Anton Butz hat geschrieben:Mit der Gesetzesänderung nur für die Zukunft stellen sich ganz neue Fragen:
Wie sieht es für bisherige Opfer der BSG-Krankengeld-Falle mit Schadenersatz-, Wiedergutmachungs-, Opferentschädigungs-Ansprüchen oder wie auch immer aus und gegen wen müssten sich diese richten, gegen
a) die Sozialgerichtsbarkeit bzw. die Länder oder den Bund, weil die "Recht"sprechung bisher gar keine Rechtsprechung war?
b) die Krankenkassen, weil sie dies erkennen mussten, die sog. "Recht"sprechung ihren Entscheidungen aber trotzdem zugrunde legten?
c) den Gesetzgeber bzw. den Bund, weil längst klar ist, dass die Opfer der BSG-Krankengeld-Falle und die damit verbundenen Härten nicht gewollt sind aber trotzdem jahrelang hingenommen wurden?
Wäre wirklich interessant, was Fachleute - evtl. auch von Rechtsschutzversicherungen - dazu meinen.
die Frage, die sich mir beim Lesen deines Beitrages stellt, ist doch:
aufgrund von was (welcher Rechtsvorschrift) willst du Schadenersatz fordern?
Nach § 823 BGB ist zum Ersatz des entstehende Schadens verspflichtet, "wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt". Nach § 839 entsteht eine Schadenersatzpflicht, wenn "ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflichthandelt verletzt". Und auch, wenn es dir nicht gefällt und und du es nicht akzeptierst: die Krankenkassen haben rechtmäßig gehandelt - *** der geltenden Rechtslage in Form von Gesetzen und ständiger höchstrichterlicher Rechtssprechung. Du wirst ihnen nicht vorwerfen können, mit Vorsatz widerrechtlich gehandelt zu haben.
Nach § 280 BGB kann ein Gläubiger Schadenersatz verlangen, wenn ein Schuldner Pflichten aus einem Schuldverhältnis verletzt - hier wohl auch nciht einschlägig. Und sonst????????????
Und Opferentschädigung? Anspruch auf Opferentschädigung hat, "wer wer durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff an der Gesundheit geschädigt ist" - was hat mit Krankengeld zu tun? Und "Wiedergutmachung"? Ist ein sehr dehnbarer Begriff.... was genau meinst du damit und auf was stützt du dich?
zu den Ansprüchen gegenüber von Sozialgerichten aufgrund von "Amtspflichtverletzungen" haben wir die schon ausführlich geantwortet - mit dem Ergebnis, dass du das vergessen kannst.
Und gegenüber dem Bundestag? wie stellst du dir das vor?
von Fachleuten hast du ja bereits im anderen Forum eine Antwort bekommen..... ich würde mal sagen, dass deine Fragen oder Ansichten nicht wirklich ernst genommen werden