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von Schilbach » 25.08.2014, 22:20
7. Jeder Bürger zahlt von seinem steuerpflichtigen Einkommen einen festen, prozentualen „Krankenversicherungsbeitrag“ (um zunächst bei diesem Begriff zu bleiben). Bereits Heiner Geißler hatte unlängst diesen Vorschlag unterbreitet, der auch meine uneingeschränkte Zustimmung findet: „Wir brauchen eine Bürgerversicherung: alle bezahlen von allem für alle“ (178).
Es gibt in meinem alternativen System keine „gesetzlich Versicherten“, keine „Privatversicherten“ und keine „Beihilfeberechtigten“ mehr. Jeder Bürger „sitzt versicherungsrechtlich im gleichen Boot“. Hierzu das versprochene Finanz-Beispiel (siehe Kapitel „Das System der gesetzlichen Krankenversicherung“): Das zu versteuernde Jahresgehalt eines Kleinunternehmers beträgt 50.000,- €. Gemäß der gesetzlich festgelegten Beitragsbemessungsober- grenze in 2013 von 47.250,- € zahlt er davon 7.323,75 € (15,5 %) Kran- kenkassenbeitrag im Jahr. Lassen Sie einen relativ vermögenden Krankenkassenfunktionär, mit sagen wir 200.000,- € zu versteuerndem Jahreseinkommen, „ausnahms- weise“ auch einmal gesetzlich versichert sein. Auch der zahlt, gemäß dieser gesetzlich festgelegten Beitragsbemessungsobergrenze (47.250,- €) „nur“ 7.323,75 € Krankenkassenbeitrag im Jahr. Beide zusammen erbrin- gen somit einen Solidarbeitrag von 14.647,50 €. Der Unterschied: Der „reiche“ Krankenkassenfunktionär hat nach Abzug seines Krankenkassenbeitrages immer noch 192.676,25 € zu versteuern- des Einkommen, also gerade einmal 3,66 % weniger. Der „Kleinunternehmer“ hätte dagegen nur noch 42.676,25 € zu versteuerndes Einkommen, was 14,65 % weniger bedeutet. Würde man nun den Krankenkassenbeitrag grundsätzlich vom zu ver- steuernden Einkommen erheben, hier im Beispiel also einmal von 200.000,- € und einmal von 50.000,- €, käme man mit einem Beitragssatz von nur sage und schreibe knapp 5,9 % aus, um von beiden zusammen etwa die gleiche Summe an Solidarbeitrag zu generieren. Denn 5,9 % von 250.000,- € (200.000,- € + 50.000,- €) macht 14.750,- €. Der „reiche Kassenfunktionär“ müsste sich nun allerdings mit dem um 5,9 % statt 3,66 % geschmälerten Einkommen begnügen, verblieben im- mer noch stolze 188.200,- €. Der „Kleinunternehmer“ wäre dagegen nach Abzug des Krankenversicherungsbeitrages um 4.373,75 € pro Jahr entlas- tet, es verblieben ihm 47.050,- €. Das entspräche einem Einkommensplus von 10,25 % gegenüber der bisherigen Gesetzesregelung. Und das nur, weil der wirtschaftlich Stärkere ihm natürlich gerne mit seinem recht hohen Einkommen „solidarisch unter die Arme greift“. – Oder?
„Jedem sein Budget“
8. Der Einzug des Geldes – von den Reichen viel, von den Armen wenig oder gar nichts – erfolgt in einen einzigen Solidartopf für Gesundheitsversorgung. Einen Gesundheitsfonds als dazu notwendige, zentrale Geldeinzugsstelle haben wir bereits. So war es ja auch schon einmal geplant. Erahnen Sie es bereits? Fast alle der outgesourcten staatlichen KdöRs mit ihren teuren Selbstverwaltungen, allen voran die gesetzlichen Krankenkassen, derzeit immer noch 134 an der Zahl (Stand 1. Quartal 2013), sind in meinen Augen völlig überflüssig. Sie fallen weg und allein von ihnen würden damit „zugegebene“, knapp zehn Milliarden Euro Nettoverwaltungskosten pro Jahr freigesetzt.
Obiges ist ein kleiner Auszug meiner "Revolutionären Alternative"