bescheinigtes Ende der Arbeitsunfähigkeit – Endbescheinigung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Nein Guenter, ich nicht! Wie kommst du auf diese Idee?Czauderna hat geschrieben: Hallo Anton,
Anstatt den Gesetzeswortlaut zu verbiegen, wäre Herr
Knispel gefordert gewesen, diesen auszulegen.
aber das machen andere doch auch, du etwa nicht ?.
Gruss
Guenter
Den Gesetzeswortlaut zu verbiegen bzw. verbiegen zu müssen ist eine Spezialität der sog.
Krankengeld-"Recht"sprechung und der richterlichen Un-/Abhängigkeit. Damit sind wir beim
Spezialgebiet von Dr. Carsten Schütz, Direktor des Sozialgerichts Fulda, der sich dafür innerhalb
der Sozialgerichtsbarkeit aber weniger zu interessieren scheint als am Fall Schulte-Kellinghaus:
http://www.krankenkassenforum.de/die-ke ... ght=#86922
Wenn „biegen“ zu „beugen“ wird, kommen wir zum Spezialgebiet des ehemaligen BGH-
Richters Thomas Fischer und des Staranwalts Gerhard Strate. Aber beide interessieren sich
bisher ebenfalls weniger für die Zustände und Machenschaften innerhalb der Sozialgerichtsbar-
keit und für #MeToo-Opfer der Krankengeld-Fallen als für den Fall Schulte-Kellinghaus und an-
dere populäre Themen, z. B.
https://www.strate.net/de/dokumentation ... -06-11.pdf
https://www.cicero.de/kultur/dieter-wed ... ard-strate
Schönen Gruß
Anton
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apropos Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate ...
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... die Medien, das Recht und das Bundesverdienstkreuz:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... f%C3%BCr-/
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http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... f%C3%BCr-/
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Ganz aktuell hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg wieder „zugeschlagen“.
Mit Urteil vom 15.05.2018, L 11 KR 4179/17, hob es die Entscheidung des Sozialgerichts
Reutlingen, Krankengeld über den 07.10.2016 hinaus bis 31.03.2017 zu gewähren, auf
und wies die Klage ab.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &sensitive
Es zitierte zwar den Gesetzestext vom zuletzt bescheinigten Ende der AU, ging aber nicht
darauf ein, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis 07.10.2016 (Freitag) gar keine
End-Bescheinigung zur ab 01.07.2016 festgestellten Arbeitsunfähigkeit war. Die vielfachen
Hinweise auf ältere Rechtsprechung des BSG täuschen über die insoweit relevante Rechts-
änderung des § 46 SGB V mit Wirkung ab 23.07.2015 schlicht hinweg.
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Ganz aktuell hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg wieder „zugeschlagen“.
Mit Urteil vom 15.05.2018, L 11 KR 4179/17, hob es die Entscheidung des Sozialgerichts
Reutlingen, Krankengeld über den 07.10.2016 hinaus bis 31.03.2017 zu gewähren, auf
und wies die Klage ab.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &sensitive
Es zitierte zwar den Gesetzestext vom zuletzt bescheinigten Ende der AU, ging aber nicht
darauf ein, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis 07.10.2016 (Freitag) gar keine
End-Bescheinigung zur ab 01.07.2016 festgestellten Arbeitsunfähigkeit war. Die vielfachen
Hinweise auf ältere Rechtsprechung des BSG täuschen über die insoweit relevante Rechts-
änderung des § 46 SGB V mit Wirkung ab 23.07.2015 schlicht hinweg.
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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg, Stuttgart, steht da allerdings nicht allein - und es gibt weitere wichtige
rechtliche Gesichtspunkte, die von den sog. Organen der Krankengeld-"Rechtspflege" flächendeckend ignoriert werden:
http://www.krankenkassenforum.de/mdk-au ... ght=#88761
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Das Landessozialgericht Baden-Württemberg, Stuttgart, steht da allerdings nicht allein - und es gibt weitere wichtige
rechtliche Gesichtspunkte, die von den sog. Organen der Krankengeld-"Rechtspflege" flächendeckend ignoriert werden:
http://www.krankenkassenforum.de/mdk-au ... ght=#88761
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Die neue VdK-Präsidentin Verena Bentele hat ausgesprochen, dass die Krankengeld-
Fallen-Praxis der Krankenkassen rechtswidrig ist und dem Einhalt geboten werden sollte.
https://www.sat1.de/tv/akte/video/2018- ... lfall-clip
Wir dürfen gespannt sein, ob und wie der VdK diesen – veränderten – Standpunkt präzisieren wird.
Der bisher naheliegendste Lösungsansatz dazu dürfte sein: Vermutlich hatte keine der betroffenen
Personen eine End-Bescheinigung zur zuvor festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Dann gibt es nach
dem geänderten Gesetzeswortlaut i. V. mit der insoweit angepassten Arbeitsunfähigkeitsbeschei-
nigung keine Lücke und auch keine Krankengeld-Falle, keinen Rauswurf aus dem Krankengeld.
