Bürgerversicherung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo Thomas,Thomas3 hat geschrieben:Warum nicht?
Wenn du mal gegoogelt hättest, dann hättest du gefunden, dass eine Pflichtversicherung als Rentner nur dann moeglich ist wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist und ein Mensch, der zeitlebens Privatversicherer war kann diese Vorversicherungszeit nicht erfüllt haben und deshalb kann er nicht in die GKV wechseln. Außerdem kommt noch hinzu dass ab 55Jahren keine Krankenversicherungspflicht mehr Eintritt und auch deshalb kein Wechsel moeglich ist.
Gruß
Czauderna
PS: Broemmel hat recht, erst gucken, dann fragen
Hallo Thomas,Thomas3 hat geschrieben:Und wie ist es, wenn man vor dem 55. Lebensjahr wieder pflichtversichert wird? Was passiert dann bezüglich der Krankenversicherung, wenn man in Rente geht?
wenn man nicht pflichtversichert werden kann als Rentner weil man die Vorversicherungszeit nicht erfüllt hat aber bereits in der GKV-Kasse Mitglied ist, dann bleibt nur die freiwillige Versicherung übrig
Gruss
Czauderna
Hallo Thomas,Thomas3 hat geschrieben:Wann und wie ist denn die Vorversicherungszeit erfüllt, um als Renter pflichtversichert in derr GKK bleiben zu können?
wenn du für uns Beschäftigung suchst - vielen Dank für die Mühe, wir haben aber genug davon, ich meine "Beschäftigung" (auch und gerade als Rentner) - ansonsten gilt weiterhin - erst selbst informieren und dann fragen und auch nicht immer das Gleiche.
vielen Dank und Gruss
Czauderna