Änderungsvorschlag zu § 46 SGB V neu
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Krankengeld ist keine Sozialleistung mehr!
.
Diese Auffassung scheinen nicht nur der Bundesratspräsident Volker Bouffier | CDU
sowie die ihn bei der Erledigung seiner Aufgaben beratenden und unterstützenden
Vizepräsidenten Stephan Weil | SPD und Stanislaw Tillich | CDU zu vertreten.
Es dürfte sich gleichzeitig um die Auffassung der Länder handeln, im Bundesrats-
Präsidium vertreten durch den Hessischen Ministerpräsidenten, den Niedersächsischen
Ministerpräsidenten und den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, alle unter-
stützt durch den Ständigen Beirat der Länder-Bevollmächtigten.
Was demnach für die Länder gilt, ist auf Bundesebene nicht anders. Hier die Haltung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Auch vom Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales wissen wir, dass er aufgrund
eines vom Plenum bereits in erster Lesung abgenickten interfraktionellen Vorschlages
nicht beteiligt war.
Da sich der Gesundheitsausschuss ebenfalls nicht mit dem Krankengeld befasste, ist das
sozial-rechtliche Vakuum durchgehend („lückenlos“).
Offenbar ist das Krankengeld also auch keine Gesundheitsleistung?
Mit diesen sozial- / gesundheitsrechtlichen (Abgrenzungs-) Überlegungen wird also der
Bundespräsident konfrontiert sein, bevor er das Gesetz ausfertigt – oder auch
nicht.
P.S.: @Czauderna,
gut, dass wir darüber gesprochen haben, jetzt habe auch ich es kapiert; auch die
letzte Info wäre ohne den Hinweis hier an mir vorbei gegangen.
Schönen Gruß
Anton Butz
Diese Auffassung scheinen nicht nur der Bundesratspräsident Volker Bouffier | CDU
sowie die ihn bei der Erledigung seiner Aufgaben beratenden und unterstützenden
Vizepräsidenten Stephan Weil | SPD und Stanislaw Tillich | CDU zu vertreten.
Es dürfte sich gleichzeitig um die Auffassung der Länder handeln, im Bundesrats-
Präsidium vertreten durch den Hessischen Ministerpräsidenten, den Niedersächsischen
Ministerpräsidenten und den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, alle unter-
stützt durch den Ständigen Beirat der Länder-Bevollmächtigten.
Was demnach für die Länder gilt, ist auf Bundesebene nicht anders. Hier die Haltung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Auch vom Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales wissen wir, dass er aufgrund
eines vom Plenum bereits in erster Lesung abgenickten interfraktionellen Vorschlages
nicht beteiligt war.
Da sich der Gesundheitsausschuss ebenfalls nicht mit dem Krankengeld befasste, ist das
sozial-rechtliche Vakuum durchgehend („lückenlos“).
Offenbar ist das Krankengeld also auch keine Gesundheitsleistung?
Mit diesen sozial- / gesundheitsrechtlichen (Abgrenzungs-) Überlegungen wird also der
Bundespräsident konfrontiert sein, bevor er das Gesetz ausfertigt – oder auch
nicht.
P.S.: @Czauderna,
gut, dass wir darüber gesprochen haben, jetzt habe auch ich es kapiert; auch die
letzte Info wäre ohne den Hinweis hier an mir vorbei gegangen.
Schönen Gruß
Anton Butz
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Re: Krankengeld ist keine Sozialleistung mehr!
Du zimmerst dir da gerade die nächste Verschwörungstheorie zurecht. Der Gesundheitsausschuss befasste sich mit dem Krankengeld, wenn auch nicht so, wie es deiner Rechtsauffassung, die die geltende Rechtslage nicht akzeptiert, entspricht: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805123.pdfAnton Butz hat geschrieben:.
Diese Auffassung scheinen nicht nur der Bundesratspräsident Volker Bouffier | CDU
sowie die ihn bei der Erledigung seiner Aufgaben beratenden und unterstützenden
Vizepräsidenten Stephan Weil | SPD und Stanislaw Tillich | CDU zu vertreten.