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/46.html
https://www.betriebsratspraxis24.de/fil ... nigung.pdf
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Die neue VdK-Präsidentin Verena Bentele hat ausgesprochen, dass die Krankengeld-
Fallen-Praxis der Krankenkassen rechtswidrig ist und dem Einhalt geboten werden sollte.
https://www.sat1.de/tv/akte/video/2018- ... lfall-clip
Wir dürfen gespannt sein, ob und wie der VdK diesen – veränderten – Standpunkt präzisieren wird.
Der bisher naheliegendste Lösungsansatz dazu dürfte sein: Vermutlich hatte keine der betroffenen
Personen eine End-Bescheinigung zur zuvor festgestellten Arbeitsunfähigkeit. Dann gibt es nach
dem geänderten Gesetzeswortlaut i. V. mit der insoweit angepassten Arbeitsunfähigkeitsbeschei-
nigung keine Lücke und auch keine Krankengeld-Falle, keinen Rauswurf aus dem Krankengeld.
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/46.html
https://www.betriebsratspraxis24.de/fil ... nigung.pdf
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Hallo Anton,Anton Butz hat geschrieben:.
Was ist falsch Guenter,
die Aussage oder die Interpretation?
Oder beides? Bitte präziser!
Schönen Gruß
Anton
Ich meinte die Aussage von der VDK-Vertreterin, die sagte, dass die Kasse auf diese Art und Weise teure Versicherten los werden wollten. Das war schlichtweg falsch, denn sie müsste es doch wissen, dass dies so nicht geht. Ein Versicherter mit einer schweren Erkrankung ist nicht wegen seines eventuellen, zeitlich ohnehin begrenzten, Krankengeldanspruchs ein wirklich teurer Versicherter sondern wegen den unbegrenzt auflaufenden Behandlungs- und Medikamentenkosten und der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln. Durch die OAV. Geht los werden eben nicht mehr.
In dem Bericht wurde nur in einem Fall die "Luecke" tatsächlich erklärt. es ging um einen Tag und der Grund lag darin, dass die Versicherte an diesem Tag vom Arzt keine AU-Bescheinigung erhalten hat, weil sie nicht (mehr) dran kam. Wir wissen mittlerweile alle, dass eine solche "Luecke", nicht zu Lasten des Versicherten gehen darf. Das hätten die TV-Menschen recherchieren müssen, meine ich.
Gruß
Guenter
Zuletzt geändert von Czauderna am 30.06.2018, 20:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Naja Guenter,
eine mit großem Bedauern ausgedrückte Beendigung des Krankengeldes
und der fast gleichzeitig versandte zweite Bescheid über die Beendigung des
bisherigen Versicherungsverhältnisses und erforderlichen Formularkram zur
Klärung der weiteren Versicherung genügt manche/r/m Frustrierten, das
Vertrauensverhältnis mit der bisherigen Krankenkasse als beendet zu
betrachten und nach einer - vermeintlich - besseren Krankenkasse
zu schielen.
Ich finde, du lenkst mit deiner Kritik an der Aussage der VdK-Präsidentin
Vera Bentele und mit dem Vorwurf der "beliebigen Interpretation" von der
eigentlichen Problematik ab.
Schönes Wochenende!
Anton
eine mit großem Bedauern ausgedrückte Beendigung des Krankengeldes
und der fast gleichzeitig versandte zweite Bescheid über die Beendigung des
bisherigen Versicherungsverhältnisses und erforderlichen Formularkram zur
Klärung der weiteren Versicherung genügt manche/r/m Frustrierten, das
Vertrauensverhältnis mit der bisherigen Krankenkasse als beendet zu
betrachten und nach einer - vermeintlich - besseren Krankenkasse
zu schielen.
Ich finde, du lenkst mit deiner Kritik an der Aussage der VdK-Präsidentin
Vera Bentele und mit dem Vorwurf der "beliebigen Interpretation" von der
eigentlichen Problematik ab.
Schönes Wochenende!
Anton
Hallo Anton,
Ich finde, du lenkst mit deiner Kritik an der Aussage der VdK-Präsidentin
Vera Bentele und mit dem Vorwurf der "beliebigen Interpretation" von der
eigentlichen Problematik ab. - sagen wir mal, ich lenke dich ab, denn sonst interessiert diesen Thread doch nur vereinzelt Mitleser. Aber du lässt dich doch von mir nicht ablenken. Noch einmal - mir geht es einzig und allein um die Kritik an diesem Bericht - der war einfach schlecht gemacht weil teilweise fachlich falsch. Alles andere war und ist dein Part, nämlich deine üblichen "Schlussfolgerungen", die genau so wie bei der Mistgabelgeschichte aus der Luft gegriffen sind.
Gruss
Guenter
Ich finde, du lenkst mit deiner Kritik an der Aussage der VdK-Präsidentin
Vera Bentele und mit dem Vorwurf der "beliebigen Interpretation" von der
eigentlichen Problematik ab. - sagen wir mal, ich lenke dich ab, denn sonst interessiert diesen Thread doch nur vereinzelt Mitleser. Aber du lässt dich doch von mir nicht ablenken. Noch einmal - mir geht es einzig und allein um die Kritik an diesem Bericht - der war einfach schlecht gemacht weil teilweise fachlich falsch. Alles andere war und ist dein Part, nämlich deine üblichen "Schlussfolgerungen", die genau so wie bei der Mistgabelgeschichte aus der Luft gegriffen sind.
Gruss
Guenter