Änderungsvorschlag zu § 46 SGB V neu

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Anton Butz
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Änderungsvorschlag zu § 46 SGB V neu

Beitrag von Anton Butz » 26.05.2015, 13:32

.
Es ist offenbar - teilweise - angekommen, was hier im Forum bereits intensiv diskutiert wurde

http://www.krankenkassenforum.de/gesetz ... t8695.html

http://www.krankenkassenforum.de/bsg-kr ... t8685.html

also dass die seit 17.12.2014 vorgesehene Änderung / Formulierung vom Regen in die Traufe führt.

Allerdings ist die nach dem Prinzip "Versuch, Irrtum, nächster Versuch ..." vorgesehene Korrektur auch kaum
besser - jedenfalls nicht für die Versicherten, Krankengeldberechtigten.

Dies soll der künftige Wortlaut des § 46 SGB V sein:


Bild


Es ist die Fortsetzung des Schröder´schen Sozialstaats-Ausverkaufs, wenn die Grundideen des Sozialen Rechtsstaats mit Füßen
getreten werden und sich die Urväter vor Scham im Grabe umdrehen.

Aber wahrscheinlich wissen die SPD´ler gar nicht, was damit gemeint ist bzw. wie sie vom Senior-Partner mal wieder über
den Tisch gezogen worden sind.

Schönen Gruß!
Anton Butz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.05.2015, 16:50

Hallo,
auch hier gilt - das ist ein Forum für alle Fragen zu Krankenkassen - wo ist hier die Frage ??.
Und auch hier gilt - wenn es keine Diskussion gibt, macht der Thread keinen Sinn - für politische Statements bzw. Meinungen gibt es sicher bessere Plattformen als dieses Forum.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 26.05.2015, 17:26

Na, da muss irgendwo ein Missverständnis vorliegen.
"Forum für alle Fragen zu Krankenkassen" bedeutet doch
nicht, dass Fragen gestellt werden müssen, sondern dass
alle Themen rund um Krankenkassen hier kommuniziert
werden können, dürfen, sollen. Jedenfalls ist in den
Nutzungsbedingungen auch von "Nachrichten, Artikel,
Beiträge, Einträge" die Rede.

Aber wenn ich das falsch sehe, bitte ich um Aufklärung.

Schönen Gruß!
Anton Butz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.05.2015, 19:21

Anton Butz hat geschrieben:Na, da muss irgendwo ein Missverständnis vorliegen.
"Forum für alle Fragen zu Krankenkassen" bedeutet doch
nicht, dass Fragen gestellt werden müssen, sondern dass
alle Themen rund um Krankenkassen hier kommuniziert
werden können, dürfen, sollen. Jedenfalls ist in den
Nutzungsbedingungen auch von "Nachrichten, Artikel,
Beiträge, Einträge" die Rede.

Aber wenn ich das falsch sehe, bitte ich um Aufklärung.

Schönen Gruß!
Anton Butz
Hallo Anton,
nun, das siehst du so - ich sehe es, speziell in diesem Fall, etwas anders, aber ich will mich nicht deshalb mit dir streiten - warten wir es einfach ab. Kommt es zu weiteren Beiträgen von anderen Usern zu diesem Thema ist alles okay, ansonsten bleibt eben "leer", gelöscht wird er auf keinen Fall, jedenfalls nicht von mir.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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"Statt Pest nun Cholera"

Beitrag von Anton Butz » 26.05.2015, 20:55

.
Durch die inzwischen vorgesehene Änderung zur Änderung des § 46 SGB V erübrigen sich die
drei bisher wesentlichsten Kritik-Punkte.

Allerdings können die Mitglieder des Deutschen Bundestages auch aus der Begründung dazu nicht
nachvollziehen, wie weit der Inhalt der ihnen zum Abnicken vorbereiteten Regelung künftig reicht:

Legalisierung von Krankengeld-Recht außerhalb des übrigen Sozialrechts der SGB I und X!

Damit stehen die Abgeordneten aber nicht allein; auch die meisten Fachleute dürften dies nicht
​auf Anhieb überblicken.

Gruß!
Anton Butz

Rossi
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Beitrag von Rossi » 27.05.2015, 12:31

Tja, der 1. Senat des BSG hat die berüchtigte BSG-Krankengeldfalle erfunden. Kurz vor Weihnachten 2014 hat der 1. Senat dann auch noch einmal die bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Zum 01.01.2015 hat dann ein Zuständigkeitswechsel beim BSG stattgefunden. Für das Krankengeld ist ab dem 01.01.2015 nicht mehr der 1. Senat zuständig, sondern der 3. Senat.