Es dürfte sich gleichzeitig um die Auffassung der Länder handeln, im Bundesrats-
Präsidium vertreten durch den Hessischen Ministerpräsidenten, den Niedersächsischen
Ministerpräsidenten und den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, alle unter-
stützt durch den Ständigen Beirat der Länder-Bevollmächtigten.
Was demnach für die Länder gilt, ist auf Bundesebene nicht anders. Hier die Haltung des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Auch vom Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales wissen wir, dass er aufgrund
eines vom Plenum bereits in erster Lesung abgenickten interfraktionellen Vorschlages
nicht beteiligt war.
Da sich der Gesundheitsausschuss ebenfalls nicht mit dem Krankengeld befasste, ist das
sozial-rechtliche Vakuum durchgehend („lückenlos“).
Offenbar ist das Krankengeld also auch keine Gesundheitsleistung?
Mit diesen sozial- / gesundheitsrechtlichen (Abgrenzungs-) Überlegungen wird also der
Bundespräsident konfrontiert sein, bevor er das Gesetz ausfertigt – oder auch
nicht.
P.S.: @Czauderna,
gut, dass wir darüber gesprochen haben, jetzt habe auch ich es kapiert; auch die
letzte Info wäre ohne den Hinweis hier an mir vorbei gegangen.
Schönen Gruß
Anton Butz
Die Zuständigkeit hat nichts mit (d)einer Einschätzung, sondern mit der Geschäftsordnung der jeweiligen Bundesregierung zu tun. Nach deiner Logik wäre Frau Schwesig zuständig, wenn es um Leistungen der Krankenkassen zum Thema Mutterschaft ginge.
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Hallo GKV,
aus deinem Link ist die Erhebung der BSG-Krankengeld-Falle zur entschärften Gesetzgeber-Krankengeld-Falle nicht nachvollziehbar.
Zudem sind die Abgrenzungen bis hin zur Frage der Übergangsregelung völlig inakzeptabel.
Leider gibt es weniger Anhaltspunkte für Inkompetenz als für Böswilligkeit oder Beides in Kombination. Wie könnte anders zu erklären
sein, dass der Gesetzgeber zwar die Gesetzesformulierung des AOK-Bundesverbandes bzw. des GKV-Spitzenverbandes übernimmt, aber
die von dort genannten Gründe unterdrückt.
Dazu nochmals:
http://www.krankenkassenforum.de/vom-ge ... ght=#76818
Übrigens: warum glaubst du, dass ursprünglich die Beteiligung des Bereichs „Arbeit und Sozialpolitik“ vorgesehen war
inzwischen aber darauf „gepfiffen“ wird?
Schönen Gruß
Anton Butz
aus deinem Link ist die Erhebung der BSG-Krankengeld-Falle zur entschärften Gesetzgeber-Krankengeld-Falle nicht nachvollziehbar.
Zudem sind die Abgrenzungen bis hin zur Frage der Übergangsregelung völlig inakzeptabel.
Leider gibt es weniger Anhaltspunkte für Inkompetenz als für Böswilligkeit oder Beides in Kombination. Wie könnte anders zu erklären
sein, dass der Gesetzgeber zwar die Gesetzesformulierung des AOK-Bundesverbandes bzw. des GKV-Spitzenverbandes übernimmt, aber
die von dort genannten Gründe unterdrückt.
Dazu nochmals:
http://www.krankenkassenforum.de/vom-ge ... ght=#76818
Übrigens: warum glaubst du, dass ursprünglich die Beteiligung des Bereichs „Arbeit und Sozialpolitik“ vorgesehen war
inzwischen aber darauf „gepfiffen“ wird?
Schönen Gruß
Anton Butz
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Bundesrats-Gesundheitsausschuss-Beschluss-Empfehlung
.
Anders als lt. Drs 641/14 (Beschluss) sieht der Bundesrats-Gesundheitsausschuss nun keine
Zustimmungsbedürftigkeit (mehr).
Mit seiner Empfehlung winkt er das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz am 10.07.2015 durch das
Plenum:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1
Anders als lt. Drs 641/14 (Beschluss) sieht der Bundesrats-Gesundheitsausschuss nun keine
Zustimmungsbedürftigkeit (mehr).
