kümmert und sich eine Krankenversicherung sowieso finanziell nicht leisten kann - und wenn diese Menschen dann wirklich eine Behandlung benötigen wird es ein "Notfall" sein und dann wird es auch eine Krankenversicherung geben.
Der "Rest" - teilt sich wahrscheinlich in Menschen auf, die jetzt erst recht Angst vor der Nachzahlung haben und denjenigen, die sich eine Krankenversicherung zwar leisten könnten, es aber darauf ankommen lassen und schließlich denjenigen, denen auch sonst im Leben so vieles egal sein wird.
Gruss
Czauderna

Poet
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Beitrag von Poet » 14.10.2014, 20:01

...und ev. ist eine grössere Anzahl Zuwanderer dabei bei denen zur befristeten Aufenthaltsgenehmigung ein Nachweis über irgendeine Krankenversicherung reicht. Wer will denn danach noch kontrollieren ob diese nicht beendet wurde.

@ippuj: Auch Dich kann es treffen. Dann wirst Du froh sein auch ohne Beitragszahlung zumindest eine Notfallversorgung zu erhalten.
Der politisch gut verwertbare Erlass ist doch nichts anderes als eine Luftbuchung. Weder die Beiträge noch die SZ wären doch geflossen, dafür zahlen jetzt rd. 55.000Leute wieder ein...eine erfreuliche Sache für die Solidarversicherung.

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