Es könnte natürlich sein, dass der 3. Senat die BSG-Krankengeldfalle ganz anders sieht. Leider wird man aber so ohne weiteres nicht an den 3. Senat herankommen. Denn für eine Revision beim BSG muss dies eine grundsätzliche Bedeutung haben. Und genau die dürfte wohl nicht vorliegen, da alles durch den 1. Senat geklärt wurde.

Muss man dort Zusammenhänge sehen, dass kurz vor dem Zuständigkeitswechsel (1. Senat - 3. Senat) noch einmal 2 Grundsatzurteile gefällt worden sind?!

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 27.05.2015, 13:33

Das stimmt allerdings: der 1. Senat des BSG ist bisher der einzige, der "die berüchtigte
BSG-Krankengeld-Falle bestätigt" und am 16.12.2014 nochmals 5 Entscheidungen raus-
geballert hat, bevor am Tag danach die "lex spezialis BSG-Krankengeld-Falle" auf den Weg
gebracht wurde und ab 01.01.2015 der 3. Senat für Krankengeld einspringen musste.

Wenn der 3. Senat an seine SGB-X-Rechtsprechung von 1986 ff anknüpft, ist die BSG-
Krankengeld-Falle so oder so gestorben.

Übrigens ist die wohl erste NZB dort längst anhängig: B 3 KR 16/15 B

Schönen Gruß!
Anton Butz

Anton Butz
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GKV-VSG

Beitrag von Anton Butz » 27.05.2015, 18:03

.
Panik!

109. BT-Mammut-Sitzung, Donnerstag, 11.06.2015, 9.00 - ca. 23.45 Uhr


Offenbar will die GroKo in zwei Wochen das GKV-VSG unter Dach und Fach bringen, obwohl die
vorgesehenen 57 Änderungsanträge von CDU/CSU und SPD dazu noch nicht offiziell bekannt sind:

Bild

http://www.bundestag.de/blob/281048/176 ... e-data.pdf

Fraktionszwang statt Demokratie!

Schönen Gruß
Anton Butz

GerneKrankenVersichert
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Re: GKV-VSG

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 27.05.2015, 18:32

Anton Butz hat geschrieben:.

Fraktionszwang statt Demokratie!
Autsch. Soviel Unwissenheit tut ja schon körperlich weh. Zum Weiterbilden: http://www.bpb.de/politik/grundfragen/d ... stag?p=all

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 27.05.2015, 20:53

Danke GKV,

du meinst sicher dies:
Öffentliche Auseinandersetzungen und abweichendes Stimmverhalten werden als "Zerstrittenheit" gewertet und mindern die Wahlchancen.

Abgeordnete können für ihre Auffassungen in den Arbeitskreisen / Arbeitsgruppen, in informellen Gesprächsrunden oder im Fraktionsplenum werben. Vor der entscheidenden Abstimmung kommt es manchmal zu heftigen Auseinandersetzungen. Wenn die Fraktion mit Mehrheit entschieden hat, sind ihre Mitglieder daran gebunden. Die Fraktionsdisziplin, die freiwillige Unterordnung unter die Mehrheitsbeschlüsse der Fraktion, unterscheidet sich vom Fraktionszwang, der dem Grundsatz des freien Mandats widerspricht. Bei sehr umstrittenen Entscheidungen (Beispiele: Notstandsgesetzgebung 1968; Abstimmung über die Ostverträge 1972) haben beträchtliche Minderheiten gegen die Linie ihrer Fraktionen gestimmt.
Aber ich bleibe dabei: wenn jetzt noch 57 Änderungsanträge von CDU/CSU, SPD kommen ist absehbar, wie die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses lauten wird / muss und dass die Basis nicht mehr verinnerlichen kann, was sie dann abnicken wird / muss. Oder hast du bei 20 Tagesordnungspunkten ab 9:00 Uhr mehr Illusionen? Gehst du vielleicht davon aus, dass bereits mehr als 250 C- und S-Abgeordnete den am 11.06.2015 zur Abstimmung gestellten Regelungen vorab zugestimmt haben?

Mit anderen Worten: es bleibt kein Raum für Basis-Demokratie! Und wer dies bei der nächsten Wahl ausbadet, darf schon mal orakelt werden.

Um es aber möglichst gar nicht so weit kommen zu lassen, haben jetzt manche alle Hände voll zu tun.

Schönen Gruß!
Anton Butz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.05.2015, 20:57

Hallo Anton,
sag schön "danke" an Rossi und GerneKrankenversichert.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 27.05.2015, 21:04

.
Für Rossi, GKV und natürlich für Czauderna :D - danke!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.05.2015, 21:12

Anton Butz hat geschrieben:.
Für Rossi, GKV und natürlich für Czauderna :D - danke!
Hallo Anton,
bitte, gern geschehen - jetzt fehlt mir nur noch das Dr. Jekyll Mr. Hyde
besiegt.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 27.05.2015, 21:43

Naja Czauderna,

bei dieser Spielart - ewig nichts und dann kurz vor Schluss eine Wende von "Pest zu Cholera" - kriegen natürlich viele nicht mehr mit, was nun Sache ist. Trotzdem muss es für eine erneute Einflussnahme noch nicht zu spät sein, denn das GKV-VSG soll ja den Bundestag in 2. und 3. Lesung erst am 11.06. passieren. Die beiden letzten Wochen sind entscheidend, nicht die beiden ersten.