Mit seiner Empfehlung winkt er das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz am 10.07.2015 durch das
Plenum:
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1
Herr Butz, ich schwanke schon die ganze Zeit zwischen 2 Meinungen: Muss ich Ihre Beharrlichkeit bewundern oder muss ich das alles unter Altersstarsinn verbuchen (denn der Jüngste sind Sie ja nicht mehr). Auf der einen Seite bewundere ich Ihren Kampfwillen. Den sollten viel mehr Menschen haben. Auf der anderen Seite scheinen Sie nicht begreifen zu wollen, dass Ihr Wunsch nach dauerhafter Existenzsicherung durch die Leistung Krankengeld weder dem Willen des Gesetzgebers entspricht noch finanzbar ist. Dazu kommt offensichtliche Unkenntnis des Gesetzgebungsverfahrens und der politischen Instanzen.
Unabhängig aber davon ist die Änderung der KG-Regelungen im GKV-VSG nur ein kleiner Teil. All die anderen Regelungen bergen sehr viel mehr Sprengstoff vor allem für die Beitragszahler der GKV. Denn diese bedeuten Mehrausgaben in sehr großer Höhe, die durch alle Beitragszahler aufgefangen werden müssen. Also vor allem durch die, die noch lange arbeiten müssen. Dazu zählen Sie (und ich) nicht. Trotzdem vermisse ich dazu Kommentare Ihrerseits. Denn wenn sozial, dann doch bitte nicht nur einseitig.
Grüße
billy
Unabhängig aber davon ist die Änderung der KG-Regelungen im GKV-VSG nur ein kleiner Teil. All die anderen Regelungen bergen sehr viel mehr Sprengstoff vor allem für die Beitragszahler der GKV. Denn diese bedeuten Mehrausgaben in sehr großer Höhe, die durch alle Beitragszahler aufgefangen werden müssen. Also vor allem durch die, die noch lange arbeiten müssen. Dazu zählen Sie (und ich) nicht. Trotzdem vermisse ich dazu Kommentare Ihrerseits. Denn wenn sozial, dann doch bitte nicht nur einseitig.
Grüße
billy
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Nun billy,
vermutlich haben bisher nicht genau genug hingeschaut: es gibt keinen "Wunsch
nach dauerhafter Existenzsicherung durch die Leistung Krankengeld". Und natürlich
sind die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem "Anspruch" nur "exemplarisch".
Es geht auch nicht um legale politische Gestaltungsmöglichkeiten, sondern
vielmehr um Grenzen der Zumutbarkeit, direkte Rechtsverletzungen ...
Schönen Gruß
Anton Butz
vermutlich haben bisher nicht genau genug hingeschaut: es gibt keinen "Wunsch
nach dauerhafter Existenzsicherung durch die Leistung Krankengeld". Und natürlich
sind die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem "Anspruch" nur "exemplarisch".
Es geht auch nicht um legale politische Gestaltungsmöglichkeiten, sondern
vielmehr um Grenzen der Zumutbarkeit, direkte Rechtsverletzungen ...
Schönen Gruß
Anton Butz
Grenzen der Zumutbarkeit? Nun, die sind mit Sicherheit an einigen Stellen in diesem Lande erreicht, aber nicht unbedingt beim Krankengeld. Wie schon einmal gesagt....jeder Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber rechtzeitig. -also spätestens am Tag nach Ablauf der bisherigen AU- Kenntnis geben, wie es weiter geht. Warum ist dies unzumutbar für KG-Bezieher, die nicht beschäftigt sind?
Direkte Rechtsverletzungen? Die sehen bislang nur Sie und Ihre "Jünger" im Nachbarforum (wobei die es noch nicht einmal selber begründen können, nur das nachplappern, was Sie vorher geäußert haben. Eigener Sachverstand fehlt dort. Vermutlich sind Sie deshalb wieder hierher zurückgekehrt). Andere -Juristen, Politiker, Ausschüsse, Petitionsausschuss- konnten Ihnen da bislang nicht folgen. Haben all diese Instanzen keine Ahnung, nur Sie? Daran können doch selbst Sie nicht glauben.
Haben Sie nicht über einen User des anderen Forums eine Verfassungsbeschwerde initiiert? Warten wir doch einfach mal ab, was dabei herauskommt.......wobei ich fast schon glaube, dass auch die bei Nichtgefallen keine Ahnung haben. Aber vielleicht müssen wir auch alle Abbitte leisten, weil das Bundesverfassungsgericht Ihre Auffassung stützt.....insofern wäre Abwarten jetzt vielleicht sinnvoll. Denn wie Sie selber festgestellt haben.....an dem jetzigen Gesetzentwurf wird sich nichts mehr ändern. Das ist nicht gut. Aber nicht wegen der KG-Regeln, sondern wegen vieler anderer sehr teuren und nutzlosen Regelungen.
Grüße
billy
Direkte Rechtsverletzungen? Die sehen bislang nur Sie und Ihre "Jünger" im Nachbarforum (wobei die es noch nicht einmal selber begründen können, nur das nachplappern, was Sie vorher geäußert haben. Eigener Sachverstand fehlt dort. Vermutlich sind Sie deshalb wieder hierher zurückgekehrt). Andere -Juristen, Politiker, Ausschüsse, Petitionsausschuss- konnten Ihnen da bislang nicht folgen. Haben all diese Instanzen keine Ahnung, nur Sie? Daran können doch selbst Sie nicht glauben.
Haben Sie nicht über einen User des anderen Forums eine Verfassungsbeschwerde initiiert? Warten wir doch einfach mal ab, was dabei herauskommt.......wobei ich fast schon glaube, dass auch die bei Nichtgefallen keine Ahnung haben. Aber vielleicht müssen wir auch alle Abbitte leisten, weil das Bundesverfassungsgericht Ihre Auffassung stützt.....insofern wäre Abwarten jetzt vielleicht sinnvoll. Denn wie Sie selber festgestellt haben.....an dem jetzigen Gesetzentwurf wird sich nichts mehr ändern. Das ist nicht gut. Aber nicht wegen der KG-Regeln, sondern wegen vieler anderer sehr teuren und nutzlosen Regelungen.
Grüße
billy
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Ja billy,
Sie und andere machen keinen Hehl daraus, dass Sie jedem Krankengeld-Bezieher
ohne Beschäftigungsverhältnis aus beliebigen banal-formalen Gründen den end-
gültigen Verlust des Krankengeld-Anspruchs zumuten, während Personen mit
einem – ruhenden – Beschäftigungsverhältnis solche Nachteile nicht haben. Und
Sie sehen auch kein Problem darin, dass die dafür verantwortliche BSG-Krankengeld-
Falle nun (um einen Werk- sowie um Sonn- und Feiertage) entschärft aber um
SGB-I/X-widrige Komponenten ergänzt aus dem Sumpf „illegaler Rechtsprechung“
in den Status einer Gesetzgeber-Krankengeld-Falle erhoben wird.
Aber bitte billy,
haben Sie Verständnis, wenn nicht alle anderen Staatsbürger auch wegschauen,
nicht ebenfalls die Augen zudrücken und untätig abwarten, sondern darauf
erpicht sind, die BSG-Krankengeld-Falle bzw. die künftig entschärfte Gesetzgeber-
Krankengeld-Falle mit den neuen asozialen gesetzlichen Bauteilen dem Bundes-
verfassungsgericht vorzuführen.
Ergo: der Bundespräsident hat das GKV-VSG noch nicht unterschrieben …
Schönen Gruß
Anton Butz
Sie und andere machen keinen Hehl daraus, dass Sie jedem Krankengeld-Bezieher
ohne Beschäftigungsverhältnis aus beliebigen banal-formalen Gründen den end-
gültigen Verlust des Krankengeld-Anspruchs zumuten, während Personen mit
einem – ruhenden – Beschäftigungsverhältnis solche Nachteile nicht haben. Und
Sie sehen auch kein Problem darin, dass die dafür verantwortliche BSG-Krankengeld-
Falle nun (um einen Werk- sowie um Sonn- und Feiertage) entschärft aber um
SGB-I/X-widrige Komponenten ergänzt aus dem Sumpf „illegaler Rechtsprechung“
in den Status einer Gesetzgeber-Krankengeld-Falle erhoben wird.