Der bisherige Regierungsentwurf vom 17.12.2014 sieht in Art. I Nr. 15 (Seiten 14/15, 80/81 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804095.pdf ) Änderungen zum Krankengeld-Recht (§ 46 SGB V) vor, die aus der Begründung nicht ersichtliche und von Vielen (vielleicht auch BT-Abgeordenten) sicher nicht gewollte sozialrechtliche Auswirkungen haben.

Danach wird die (BSG-) Krankengeld-Falle zwar entschärft, denn statt „überschneidende“ Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen reichen dann „lückenlose“ AUB, auch Wochenend-Lücken sollen unschädlich werden. Allerdings bewirkt die Einfügung des Satzes 2 in § 46 SGB V auch, dass der Krankengeld-Anspruch in allen dort nicht genannten Fällen nicht bestehen bleibt. Dies bedeutet insbesondere, dass

1. die entschärften Risiken bei zweifelsfreier Arbeitsunfähigkeit allein aus formalen Gründen über den bisher betroffenen Personenkreis der Nicht-Beschäftigten hinaus auf alle Versicherten ausgedehnt und zudem um die Zeit der Entgelt-/Leistungsfortzahlung in den ersten 6 Wochen erweitert werden

2. der Tag des Arzt-Besuchs zur weiteren AU-Bescheinigung gesetzlich auf den Werktag nach dem Ende des vorhergehenden AU-Bescheinigungs-Zeitraums vorbestimmt wird

3. außer zu spätem Arzt-Besuch künftig auch zu früher Arzt-Besuch zum Verfall des Anspruchs führt.

Möglicherweise ist bisherige Kritik genau dagegen ja angekommen, denn offenbar soll von den angekündigten 57 Änderungsanträgen der CDU/CSU, SPD auch die Krankengeld-Änderung betroffen sein (Nr. 12, Seiten 1 und 26/27 http://www.bwkg.de/index.php?eID=tx_naw ... gen_01.pdf ).

Damit würde die bisherige Gesetzeslage aber zum Nachteil der Versicherten wesentlich verschlechtert. Jedenfalls ist der bisherige § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V voll in Ordnung - nur eben nicht, was das BSG seit 2007 durch rechts- und verfassungswidrige Auslegung – offenbar willkürlich – daraus gemacht hat:

Trotz Singular-Wortlaut und untrennbarem Gesetzes-Zusammenhang von nur einem Karenztag (gegen den SPD-Vorfahren 1960/1961 und 1988 vehement kämpften) mit nur einem Krankengeld-Anspruch ging das BSG entgegen der Gesetzeslage bisher von mehreren Karenztagen und Krankengeld-Ansprüchen jeweils für die Dauer der bescheinigten AU aus, womit die "Augenhöhe- und Vertrauensschutz-Vorschriften" des SGB X umgangen wurden.

Insoweit bedeutet der vorgesehene CDU/CSU-SPD-Änderungsantrag Nr. 12 zum Regierungsentwurf vom 17.12.2014 einen Wechsel von "Pest zu Cholera", den 630 Abgeordnete abnicken sollen, damit § 46 SGB V künftig auf rechts- und verfassungswidriger BSG-"Recht"sprechung aufbauen und diese nachträglich - legalisieren - kann.

Das Thema ist sehr komplex und inzwischen ziemlich heiß - sollte vielleicht vertagt werden!

Schönen Gruß!
Anton Butz

KKA
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Re: GKV-VSG

Beitrag von KKA » 27.05.2015, 23:16

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Anton Butz hat geschrieben:.

Fraktionszwang statt Demokratie!
Autsch. Soviel Unwissenheit tut ja schon körperlich weh. Zum Weiterbilden: http://www.bpb.de/politik/grundfragen/d ... stag?p=all
Wenn Du tatsächlich glaubst, dass die im Link erklärte 'Demokratie' im deutschen Bundestag auch so gelebt wird, dann tut mir das weh. Und selbstverständlich gibt es den Fraktionszwang, wie wir immer wieder erfahren können und von Politikern auch nicht in Abrede gestellt wird.

Ich weiß, völlig anderes Thema, aber Demokratie in Deutschland ist für mich ein Reizbegriff.

Gruß und nichts für ungut,
KKA

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