Aber bitte billy,
haben Sie Verständnis, wenn nicht alle anderen Staatsbürger auch wegschauen,
nicht ebenfalls die Augen zudrücken und untätig abwarten, sondern darauf
erpicht sind, die BSG-Krankengeld-Falle bzw. die künftig entschärfte Gesetzgeber-
Krankengeld-Falle mit den neuen asozialen gesetzlichen Bauteilen dem Bundes-
verfassungsgericht vorzuführen.
Ergo: der Bundespräsident hat das GKV-VSG noch nicht unterschrieben …
Schönen Gruß
Anton Butz
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
abgeordnetenwatch Andrea Nahles, SPD, Bundessozialministerin
.
Sehr geehrte Frau Nahles,
dass mir zu meiner E-Mail vom 01.06.2015 – Anlage 1 – überhaupt eine Antwort zugegangen ist, freut
mich, danke.
Wenn ich auf diesem Wege bei Ihnen nachfrage, liegt dies daran, dass ich mit der Antwort vom 05.06.2015
– Anlage 2 – nichts anfangen kann, sondern mich eher „verschaukelt“ fühle. Insbesondere ging es mir weder
um die Zuständigkeits-Abgrenzung zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem
Bundesministerium für Gesundheit, noch um dessen Adresse.
Mein Anliegen ersehen Sie aus dem ebenfalls beigefügten Entwurf einer Pressemitteilung – Anlagen 3 und 4 – .
Es hat mit der Frage zu tun, ob die SPD noch die Partei für soziale Gerechtigkeit und Solidarität ist. Oder gilt nun
der Slogan: „Nichts Soziales mit Gabriel und Nahles!“ ?
Auf die Fortsetzung des Schröder´schen Sozialstaats-Ausverkaufs deutet zumindest die zwischenzeitliche
Entwicklung hin.
Jetzt liegt es wieder an Ihnen, mich und ihre Wähler von den Werten der SPD aus Sicht der Bundesministerin
für Arbeit und Soziales zu überzeugen. Jedenfalls gehören die Sozialgesetzbücher I (Allgemeiner Teil) und
X (Verwaltungsverfahren) in den Zuständigkeitsbereich Ihres Ministeriums.
Ihre Antwort wird sicher auch von anderen Lesern hier mit Spannung erwartet.
Mit freundlichen Grüßen
...
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Hallo August Butz,
na, was denkt sich der geneigte Leser - na ja, der Czauderna eben oder etwas ähnlich Respektloses.
Ich habe mal gelernt, egal was man schreibt oder sagt, man muss die Namen richtig schreiben und verwenden, also geht bei dir August gar nicht, du heißt Anton und genau so wird es mit Herrn Gabriel sein, der heißt nicht Siegfried sondern meines Wissens nach heißt der Sigmar.
Du solltest deinen Entwurf nochmals überarbeiten, nicht nur inhaltlich.
Gruß
Czauderna
na, was denkt sich der geneigte Leser - na ja, der Czauderna eben oder etwas ähnlich Respektloses.
Ich habe mal gelernt, egal was man schreibt oder sagt, man muss die Namen richtig schreiben und verwenden, also geht bei dir August gar nicht, du heißt Anton und genau so wird es mit Herrn Gabriel sein, der heißt nicht Siegfried sondern meines Wissens nach heißt der Sigmar.
Du solltest deinen Entwurf nochmals überarbeiten, nicht nur inhaltlich.
Gruß
Czauderna
Die nächste Frage ist, welche seriöse Zeitung druckt denn eine Pressemitteilung die von einem Laien verfasst wurde.
Also die Drohung mit der Presseerklärung geht wohl ehrt ins Leere.
Aber bei der eigenen Selbsteinschätzung geht wohl der Verfasser davon aus das sich alle Verlage drum reißen werden.
Und wenn sie das nicht tun dann haben sie hält keine Ahnung oder es werden neue Verschwörungstheorien erfunden
Also die Drohung mit der Presseerklärung geht wohl ehrt ins Leere.
Aber bei der eigenen Selbsteinschätzung geht wohl der Verfasser davon aus das sich alle Verlage drum reißen werden.
Und wenn sie das nicht tun dann haben sie hält keine Ahnung oder es werden neue Verschwörungstheorien erfunden
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- Registriert: 21.03.2009, 22:52
die Frage, die ich mir stelle, ist: in welchem Thread sollen wir die Troll-Diskussion nun führen? ich denke, in diesem Threas wäre sie durchaus auch angemessen....
und: die Pressemitteilung erscheint mir doch recht unprofessionell und laienhaft formuliert zu sein...wer liest so was? ich hab's nicht geschafft
und: die Pressemitteilung erscheint mir doch recht unprofessionell und laienhaft formuliert zu sein...wer liest so was? ich hab's nicht geschafft
Es gibt Trolle und es gibt AB.
Trolle geben irgendwann vielleicht auf. AB der als weisser Ritter in seinem edlen Kampf gegen die betrügerischen Machenschaften der demokratisch gewählten Bundesregierung (unterstützt durch den GKV Spitzenverband) wagemutig gegen die Windmühlen anrennt wird wohl eher nicht aufgeben.
Nicht bevor nicht auch die letzte Verschwörungstheorie durch noch so an den Haaren herbeigerufene Argumente manifestiert wurde.
Aber insgesamt bewegt sich AB schon lange in Richtung Troll. Er merkt es leider nicht.
(Achtung dieser Beitrag kann Spuren von Sarkasmus, Ironie und Nüssen enthalten)
Trolle geben irgendwann vielleicht auf. AB der als weisser Ritter in seinem edlen Kampf gegen die betrügerischen Machenschaften der demokratisch gewählten Bundesregierung (unterstützt durch den GKV Spitzenverband) wagemutig gegen die Windmühlen anrennt wird wohl eher nicht aufgeben.
Nicht bevor nicht auch die letzte Verschwörungstheorie durch noch so an den Haaren herbeigerufene Argumente manifestiert wurde.
Aber insgesamt bewegt sich AB schon lange in Richtung Troll. Er merkt es leider nicht.
(Achtung dieser Beitrag kann Spuren von Sarkasmus, Ironie und Nüssen enthalten)
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Danke Czauderna,
nicht nur für den Tipp, sondern auch dafür, dass du offenbar den gesamten
Text gelesen hast.
Natürlich soll der E n t w u r f mit vereinten Kräften optimiert werden. Des-
wegen sind auch inhaltliche Vorschläge willkommen - auch von Broemmel
und Lady Butterfly, evtl. GKV und anderen ...
Dafür im voraus schon mal: danke!
Schönen Gruß!
Anton Butz
nicht nur für den Tipp, sondern auch dafür, dass du offenbar den gesamten
Text gelesen hast.
Natürlich soll der E n t w u r f mit vereinten Kräften optimiert werden. Des-
wegen sind auch inhaltliche Vorschläge willkommen - auch von Broemmel
und Lady Butterfly, evtl. GKV und anderen ...
Dafür im voraus schon mal: danke!
Schönen Gruß!
Anton Butz
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
Minister, Bundeskanzlerin und Bundespräsident
.
Das Versorgungsstärkungsgesetz hat am 10.07.2015 den Bundesrat passiert
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1
und bedarf anschließend der Unterschriften der zuständigen Minister, der Bundeskanzlerin
und des Bundespräsidenten.
Ob Frau Nahles nun doch noch beteiligt ist? Und ob sie die stillschweigend-ausdrücklichen
Abweichungen von den in ihr Ressort fallenden SGB I und X wohl „blind“ unterschreibt?
Das Versorgungsstärkungsgesetz hat am 10.07.2015 den Bundesrat passiert
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1
und bedarf anschließend der Unterschriften der zuständigen Minister, der Bundeskanzlerin
und des Bundespräsidenten.
Ob Frau Nahles nun doch noch beteiligt ist? Und ob sie die stillschweigend-ausdrücklichen
Abweichungen von den in ihr Ressort fallenden SGB I und X wohl „blind“ unterschreibt?